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Kleinleins Klartext

Garantie vom Arbeitgeber? Härter als Versicherung!

Garantie vom Arbeitgeber? Härter als Versicherung!

 29.06.2016  Kleinleins Klartext  1 Kommentar  Axel Kleinlein

Sind Sie Arbeitgeber? Und haben Sie Mitarbeiter, die über Ihr Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge laufen lassen? Na dann, viel Spaß! Denn da haben Sie sich einiges an Garantieverpflichtungen aufgebürdet!

Ihre Mitarbeiter haben nämlich Anspruch darauf, dass am Schluss mindestens eine „Wertgleichheit“ auf das herauskommt, was an Geld in deren Verträge geflossen ist. Und für diese Wertgleichheit müssen Sie gerade stehen!

Wertgleichheit

Was diese „Wertgleichheit“ eigentlich ist, das weiß niemand. Aber klar ist: Die „Wertgleichheit“ sollte so ziemlich ein Kapitalerhalt sein. Im Zeitverlauf könnte vielleicht das verloren gehen, was als übliche Verwaltungskosten erträglich ist. Aber es sollte keinesfalls mehr abgezogen werden – so lauten zumindest die Hinweise, die man aus einem Verfahren aus Bayern kennt bzw. was ein Richter aus Erfurt mal als Aufsatz veröffentlicht hat.

Was heißt das nun für Sie als Arbeitgeber? Sie müssen also dringend darauf achten, dass das, was Ihre Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersvorsorge herausbekommen, mindestens dieser Wertgleichheit entspricht. „Kein Problem!“, werden jetzt viele von Ihnen abwinken, „ich habe das über gute Versicherungen gemacht, die werden ja wohl die Wertgleichheit schon hinkriegen!“, denken Sie.

Und jetzt denken Sie mal weiter. Ihr Lebensversicherer hat vielleicht bald erste Probleme, seine Garantieverpflichtungen zu erreichen und dann noch zusätzlich die Zinszusatzreserve zu bedienen. Noch klappt das. Aber was wäre, wenn das enger werden würde?

Mit Garantiesenkungen?

Mit der Frage nach Garantiesenkungen hat sich die Fraktion der Grünen erst kürzlich beschäftigt und die Regierung dazu befragt. Klar ist ja, dass Lebensversicherungen im Fall der Fälle die garantierten Leistungen kürzen dürfen. Da wäre es interessant, zu wissen, um wieviel denn insgesamt gekürzt werden darf. Deshalb erfragten die Grünen, ob die Regierung einen „Klarstellungsbedarf“ sehen würde, mit welcher maximalen Kürzung denn höchstens zu rechnen sei.

Die Antwort der Regierung lässt aller Spekulation breiten Raum: „Eine Klarstellung … könnte den Handlungsspielraum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einschränken und wäre damit kontraproduktiv.“ Oder anders ausgedrückt: Es darf grundsätzlich ohne irgendwelche Einschränkungen an den Garantien geschraubt werden. Die können also auch unter die „Wertgleichheit“ sinken. Da gibt die Regierung den Versicherern einen Freibrief zur Garantienschmelze.

Und jetzt, liebe Arbeitgeber, stellt Euch folgendes Szenario vor: Der Versicherer, bei dem Ihre betriebliche Altersvorsorge läuft, kürzt die Garantien so weit runter, so dass die Summen dann unterhalb der Wertgleichheit liegen - ganz unrealistisch ist das ja derzeit nicht. An wen können sich dann Ihre Mitarbeiter halten, um mindestens den Gegenwert der Wertgleichheit einzutreiben? Ja, an Sie, an den Arbeitgeber! Was die Versicherungen dann nicht mehr können, das müssen Sie dann tun! Sie persönlich sind der Garant für die garantierte Wertgleichheit. Gratulation!

Und Sie können sicher sein, dass die Regierung Ihnen keinen Freibrief dafür gibt, die Wertgleichheit einzuschmelzen. Aber seien Sie stolz: Ihnen traut die Politik mehr zu als den Versicherern!


Kommentare
Kommentar von Michael Schmidt-Ackermann  am  29.06.2016 17:05
Sehr schöner Artikel,
den sollte jeder Arbeitgeber mit bAV-Verantwortung zu lesen bekommen. Und der GDV vor Wut platzen, denn das ist sicherlich Sprengstoff für die ganze Lebensversicherungsindustrie, die diese Risiken nur stiefmütterlich berät!
Wer weiß wieviel hier rückabgewickelt werden könnte...
Gruß aus Bremen

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