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Lagebesprechung

Falsch versichert mit dem Krebs-Scan und verunsichert durch PanTum Detect®?

Falsch versichert mit dem Krebs-Scan und verunsichert durch PanTum Detect®?

 21.08.2023  Lagebesprechung  4 Kommentare  Constantin Papaspyratos

HanseMerkurs Werk und Zyagnums Beitrag (The Tchibo Coffee House Rules)

Thorulf Müller im Gespräch über den „Krebs-Scan“ der HanseMerkur

Die „Krebs-Scan“-Police der HanseMerkur-Krankenversicherung wird seit ihrer Markteinführung kontrovers diskutiert. Versicherungsberater Thorulf Müller (TM) diskutiert mit BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos (CP) die Probleme, die er in dieser Krankenzusatzversicherung sieht – sowohl für Verbraucher als auch für Berater und Vermittler.

© National Cancer Intitute / Unsplash

Gegenstand dieses Beitrags ist der Versicherungsschutz des „Krebs-Scans“. Die Autoren des Beitrags sind keine Mediziner. Dieser Beitrag ersetzt keine medizinische Beratung durch Ärztinnen und Ärzte zur Früherkennung von Krebs und welche Untersuchungen und Tests dafür geeignet und sinnvoll sind. Das sollte immer konkret mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten besprochen werden.

CP: Lieber Thorulf, seit langen Jahren beschäftigst Du Dich mit Kranken- und Pflegeversicherung, vor allem Angeboten der PKV. Du hast viele Tarife kommen und gehen sehen – von Innovationen bis zu Rohrkrepierern. Mit Dir möchte ich heute über ein neues Angebot sprechen, das die HanseMerkur Krankenversicherung(1) in 2022 aufgelegt hat und seit 2023 vermarktet – zeitweise auch über eine Vertriebskooperation mit Tchibo.

Die HanseMerkur bietet eine Ergänzungsversicherung für GKV- und PKV-Versicherte an: den „Krebs-Scan“. Dieser „Krebs-Scan“ erstattet die Aufwendungen für einen – nach Aussage der HanseMerkur – „Innovativen Bluttest(2) sowie unter anderem für die Durchführung eines bildgebenden Verfahrens (PET-CT und MRT), um eine mögliche bösartige Neubildung zu lokalisieren.

„ … der Patient braucht eine Entscheidungsgrundlage“

Bevor es um die konkrete Versicherungsleistung dieses PKV-Ergänzungstarifs der HanseMerkur geht – wie sind allgemein solche Früherkennungsmaßnahmen im Sinne der Patienten zu bewerten? Denn er muss – wie zum Beispiel die Deutsche Krebsgesellschaft dringend empfiehlt(3) – ja im Zuge der Beratung durch seine Ärzte entscheiden, was er sich zumuten kann und möchte, das heißt, der Patient braucht eine Entscheidungsgrundlage.

Damit meine ich das Zusammenwirken aus Prävention/Vorsorge – Früherkennung – Diagnostik – Therapie – Nachsorge.

Da wir beide keine Mediziner sind – ebenso wie die meisten Verbraucher, Berater und Vermittler: Wie würdest Du den aktuellen Stand der Forschung sinngemäß wiedergeben?

TM: Es gibt dazu eine sehr schöne Auswertung aus Dänemark. Dort hat eine Arbeitsgruppe des dänischen Nordic Cochrane Centre um Lasse Krogsbøll in Kopenhagen bereits vor über 12 Jahren eine große Metaanalyse durchgeführt.(4) Die Wissenschaftler durchsuchten die verfügbare Literatur und schlossen insgesamt 14 randomisierte Interventions-Studien mit mehr als 182.000 Probanden in ihre Metaanalyse ein. Neun Studien wiesen Ergebnisse zur Gesamtmortalität auf, im Durchschnitt wurden die Probanden über neun Jahre nachverfolgt.

Personen, die regelmäßig zu Gesundheits-Checks eingeladen wurden, unterschieden sich weder in der Gesamtmortalität noch in der Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs von Personen, die keine Vorsorgetests in Anspruch nahmen. Weiterhin fanden die Forscher keinen Effekt der Checks auf die Zahl der Krankenhauseinweisungen, der Krankschreibungen, weitere Arztbesuche, Überweisungen zu Spezialisten oder Behinderungen.

Es ist also, wenn man alle Studien insgesamt zusammenfasst und weit über 180.000 Probanden über Jahre verfolgt, eigentlich kein positiver Effekt feststellbar.

In den USA hat man in einer großen Studie Männer obduziert, die nach Vollendung des 70. Lebensjahres an einer anderen Krankheit als Krebs gestorben sind. Diese Männer hatten mehrheitlich Prostatakrebs.(5) Sie sind aber nicht daran gestorben. Wenn man die getestet hätte, hätte man Prostatakrebs festgestellt und sie operiert. Das hätte Ihr Leben kaum verbessert und gestorben wären sie dennoch!(6)

CP: An diese Stelle möchte ich etwas ausholen und ergänzen. Wir sprechen hier bei den von Dir angeführten Zahlen über evidenzbasierte Medizin, also über die empirisch nachgewiesene Wirksamkeit medizinischer Maßnahmen.

Bei Krebs geht es aber bei den meisten Menschen zunächst um etwas Anderes: um Furcht und Ängste, um Hoffnung und Vertrauen – also um subjektive und emotionale Wahrnehmungen. Andererseits sprechen wir hier über Risiken/Wahrscheinlichkeiten sowie über Versicherungen und damit über Versicherungsleistungen.

Du hast nun anhand von Zahlen dargestellt, dass eine Früherkennung für die Betroffenen nicht zwangsläufig einen konkreten Vorteil bietet. Um bei dem Beispiel der Prostatakrebspatienten und nachvollziehbaren Ängsten zu bleiben – wenn die Früherkennung das Leben der Patienten nicht verlängert, sondern dazu führt, dass ich früher von meiner Krebserkrankung weiß: Es klingt naheliegend, dass diese „vorverlegte“ Diagnose Menschen dann belastet – also zum Beispiel Ängste – und Patienten dadurch schlimmstenfalls nicht nur nicht länger leben, sondern auch noch an Lebensqualität einbüßen.

Wann also hat die Früherkennung einen „echten“ Vorteil? … vorteilhaft in der Hinsicht, die bestmöglichen Heilungsaussichten zu erlangen und die Patienten durch die Behandlung/Therapierung möglichst wenig zu belasten.

Könntest Du auch hier für uns als Nicht-Mediziner die Methodik – zusammengefasst/sinngemäß und in einfachen Worten – erläutern?

TM: Es gibt vier verschiedene Tumortypen(7), und nur beim ersten hat die Früherkennung laut wissenschaftlichen Studien einen echten Vorteil:

  1. Wenn der Tumor zu den Krebstypen gehört, die relativ lange nur lokal wachsen, kann Früherkennung die Heilungschancen verbessern.
  1. Bei Tumoren, die sich bereits sehr früh im Körper ausbreiten (metastasieren). Hier führt Früherkennung zu einer Vorverlegung der Diagnose, aber nicht zu einer Verbesserung der Heilungschancen. Die Früherkennung verlängert das Leben der Menschen nicht – sie wissen nur früher, dass sie an Krebs erkrankt sind.
  1. Es gibt auch Tumoren, die gar nicht oder erst so spät metastasieren, dass sie selbst dann noch heilbar sind, wenn sie durch Symptome auffallen. Auch hier beeinflusst die Früherkennung also nicht die Heilungschancen.
  1. Manche Tumortypen schließlich wachsen so langsam, dass sie nie durch Beschwerden auffallen würden. Ihre Entdeckung in einer Früherkennungsuntersuchung stellt eine sogenannte Überdiagnose dar, also eine Diagnose, die keine gesundheitliche Bedeutung hätte, würde man sie nicht stellen.

Das Dilemma ist: Bei der Diagnose eines Tumors lässt sich meist nicht sicher vorhersagen, zu welchem Tumortyp er gehört. Auch wie häufig diese jeweils sind, lässt sich oft nur schätzen. Bei Prostatakrebs gehen Fachleute zum Beispiel davon aus, dass die Hälfte der durch Früherkennung gefundenen Tumoren zu denen gehören, die ohne die Untersuchung nie aufgefallen wären.

Es gibt nur eine Krebsart, bei der Vorsorge wirklich sinnvoll erscheint: Darmkrebs – da kann ich dann auch sofort Vorstufen entfernen, wenn der Schlauch einmal liegt.

CP: Und wie verhält es sich bei Brustkrebs?

TM: Die Mammographie kann Brustkrebs im Frühstadium entdecken. Dadurch sinkt das Risiko, an Brustkrebs zu sterben. Ein wichtiger Nachteil: das Risiko von Überdiagnosen. Hier sind genetische Dispositionen viel wichtiger. Also habe ich ein erhöhtes Risiko, weil es in meiner Familie häufiger vorkommt.

„ … wenn der Versicherer sich nicht darauf beruft, dass die wissenschaftliche Anerkennung fehlt“

CP: Wenn wir in dieser Hinsicht die Leistungen der Krankenversicherer gegenüberstellen: In der PKV hat sich bislang kein „Marktstandard“ bei den Leistungen für Früherkennungsmaßnahmen herausgebildet. Es steht den PKV-Unternehmen ohnehin weitgehend frei, welche Versicherungsleistungen sie vereinbaren möchten. Marktüblich ist, dass PKV-Unternehmen solche Leistungen als Ergänzungs-/Zusatzversicherung anbieten, die sie in ihren (leistungsstarken) Vollversicherungstarifen ebenfalls anbieten.

Die HanseMerkur geht nun einen anderen Weg: Sie bietet die Kostenerstattung für den Test „PanTum Detect®“ ausschließlich über die „Krebs-Scan“-Ergänzungsversicherung an – sowohl für GKV- als auch für PKV-(Voll-)Versicherte.

Was sind nach Deiner Einschätzung die Gründe für diese „exklusive“ Ergänzungsleistung außerhalb ihrer eigenen Vollversicherungstarife und wie bewertest Du dieses Vorgehen der HanseMerkur?

TM: Also erst einmal grundsätzlich – die MB/KK des PKV-Verbandes sehen Vorsorgeprogramme nach gesetzlich eingeführten Programmen grundsätzlich als versicherte Leistung vor.(8)

Einige Versicherer erweitern, gegebenenfalls nur in bestimmten Tarifen, um

a)    Verzicht auf Altersgrenzen

b)    Verzicht auf Intervalle

c)    jede Untersuchung zur Früherkennung.

Bei c) wäre der Krebs-Scan mit dem „PanTum Detect®“ Test versichert, wenn der Versicherer sich nicht darauf beruft, dass die wissenschaftliche Anerkennung fehlt.

Mit dem neuen Krebs-Scan habe ich aus einem anderen Grund ernsthafte Probleme:

  1. Es gibt eine Studie, dass bei 5.000 Personen zwischen 50 und 70 der Test in 150 Fällen etwas angezeigt hat.(9) Wir wissen aber nicht, was bei 5.000 Personen passiert wäre, wenn man hier mit anderen – bisher bekannten und erprobten Methoden – untersucht hätte. Es fehlen auch Doppel-Blind-Studien. Es fehlen Studien für die Altersgruppe 20 bis 50.
  2. Es waren 50- bis 70-Jährige. Bei 5.000 Menschen 150 Krebsfälle zu finden ist jetzt kein besonders aussagekräftiges Ergebnis.

Ich habe nichts gegen den Test. Aber dass nur bestimmte Ärzte diesen Test durchführen können und dann offensichtlich nur Menschen untersucht werden sollen, die die Versicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen haben, erscheint mir schon etwas problematisch.

CP: … nach meiner Einschätzung dürfte dem so sein, denn mir gegenüber hat der Kundendienst der HanseMerkur geäußert, dass die Durchführung des Tests „PanTum Detect®“ nur in Verbindung mit der „Krebs-Scan“-Versicherung möglich sei …

Kollateralschaden oder Kollateralnutzen?

… aber über dieses Problem hinaus: Solche PR-Desaster wie aktuell beim „Krebs-Scan“ können zu Kollateralschäden führen, zum Beispiel wenn durch die Berichterstattung vom grundlegenden Problem abgelenkt wird. Sie können aber auch zu Kollateralnutzen führen, indem dadurch eine sachorientierte Diskussion über innovative – und vor allem für die Versicherten sinnvolle – Leistungen angestoßen wird.

Welchen Beitrag hat in dieser Hinsicht der „Krebs-Scan“ der HanseMerkur geleistet? 

TM: Ich finde das, was da passiert ist und passiert furchtbar. Da werden Menschen über das Thema Krebs getriggert. Das Schlimmste ist, dass das ja insbesondere über die TikTok-Verticker (so nenne ich diese Versicherungsvermittler, die ständig bei Insta, TikTok oder Facebook versuchen, Interessenten für Versicherungen zu generieren) angeteasert wird und dann geht es sofort zum Verkauf.

Entsetzt bin ich, dass es schon Kunden gibt, denen das Produkt angeblich das Leben gerettet haben soll – da gibt es auch schon schöne Erfahrungsberichte. Ein Tarif, den es erst seit September 2022 gibt, der erst in 2023 in die Vermarktung gekommen ist. Da gibt es jetzt schon Menschen, denen der Tarif das Leben gerettet haben soll. Ich bin da irritiert, wie schnell Test, Diagnostik und Behandlung funktionieren, obwohl die HanseMerkur und der Hersteller immer noch dabei sind, die Infrastruktur aufzubauen. Ich habe ja mal das BestCare-Ärztenetzwerk der DKV mit aufbauen dürfen. Das geht nicht in ein paar Monaten.

Und dann sind natürlich alle unter 50, wo die vorliegende Studie der Uniklinik Eppendorf ja überhaupt gar keine Aussagekraft hat.

Es gibt insgesamt diese Tendenz, dass die PKV-Versicherer versuchen, Ideen zu claimen und zu Produkten umzubauen, die dann zu erst den PKV-Versicherten angeboten werden sollen. Der PKV-Verband und seine Mitgliedsunternehmen habe dazu ja einen Investitions-Fonds aufgelegt, der sich an Projekten beteiligt. Das entspricht nicht meinen Vorstellungen eines Gesundheitswesens.

Wenn der „PanTum Detect®“-Test gut sein sollte, was bis heute meines Erachtens gar nicht durch Studien belegt ist, dann sollte der Test über den G-BA(10) und das IQWiG(11) insgesamt geöffnet werden. Wenn die das ablehnen, dann taugt der Test auch nichts. Und da geht es eben nicht nur darum, ob der Test Krebs bestätigen kann, sondern auch, ob der Patient einen Nutzen hat, also bessere Heilungschancen oder ein positiverer Verlauf der Krankheit oder eine deutliche Erhöhung der Überlebenswahrscheinlichkeit beziehungsweise Absenkung der Sterblichkeit.

CP: Ich habe mit dem Test an sich auch keine Probleme. Im Gegenteil: Wenn der Test dahingehend funktioniert, die Heilungschancen zu verbessern, wäre das in vielerlei Hinsicht nützlich. Aber das gilt – Stand jetzt – wie Du aufgezeigt hast, als nicht belegt.

„ … die HanseMerkur könnte sich jetzt auf die fehlende wissenschaftliche Anerkennung berufen“

Deshalb möchte hier nochmal an Deine vorherige Ausführung anknüpfen: Die Erfahrungsberichte auf der HanseMerkur-Webseite hinterlassen bei mir den Eindruck, dass es sich um Probanden klinischer Studien handelt.

… ob es sich um versicherte Personen der HanseMerkur-Krebs-Scan-Versicherung handelt, geben die Videoclips nach meiner Wahrnehmung nicht her …

Verbraucher haben bei uns schon angefragt, ob die HanseMerkur-Krebs-Scan-Zusatzversicherung dazu da ist, um an Studien teilnehmen zu können …

TM: Die Teilnahme an klinischen Studien wird nicht von Krankenversicherern oder Krankenkassen bezahlt und auch nicht über Versicherungsbeiträge – auch nicht aus Zusatzversicherungen.

Klinische Forschung ist Forschung.

CP: Unter welchen Voraussetzungen sind für PKV-Vollversicherte die Kosten für den Test „PanTum Detect®“ erstattungsfähig, wenn keine „Krebs-Scan“-Ergänzungsversicherung besteht? Und wann für GKV-Versicherte?

TM: Die PKV – da muss man bei jedem Tarif in die AVB schauen. Üblich ist Vorsorge nach gesetzlich eingeführten Programmen. Das wäre dann nicht versichert.

Viele Tarife verzichten aber auf die Altersgrenze und gegebenenfalls auch auf die Intervallabstände bei Vorsorge nach gesetzlich eingeführten Programmen. Dann wäre es immer noch nicht versichert.

Versichert wäre der Test dann, wenn die Regelung offen formuliert wäre. Das ist eher selten. Allerdings würde dann gegebenenfalls noch die wissenschaftliche Anerkennung einen Ablehnungsgrund darstellen. Und eine wissenschaftliche Anerkennung kann ich hier nicht erkennen.

Die GKV müsste diesen Test erst einmal auf seinen Nutzen hin bewerten. Dafür gibt es das „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“. Die werden aber erst arbeiten, wenn es eine einigermaßen saubere Studienlage gibt, die einen Mehrwert erkennen lässt.

CP: … konkret auf die Private Krankenversicherung bezogen:

Hier denke ich vor allem an die PKV-Vollversicherungstarife und die anderen privaten Ergänzungs- und Zusatztarife am Markt, die für Krebs-Früherkennungsuntersuchungen leisten. Auch die HanseMerkur bietet solche Verträge an – zum Beispiel den Tarif EVHS, der in den Versicherungsbedingungen vereinbart:

B. Versicherungsleistungen

[…]

2. Vorsorgeuntersuchungen

[…]

Für Erwachsene

[…]

Erweiterte Krebsvorsorge für Frauen:

[…]; Blutuntersuchung

[…]

Erweiterte Krebsvorsorge für Männer:

[…]; Blutuntersuchung(12)

Der Test „PanTum Detect®“ ist nach Einschätzung der HanseMerkur (für sie nachgewiesenermaßen) „geeignet“. So stellt sie auf Ihrer Webseite klar:

Nachweislich ein geeigneter Hinweisgeber – der Bluttest PanTum Detect®(13)

Wenn dem so sein sollte: Was spricht dann dagegen, dass sie die Kosten auch für die Versicherten in ihren anderen Krankenversicherungstarifen erstattet? … zum Beispiel in dem genannten Ergänzungstarif EVHS, den sie parallel zum Krebs-Scan anbietet …

… denn auch hier hat mir gegenüber der Kundendienst der HanseMerkur geäußert, dass die EVHS-Zusatzversicherung nicht den „PanTum Detect®“-Bluttest „inkludiert“.

TM: Es spricht nicht nur nichts dagegen, es wäre schon dreist, wenn aus dem Tarif nicht erstattet würde. Aber die HanseMerkur könnte sich jetzt auf die fehlende wissenschaftliche Anerkennung berufen. Das wäre natürlich die Krönung, aber möglicherweise zulässig.

© Thorulf Müller

CP: Außer der Kostenerstattung für den Test „PanTum Detect®“ leistet die „Krebs-Scan“-Versicherung auch – wie auf der Webseite und in den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur dargestellt – „begleitend die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus durch einen Krebsspezialisten“ bis zum GOÄ-Höchstsatz sowie für bildgebende Verfahren (PET-CT, Kopf-Hals-MRT).

In der Kunden-Broschüre der HanseMerkur heißt es dazu:(14)

Falls ein auffälliges Ergebnis vorliegen sollte, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Kosten für die bestmöglichen Verfahren, um den Krebs zu lokalisieren oder den Anfangsverdacht zu widerlegen.

Weiter führt die HanseMerkur in ihrer Broschüre für Vertriebspartner aus:(15)

Die Magnetresonanztomografie (MRT) ist auch als Kernspintomografie bekannt. Aufgrund ihrer sehr guten Qualität und ihrer breitgefächerten Möglichkeiten eignet sie sich hervorragend für die Diagnose und ist bei vielen klinischen Fragestellungen anderen bildgebenden Verfahren, beispielsweise dem Röntgen, überlegen. Eine MRT ist aber auch etwa zehnmal so teuer wie das Röntgen. Dies ist einer der Gründe, warum die MRT im Rahmen der gesetzlich eingeführten Vorsorgeprogramme nicht genutzt wird.

Ob die Kostenerstattung bis zum GOÄ-Höchstsatz (stationär) dabei den Anspruch an „bestmöglich“ erfüllt, lasse ich dahingestellt. Abstellen möchte ich hier auf die Frage, wie Du die Kostenerstattung/-übernahme von MRT in diesem konkreten Kontext bewertest. Die HanseMerkur stellt ja gegenüber ihren Vertriebspartnern darauf ab, „warum die MRT im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeprogramme nicht genutzt wird“.

TM: Untersuchungen – also die Diagnostik – sind, wenn es einen positiven Befund gibt, etwas ganz anderes. Das wäre meines Erachtens im Rahmen der Leistungen der GKV (SGB V) und der überwiegenden Zahl der PKV-Tarife versichert. Also wenn die HanseMerkur dann behaupten würde, dass ich für ein bildgebendes Verfahren eine Zusatzversicherung benötige, wenn ich einen positiven Befund als Verdacht auf Krebs habe, hielte ich das für eine „falsche Tatsachenbehauptung“.(16)

Dann überschneidet sich der Tarif auch noch mit anderen Zusatzversicherungen, die der Kunde möglicherweise hat – da versteckt sich dann das Risiko der Obliegenheitsverletzung durch die Krebs-Scan-Versicherung. Der ältere Versicherer hat möglicherweise bei Kenntnis des Abschlusses ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Risiken für Verbraucher und Versicherungsvermittler

CP: Das ist für mich an dieser Stelle ein entscheidender Punkt. Hier geht es dann darum, ob es Probleme für „Krebs-Scan“-Versicherte geben könnte, die PKV-vollversichert oder anderweitig privat zusatzversichert sind.

Für die Leserinnen und Leser, die keine Spezialisten im Versicherungsrecht sind …

  1. In den PKV-Musterbedingungen MB/KK finden sich die Obliegenheitsklauseln (§ 9 Absatz 5 und § 10 Absatz 2 MB/KK)

Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen oder macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.

[…]

Wird eine der in § 9 Abs. 5 und 6 genannten Obliegenheiten verletzt, so kann der Versicherer ein Versicherungsverhältnis, das nicht der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung (§ 193 Abs. 3 VVG) dient, unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist auch kündigen.(17)

Diese Klausel verwenden die PKV-Unternehmen oftmals sowohl für Vollversicherungen als auch für Zusatzversicherungen.

Die Axa konkretisiert (hier in der PKV-Vollversicherung für den Tarif ELBonus-U):

Erlangt der Versicherer Kenntnis davon, dass für eine versicherte Person eine andere Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung besteht, so endet für diese Person die Versicherung nach Tarif ELBonus-U zu Beginn des Folgemonats nach Kenntnisnahme. Der Versicherte kann dann in einen anderen bestehenden Tarif für ambulante oder stationäre Heilbehandlung wechseln, sofern für diesen Tarif Versicherungsfähigkeit besteht und der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist als der des Tarifs ELBonus-U.(18)

… oder die Huk-Coburg (hier in der PKV-Vollversicherung für die Tarifreihe E):

Der Tarif E kann nicht zusammen mit Krankheitskostenteilversicherungstarifen der HUK-COBURG-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für solche Tarife, die bei anderen Gesellschaften bestehen oder abgeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Abschluss einer Krankheitskostenteilversicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen unverzüglich anzuzeigen. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung kann verlangen, dass diese Krankheitskostenteilversicherungstarife ruhen, solange Versicherungsschutz im Tarif E besteht.(19)

  1. Für den brancheneinheitlichen PKV-Standardtarif ist bedingungsgemäß vereinbart:

Keine Zusatzversicherung

Neben dem Standardtarif darf für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskosten-Teil- oder Vollversicherung bestehen oder abgeschlossen werden; auch nicht bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Besteht gleichwohl eine solche Versicherung, entfällt für die Dauer dieser Versicherung die Begrenzung des Höchstbeitrages auf den Höchstbeitrag der GKV gemäß § 8a Abs. 2.(20)

Welche Problemstellungen siehst Du hier für Versicherungsvermittler, dieses Produkt im Beratungsprozess „sauber“ abzubilden?

TM: Also die Vermittler sind schon verpflichtet, die Kunden (Verbraucher) aufzuklären, wenn sie Krebs-Scan vermitteln. Sie müssen klären, ob es kollidierende Zusatzversicherungen – zum Beispiel Vorsorge, ambulante Ergänzung oder stationäre Zusatzversicherung – gibt. Sie müssen prüfen, ob es Ausschlüsse gibt. Sie müssen den Kunden informieren, dass er den anderen Versicherern unverzüglich zu melden hat, dass eine weitere Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.

Das betrifft möglicherweise auch Vollkosten-Versicherungen bei anderen PKV-Gesellschaften, weil einige Tarife Zusatz- und Ergänzungsversicherungen ausschließen.

CP: … wobei dann – wie Du bereits geäußert hast – der Versicherungsschutz des „älteren“ privaten Krankenzusatzversicherungsvertrags unter Umständen endet! Oder der PKV-Vollversicherer kann verlangen, dass der „Krebs-Scan“-Tarif ruht. Was nun den PKV-Standardtarif angeht …

TM: … bei Versicherten im Standardtarif geht gegebenenfalls die Begrenzung des Beitrages auf den Höchstbeitrag verloren.

Und Vermittler sollten sich die Frage stellen, ob der Test überhaupt die Schwelle „wissenschaftliche Anerkennung“ schafft – also § 4 Abs. 6 MB/KK erfüllt. Das sehe ich nämlich aktuell nicht.

„ … fehlende wissenschaftliche Anerkennung“

CP: Wer zum „PanTum Detect®“-Test recherchieren möchte – sei es als Verbraucher, Versicherungsberater oder -vermittler – der stößt auf unvollständige und auch widersprüchliche Bewertungen dazu. So ist die Rede davon, dieser Test würde

fast 100% aller bekannten Krebsarten rechtzeitig erkennen(21)

über

der vollmundig „Krebs-Scan“ genannte Test weist bestenfalls auf 29 Tumorarten hin(22)

oder

Studie bestätigt Effektivität der Kombination aus PanTum Detect® Bluttest und bildgebenden Verfahren(23)

bis hin zu

Wenn man einen Test als Früherkennung verbreiten will, dann muss der klinische Nutzen nachgewiesen sein und er muss die Risiken überwiegen […] Das habe die Studie nicht geleistet.(24)

Dass es nicht sinnvoll ist, sich bei Recherchen zu medizinischen Fragestellungen (und nicht nur dafür) auf Google-Suchen zu verlassen, sollte naheliegend sein. Um aber für den Versicherungsschutz ein Fazit zu ziehen: Ist es (gegenüber Verbrauchern, Beratern, Vertrieb, dem Wettbewerb und dem Versicherungswesen als Ganzes) eine sinnvolle Strategie, wenn ein Krankenversicherer ein Produkt platziert, das nicht nur – wie Du es beschreibst – „TikTok-Verticker“ anheizt, sondern vor allem die fehlende Akzeptanz von maßgeblichen Medizinerinnen und Medizinern ignoriert?

Zeitweise hat die HanseMerkur die „Krebs-Scan“-Versicherung auch beim Kaffeeröster Tchibo zum Verkauf angeboten. Mittlerweile hat Tchibo den Vertrieb offensichtlich gestoppt.(25)

Die Arbeitsgruppe Prävention und integrative Onkologie (PRIO) der Deutschen Krebsgesellschaft hat sich veranlasst gesehen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, die ihre Bedenken näher ausführt.(26)

TM: Wir sollten mal die Reihenfolge einhalten.

Zuerst soll der Hersteller des Tests durch große Studien, die auch höchsten wissenschaftlichen Standards genügen, belegen, dass der Test einen Mehrwert bringt – also einen Nutzen für die Menschen hat.

Wir sprechen also zuerst von der wissenschaftlichen Anerkennung! Ich empfehle hier auch jedem Vermittler das einmal zu durchdenken, bevor er so etwas promotet.

Dann wird das IQWiG prüfen, ob es in die gesetzlich eingeführten Programme eingeführt wird. Wenn das IQWiG das nicht tut, dann ist der Nutzen nicht groß genug, denn die GKV kennt auch das Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Deswegen ja auch „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“.

Dann können wir über Tarife nachdenken, die diese Vorsorgeuntersuchung inkludiert, wobei wir ja schon festgestellt haben, dass es solche Tarife schon gibt.

Wenn ein wissenschaftlich anerkannter Test eine Verdachtsdiagnose ergibt, dann sind die daraus folgenden Untersuchungen Gegenstand des Leistungskataloges der GKV oder PKV.

Oder langer Rede, kurzer Sinn: Dass die Krebs-Scan-Versicherung die Kosten für bildgebende Verfahren übernimmt, wenn der Test anzeigt, ist bereits ein starkes Indiz für die fehlende wissenschaftliche Anerkennung!

 


 

(1) Versicherer ist die HanseMerkur Krankenversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.

(2) Siehe https://www.hansemerkur.de/angebote/krebs-scan (abgerufen am 21.08.2023).

(3) Vgl. https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/vorsorge-und-frueherkennung/krebsfrueherkennung.html (abgerufen am 21.08.2023).

(4) Vgl. https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD009009.pub3/full (abgerufen am 21.08.2023).

(5) Vgl. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/ijc.29538/abstract; jsessionid=0DDA74D9F2BEDD427DB8B8AC730B48E1.f02t03 (abgerufen am 21.08.2023).

(6) Vgl. https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/prostatakrebs/definition-und-haeufigkeit.html (abgerufen am 21.08.2023).

(7) Beispielhaft https://www.internisten-im-netz.de/krankheiten/krebs/diagnose/klassifikation.html (abgerufen am 21.08.2023).

(8) Siehe Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) §§ 1-20, Stand: November 2022, § 1 Absatz 1 a).

(9) Vgl. https://www.researchgate.net/profile/Johannes-Coy/publication/363156969_Clinical_Study_Blood-Test_Based_Targeted_Visualization_Enables_Early_Detection_of_Premalignant_and_Malignant_Tumors_in_ Asymptomatic_Individuals_Citation_Journal_of_Clinical_and_Medical_Images/links/64b55ca78de7ed28baa 4833b/Clinical-Study-Blood-Test-Based-Targeted-Visualization-Enables-Early-Detection-of-Premalignant-and-Malignant-Tumors-in-Asymptomatic-Individuals-Citation-Journal-of-Clinical-and-Medical-Images.pdf (abgerufen am 21.08.2023).

(10) G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss.

(11) IQWiG = Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

(12) Die HanseMerkur erstattet hier bis zu 400 Euro innerhalb von 24 Monaten. Siehe HanseMerkur Krankenversicherung AG: Tarif EVHS Ergänzungstarif für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Abschnitt B. 2. (EVHS 07.19).

(13) Siehe https://www.hansemerkur.de/bluttest-krebs-pantum-detect (abgerufen am 21.08.2023).

(14) Siehe https://www.hansemerkur.de/resource/blob/157918/1c8870cf7871deb9676a5154e08ef606/mk-400-08-22-informationsbroschuere-krebs-scan-data.pdf (abgerufen am 21.08.2023).

(15) Siehe https://www.hansemerkur-vertriebsportal.de/protected-resource/blob/170750/b6a37cac61b64a373669606c494fc4d2/mak-171-informationen-fuer-vertriebspartner-data.pdf (abgerufen am 21.08.2023).

(16) Zum PET/CT für GKV-Versicherte vgl.: https://nukmed.de/leistungen/informationen-fuer-zuweisen/petct-im-gkv (abgerufen am 21.08.2023).

(17) Siehe Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) §§ 1-20, Stand: November 2022, § 9 Absatz 5.

(18) Siehe Axa Krankenversicherung AG: Tarif ELBonus-U (VK023 13.07.2020 21010446 (12.20)), Abschnitt A.

(19) Siehe Huk-Coburg-Krankenversicherung AG: Krankheitskostenvollversicherungstarife: E1, E3 und Studententarif: E1S (AP00204U), Stand: 01.2017, Abschnitt 1. e).

(20) Siehe Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für den Standardtarif, Stand: Juli 2023, § 9 Nr. 9.

(21) Siehe https://www.inpunkto.ag/gesundheit-und-pflege/krebs-scan/ (abgerufen am 21.08.2023).

(22) Siehe https://www.focus.de/magazin/archiv/wissen-die-weisheit-unseres-blutes_id_189289749.html (abgerufen am 21.08.2023).

(23) Siehe https://www.medical-tribune.de/im-fokus/krebs-scan-innovation-in-der-frueherkennung/krebsfrueherkennung-studie-bestaetigt-effektivitaet-der-kombination-aus-pantum-detectr-bluttest-und-bildgebenden-verfahren (abgerufen am 21.08.2023).

(24) Siehe https://www.handelsblatt.com/technik/medizin/diagnostik-erste-krankenversicherung-erstattet-umstrittenen-bluttest-auf-krebs/28755336.html (abgerufen am 21.08.2023).

(25) Vgl. https://www.rnd.de/panorama/kein-krebs-scan-mehr-bei-tchibo-deutsche-krebsgesellschaft-aeussert-deutliche-kritik-an-studie-O5ZNYATOGNCJ3POLETOHNZKA7E.html (abgerufen am 21.08.2023).

(26) https://www.krebsgesellschaft.de/files/dkg/deutsche-krebsgesellschaft/content/pdf/Stellungnahmen_wiss/Stellungnahme%20der%20AG%20PRIO% 20in%20der%20DKG_TKTL1_APPO10_PanTum-Test_2023.pdf (abgerufen am 21.08.2023).


 


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Kommentare
Kommentar von Constantin P.  am  27.11.2023 09:05
@Andrea: vielen Dank für den Kommentar. An vielen Stellen kann ich zu Deinem Kommentar nichts weiter sagen, da ich es genauso sehe - v. a. dann, wenn es (wie hier) um Verträge geht, die "fragwürdig" sind. Melde Dich gerne bei weiteren Fragen/Themen/Anmerkungen.

Liebe Grüße, Constantin
Kommentar von Constantin P.  am  27.11.2023 09:01
@Selbsttestkaufenwollerin: Vielen Dank für Ihren Kommentar. Uns liegen mittlerweile auch Rückmeldungen dazu durch. Geben Sie mir doch bitte etwas Zeit - dann suche ich das raus und stelle es auszugsweise hier rein. Dann können wir die Antworten abgleichen.

Viele Grüße
Kommentar von Andrea  am  25.11.2023 13:30
Ich bin seit 1998 selbst aktiv als Versicherungsvermittlerin tätig, seit 2008 als
Maklerin! Da wir regelmässig an Weiterbildungen teilnehmen müssen, gab es diese
irgendwann auch von Seiten der Hanse Merkur zum neuen Tarif Krebs Scan. Der
Referent, Key Account Manager der Hanse Merkur hat den Tarif schon fast
beweihräuchert, wo mir dann irgendwann auch die Hutschnur geplatzt ist und ich nach Ende dieser Stunde auch meinen Kommentar dazu geschrieben habe! Es ist einfach schrecklich, das mit Ängsten der Menschen solche Tarife aufgelegt werden, um noch mehr Geld zu verdienen, ohne erkennbaren Nutzen für den Versicherten! Hinzu kommen die Nachteile, bzw. Konsequenzen, wenn ich woanders schon Voll oder Zusatz versichert bin und es dem bisherigen Versicherer nicht mitteile…da wird mir ganz übel! Wo wir wieder bei den Versicherungsbedingungen und dem Kleingedruckten wären, das selbst die meisten meiner Kollegen:innen nicht kennen oder verstehen. Es gibt Dinge, die braucht die Welt nicht, leider gehören viele Versicherungen inkl. dem seitenweise „Kleindruckten“ dazu. Wer auf der Strecke bleibt, ist immer der Versicherte! Wenn man niemanden hat, der für einen kämpft, hat man schon bei Unterschrift des Vertrages verloren:-( Das aus dem Mund eines
Versicherungsverkäufers zu hören, ist wahrscheinlich eher selten, aber es ist doch die Realität. In unserem Büro kämpfen wir Tag täglich noch für unsere Kunden, aber wir gehören auch zu einer aussterbenden Rasse und solche Vermittler sind ja auch gar nicht gewollt, sie stören nur den reibungslosen Ablauf. Ich wurde noch richtig ausgebildet, bin Kauffrau und Fachwirtin, kann Zahlen lesen und Texte auch zwischen den Zeilen verstehen. Aber wer macht sich denn heute noch die Arbeit?
Und auch wir, müssen ja noch Geld verdienen…
Kommentar von Selbsttestkaufenwollerin  am  15.11.2023 11:08
Ich stehe gerade in Korrespondenz mit der zyagnum AG wegen dem Bluttest pantum detect.

Ich habe gefragt, wo ich den Test selbst kaufen kann, ohne eine Versicherung abzuschließen, deren Leistungen ich gar nicht möchte.

Das geht tatsächlich nicht, so die Antwort.

Nun habe ich der AG noch weitere Fragen gestellt und warte auf Antwort.
Jetzt habe ich etwas weiter recherchiert und bin u. a. auf diesen Artikel gekommen.
Da werden von Ihrer Seite her schon einige Fragen beantwortet.
Ich wäre immer noch sehr interessiert an dem Test und bin auf eine Rückmeldung gespannt.

Ich bin auch bereit, dafür Geld auszugeben, jedoch möchte ich nicht gezwungen werden, dafür eine Versicherung abzuschließen.

Darf ich dann die Antwort der Firma hier weiterleiten oder gibt es dann Ärger?

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