Menu
Kleinleins Klartext

Niedrigzins + Rechenfaulheit = Versicherungstod!

Niedrigzins + Rechenfaulheit = Versicherungstod!

 03.06.2015  Kleinleins Klartext  0 Kommentare  Axel Kleinlein

Wer hätte diese Auswirkungen des Niedrigzinses erwartet! Einzelne Versicherer fürchten um ihr Geschäftsmodell und prophezeien das Ende des Deutschen Rechtsstaats! Die Grundfeste unserer Demokratie würde erschüttert werden und das Funktionieren des Rechtssystems wird infrage gestellt. Wir brauchen Hilfe für die Versicherer!

Die Rechtsschutzversicherer stehen am Abgrund

Nein, nicht für die Lebensversicherer, die gehen bisher sehr souverän durch das Zinstal. Es sind vielmehr die Rechtsschutzversicherer, die am Abgrund stehen!

„Die Rechtsschutzversicherung wird vom Niedrigzins belastet?“, mag sich jetzt der eine oder andere fragen. „Bringt der Kleinlein denn jetzt alles durcheinander?“ Wer das behauptet, hat aber nicht mit der Rechenfaulheit einiger Juristen gerechnet. Genauer, mit der Faulheit einiger Richter beim Festlegen angemessener Streitwerte.

Worum es geht? Viele Verbraucher haben in der Vergangenheit Darlehensverträge mit ihren Banken geschlossen. Damals waren die Zinsen noch deutlich höher als heute. Die meisten dieser Banken haben aber im Kleingedruckten gepfuscht, so dass nach BGH-Rechtsprechung viele dieser Bankkunden den Darlehensvertrag jetzt widerrufen können. Als Konsequenz werden neue Darlehensverträge vereinbart, nun aber mit deutlich niedrigerem Zins. Der Vorteil für den Kunden: Er spart Zinsen. Das geht natürlich nur jetzt, mitten in der Niedrigzinsphase.

Schuld ist die Rechenfaulheit der Juristen

Oft machen die Banken diese Umschuldung auf niedrigere Zinsen nicht freiwillig mit. Hier kommt dann die Rechtsschutzversicherung des Darlehensnehmers ins Spiel, wenn er rechtliche Hilfe braucht. Die Versicherung zahlt dann den Anwalt und manchmal bleibt sie auch auf Kosten sitzen, denn vielleicht verliert der Kunde ja trotz eines eigentlich recht aussichtsreichen Falls. Und die Kosten können es in sich haben!
Daran ist die Rechenfaulheit der Juristen schuld.

Die Kosten für das Gericht und die Anwälte (und Verbraucher-Anwältinnen, worauf ein Versicherer einmal in einer Diskussion ausdrücklich hinwies!), diese Kosten bemessen sich nach dem so genannten Streitwert. Dieser sollte in etwa so hoch sein, wie der Wert dessen, worum es geht. Eigentlich würde man also erwarten, dass bei einer solchen Zinsdifferenzdiskussion die Auswirkung der unterschiedlichen Zinsen ausschlaggebend wäre. Anders ausgedrückt: Der Kunde streitet darum, einen Zinsvorteil genießen zu können. Also sollte der Streitwert genau auf diesem Zinsvorteil aufsetzen.

Stimmt aber nicht in der Praxis! Hier wird meist der gesamte Darlehensbetrag als Streitwert angesetzt. Der Streitwert ist dann um ein Vielfaches höher als der Betrag, den der Kunde eigentlich erstreiten will! Wegen hoher Streitwerte steigen also die Kosten und damit auch die Belastung der Rechtschutzversicherer.

Judex non calculat

Aber wer setzt den Streitwert fest? Das ist der Richter! Und warum macht er es nicht angemessen und geht von dem Zinsvorteil aus? Weil er dazu rechnen müsste! Und wenn Richter und Juristen etwas nicht wollen, dann ist das Rechnen. Die sind sogar noch stolz darauf und haben das in einem lateinischen Sprichwort erfasst, das sie oft auch noch lustig finden: „Judex non calculat“.

Die Ignoranz der Juristen vor der Rechnerei bringt nun die Rechtsschutzversicherer in die Bredouille. Weil die Richter zu faul und unfähig sind derartige Zinsberechnungen anzustellen, wird der Streitwert einfach auf die vollkommen überhöhte Darlehenssumme angesetzt. Die Kosten steigen enorm an. Und weil wegen der Niedrigzinsen besonders viele Bankkunden klagen, fallen diese Kosten auch besonders oft an. Die Folge: Probleme für die Rechtsschutzversicherer!

Wer ist also verantwortlich?

Schuld an dem Dilemma hat nicht der Kunde, der klagen möchte. Schuld hat in erster Linie die Bank, die beim Vertrag gepfuscht hat. Schuld hat auch nicht die Rechtsanwältin des Verbrauchers, die einen höheren Streitwert billigend in Kauf nimmt (sie verdient ja dann auch mehr). Schuld für die besonders hohen Kosten hat der Richter, der aus Faulheit oder Unfähigkeit einen überhöhten Streitwert ansetzt.

„Judex non calculat“ – der mathematische Analphabetismus der Juristen ist also ein ernstes Problem. Ich würde mir wünschen, dass sich Juristen endlich dafür schämen würden, dass sie nicht rechnen können – und nicht auch noch sogar stolz darauf sind. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt …


Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.