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Kleinleins Klartext

Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersversorgung Weg damit! Oder was?

Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersversorgung Weg damit! Oder was?

 22.11.2021  Kleinleins Klartext  0 Kommentare  Axel Kleinlein

Da werden sich viele Arbeitgeber ziemlich wundern. Denn seit Dienstag ist es klar: Es gilt auch in der betrieblichen Altersversorgung die Beitragsgarantie! Das bedeutet, dass zu Rentenbeginn mindestens so viel Geld für die Verrentung angespart sein muss, wie eingezahlt wurde.

Niemand geringeres als Herr Asmussen hat das im Handelsblatt erklärt. Es „… muss die Beitragsgarantie .. in der betrieblichen Altersversorgung gesenkt werden“, fordert er konkret. Er ist seines Zeichens Chef des Lobbyverbandes der Versicherer, des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), also kein No-Name. Und als ehemaliger Staatsminister im Bundesfinanzministerium versteht er ja was vom Thema.

Worum geht es bei dem sperrigen und stark diskutierten Thema? Wenn ich als Arbeitnehmer freiwillig in eine betriebliche Altersversorgung einzahle, dann konnte ich bislang nur davon ausgehen, dass mir mein Arbeitgeber die sogenannte „Wertgleichheit“ garantiert. So steht das im Gesetz, im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) in § 1 Absatz 2 Nummer 3. Das klingt ziemlich kompliziert und juristisch. Ist es auch.

Wertgleichheit

Aber was bedeutet „Wertgleichheit“? Was muss mir der Arbeitgeber denn garantieren?

Selbst die höchsten Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht taten sich bislang schwer damit, diese „Wertgleichheit“ zu greifen. Ausdrücklich erklärten sie vor einigen Jahren: „Eine Definition der Wertgleichheit enthält das Betriebsrentengesetz nicht“ (Urteil vom 15.9.2009, 3 AZR 17/09, Rn. 30).

Gerade in den letzten Jahren und Monaten gab es in der Fachwelt viel Diskussion, was denn unter der „Wertgleichheit“ zu verstehen sei. Frau Henriette Meissner, eine ausgewiesene Expertin in der bAV, hat sich hierzu immer wieder eingehend mit anderen Fachleuten ausgetauscht. Frau Meissner selbst ist unter anderem bei der Stuttgarter Lebensversicherung als Generalbevollmächtigte und Geschäftsführerin der Vorsorgemanagement GmbH tätig und man trifft sie eigentlich immer, wenn irgendwo spannende Diskussionen zur bAV geführt werden.

So hat sie etwa mit Peter Bredebusch gesprochen, der als Leiter der einschlägigen Arbeitsgruppe der Deutschen Aktuarvereinigung DAV (der Vereinigung der Versicherungsmathematikerinnen und -mathematiker) sich genau der Frage nach den Garantien in der bAV gewidmet hat. Unter seiner Leitung hat dann die DAV einen Ergebnisbericht vorgelegt. Nach diesem ist das mit der Wertgleichheit nicht einfach auf eine Beitragsgarantie runterzubrechen. Insbesondere kann es „naturgemäß“ keine harte Untergrenze geben.

Auch im Gespräch, das Frau Meissner mit Herrn Uwe Langohr-Plato (einem Juristen und Schwergewicht in der bAV-Debatte) führte, wird deutlich, „eine 100-prozentige Beitragsgarantie wäre zwar wünschenswert“. Aber Langohr-Plato sieht den Beitragserhalt derzeit als eine Art „unmögliche Leistung“ an. Deswegen könne man nach seiner Meinung von den Arbeitgebern nicht eine solche Beitragsgarantie einfordern.

Schlag ins Gesicht der Arbeitgeber

Für Herrn Asmussen greifen diese Argumente offensichtlich nicht. Er sieht in der betrieblichen Altersversorgung einfach per se eine Beitragsgarantie. Ein Schlag ins Gesicht der Arbeitgeber, die nun Angst haben müssen, dass sie in der betrieblichen Altersversorgung nun aus Betriebsvermögen nachschießen müssen, falls die bAV nicht so gut gelaufen ist.

Aber Herr Asmussen holt in seinem Statement ja auch gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus mit der Forderung, dass man diese (gerade neu von ihm proklamierte) Garantie senken müsse. Hier geht er nun den Leuten ans Leder, deren Ansprüche nach seinem Wunsch gekürzt werden sollen.

Eine ausgewogene Lobby-Politik muss man sagen! Im ersten Schritt geht er den Arbeitgebern ans Portemonnaie, um dann im zweiten Schritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlechter zu stellen. Und das in einem Themenbereich, der eigentlich von den Tarifparteien diskutiert werden sollte!

 


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