Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Verbraucher können ihrem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag unter bestimmten Umständen widersprechen und ihn rückabwickeln. Das haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof bestätigt.
Das ist besonders interessant für die vielen Verbraucher, denen ein mieser Vertrag aufgeschwatzt wurde oder die nach einer Kündigung mit einem mageren Rückkaufswert abgefunden wurden.
Viele Versicherer akzeptieren den Widerspruch nicht und verweigern die Rückabwicklung. Einige wenige immerhin erkennen den Widerspruch an. Doch zu früh gefreut! Denn bei der Rückabwicklung wird getrickst. Beispiel: Frau L., sie hat bei Standard Life knapp 58.000 Euro eingezahlt. Der Versicherer will von diesem Betrag knapp 30.000 Euro an Risikokosten für den Versicherungsschutz Leben und Berufsunfähigkeit einbehalten. Eine überschlägige Berechnung ergab: allenfalls 10.000 Euro hätten abgezogen werden dürfen. Wo sind die 20.000 Euro Differenz geblieben?
Wir Verbraucherschützer werden Frau L. auch weiterhin mit Rat und Tat unterstützen – zum Beispiel bei der genaueren Berechnung durch einen Versicherungsmathematiker und gegebenenfalls vor Gericht. Haben Sie ähnliche Erfahrungen? Schildern Sie sie uns!