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Kleinleins Klartext

Ich hab sie nicht alle...

Ich hab sie nicht alle...

 05.09.2018  Kleinleins Klartext  1 Kommentar  Axel Kleinlein

... gefunden. Ich meine alle Zahlen in einem Artikel. Insbesondere nicht die Zahl aus 2016. Und das ist ein Problem! Aber schön der Reihe nach.

Im Moment beschäftigen sich viele Menschen mit der Frage nach den Provisionen, nach den einkalkulierten Abschlusskosten, nach den Vergütungen der Vermittler und nach dem was die Unternehmen dann tatsächlich an Abschlusskosten aufwenden müssen. Wir vom Bund der Versicherten machen auch kräftig mit in dieser Diskussion.

Klar, dass wir hier auch Meinungen vertreten, die zum Beispiel den Versicherungslobbyisten vom GDV nicht passen. Auch manche Vermittlerverbände finden unsere Position nicht schön. Und auch manche Kollegen in der Presse beziehen klar Stellung.

Manchmal wird so ein "Stellung beziehen" klar und deutlich als Kommentar und Meinungsartikel gekennzeichnet. Da muss einem nicht alles gefallen, was da steht. Aber das gehört nun mal dazu, dass man das erträgt, wenn man sich selbst in der Öffentlichkeit positioniert äußert.

Neutral?! - und leider unvollständig

Schwieriger wird das, wenn ein Artikel scheinbar neutral daher kommt, dann aber entscheidende Informationen vorenthält. So eben geschehen bei dem einen Stück zu Abschlusskostenquoten im Finanzmagazin procontra. Die Überschrift des Artikels war ziemlich eindeutig: „Abschlusskosten: 25 Lebensversicherern gelingt Senkung“.

Dann wurde in dem Artikel gelobt, dass es 25 Unternehmen geschafft hätten, die Abschlusskosten von 2016 zu 2017 zu senken. Klar, dass es dann wohl eine ganze Reihe anderer Unternehmen gibt, die gestiegene Abschlusskosten hatten. Dazu findet sich im Artikel aber kein Wort. Nun gut, das mag vielleicht einem Kürzungsansinnen des Chefredakteurs zum Opfer gefallen sein.

Besonders spannend ist dann aber eine Passage zur Entwicklung im Branchendurchschnitt: Denn dort habe ich sie eben nicht alle gefunden, alle Zahlen. So kam es, dass ich diese Passage einfach missverstanden habe und dachte, die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2015 bis 2017. Das führte dann für mich zu folgender Annahme:

2015                      2016                      2017

4,95 %                  4,84 %                   4,67 %                 

Tatsächlich stimmt das aber nicht. Denn was eigentlich im Artikel fehlte, das war der Wert aus 2016. Dumm, dass wir in einer kleinen Untersuchung auch diese Zahlen verwendet haben. Das da irgendetwas nicht korrekt ist, darauf machte uns dann erst ein Leser aufmerksam, der sich die Zahlen genauer anschaute. Ein Kollege machte sich dann an die Arbeit, recherchierte und fand dann auch den fehlenden Wert. 4,66 Prozent!

So ist´s richtig

Richtig gewesen wäre also

2014                      2015                      2016                      2017

4,95 %                   4,84 %                  4,66 %                   4,67 %  

Pikanterweise fand sich diese Information bei genau dem Magazin in einem älteren Artikel. Und noch pikantererweise führt die Kenntnis dieses neuen Wertes zu einer erschreckenden Erkenntnis: Die These, dass die Abschlusskosten so schön sinken würden, diese These stimmt nicht mehr! Vergleicht man den Branchendurchschnitt aus 2016 mit 2017 (die aktuellsten Werte), dann zeigt sich sogar eine leichte Steigerung der Abschlusskostenquote!

Das muss auch den Kollegen dieses Finanzmagazins klar gewesen sein, lagen ihnen doch alle Zahlen vor. Aber obwohl sie wussten, dass im Branchenschnitt die Abschlusskosten nun wieder angestiegen sind, verfassten sie einen Artikel der recht tendenziös die Behauptung in den Raum stellt, die Abschlusskosten würden eigentlich stetig sinken. Und der Artikel ist nicht als "Meinungsartikel" gekennzeichnet, sondern im Gegenteil soll es sich ja um „…Zahlen aus einer objektiveren Instanz“ handeln. Schade, dass bei der „Objektivität“ dann einfach der unbequeme Wert aus 2016 ausgeblendet wird.

Es gibt einen amerikanischen Präsidenten, der macht das auch gerne, dass er Tatsachen verdreht, wenn sie ihm nicht passen, in dem er Fakten in einen falschen Kontext setzt oder weglässt. Aber das haben wir doch bei einem Thema wie den Abschlusskosten nicht nötig, oder?

Links:

Der ursprüngliche Magazin-Artikel, in dem der Wert aus 2016 fehlt:

http://www.procontra-online.de/bilderstrecke/date/2018/08/abschlusskosten-25-lebensversicherern-gelingt-senkung/

Hier lautete die spannende Passage: „Dabei gingen die Abschlusskostenquoten seit Inkrafttreten des LVRGs bereits zurück. Im ersten Bilanzjahr 2015 unter dem LVRG sank der Marktschnitt der Anbieter im procontra LV-Check von 4,95 auf 4,84 Prozent. In 2017 waren es dann sogar 4,67 Prozent.“

Unsere Pressemitteilung die sich auf diesen Artikel bezog...:

https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/abschlusskosten-bis-2039-auf-ueberhoehtem-niveau

... und die KORREKTUR zu dieser Pressemitteilung:

https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/korrektur-der-pressemitteilung-abschlusskostenproblem-gravierender-als-zunaechst-dargestellt

Ein Artikel aus dem gleichen Magazin, in dem der Wert aus 2016 zuvor dargestellt (und bejubelt) wurde:

http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/08/lvrg-drueckt-abschlusskostenquote-weiter/


Kommentare
Kommentar von Matthias Hundt - Autor des besagten Artikels  am  20.09.2018 15:17
Hallo Herr Kleinlein. Erstmal freue ich mich über den thematischen Austausch. Ich muss an dieser Stelle jedoch Ihre Aussage richtigstellen. Sie haben zunächst Recht - wenn es 25 Anbietern gelang die Kostenquote zu senken, dann schaffte es die Mehrzahl nicht. Das wird im Artikel weder bestritten, noch betont. Die Aussage zur Senkung bleibt aber korrekt. Ansatz war, entgegen des sonstigen Instinktes der Presse, etwas Positives herauszustellen. Das leigt natürlich nicht in der Natur des Verbraucherschutzes, das verstehe ich.
Beim angeblichen Verschleiern der Kostenquote aus 2016 irren Sie jedoch und nehmen das Fehlen aus dem Zusammenhang. Ihre oben genannte "Annahme", die 4,84 Prozent gehören ins Jahr 2016, ist schon sehr gewollt und an den Haaren herbeigezogen. Sie sind intelligent genug, um die von mir gewählte Formulierung korrekt auf die Jahre 2014 (vor LVRG) und 2015 (1. Jahr unter LVRG) zu beziehen.

Wie aus der Zwischenüberschrift (LVRG wirkt) deutlich wird, ging es um den Effekt durch das LVRG. Um diesen darzustellen, muss man logischerweise den Wert vor Inkrafttreten (2014/ 4,95%) als Ausgangswert nehmen. Mit dem aktuellen Wert von 2017 (4,67 %) ist die Aussage, dass die Kostenquoten seit LVRG gesunken sind für jeden nachvollziehbar und korrekt. Das es zwischen 2016 (4,66) und 2017 (4,67) eine minimale Erhöhung gab, ist für diese Aussage irrelevant. Eine Negativnachricht "Abschlusskosten steigen" bei einer Steigerung von 0,01 Prozent erscheint mir unverhältnismäßig und passt in den Boulevard.

Beste Grüße und auf einen weiterhin intensiven Austausch.
Matthias Hundt
procontra Chefredaktion

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