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Versicherungen verstehen

Ab in den Campingurlaub!

Ab in den Campingurlaub!

 08.05.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Ob übers Wochenende oder länger, das schöne Wetter lockt dieser Tage viele Reiselustige zum Camping oder zu einer Tour mit dem Wohnmobil. Doch wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz? Reichen da die „üblichen Verdächtigen“ unter den Versicherungen? So speziell wie diese Art des Reisens ist, sind auch manche Versicherungsbedingungen.

© TheoRivierenlaan / Pixabay

Unverzichtbar auch auf Reisen

Unverzichtbar ist natürlich auch auf Reisen die private Haftpflichtversicherung. Denn sie leistet bei Schäden, die man anderen zufügt. Wer beim Grillen auf dem Campinglatz versehentlich das Vorzelt des Nachbarn in Brand setzt, kann auf diese Versicherung setzen.

Die Hausratversicherung greift im Campingurlaub nicht

Gerade für den Campingurlaub packt man meist etwas mehr Gepäck ein, als für einen Pauschalurlaub im Hotel: Geschirr für den Campingbus, ein Zelt, die Kochausrüstung, technisches Equipment, aber auch Fahrräder, Schlauchboot, Kanu etc. Was viele nicht wissen: Zuhause sind diese Gegenstände über die Hausratversicherung versichert; doch für den Campingurlaub greift diese Versicherung grundsätzlich nicht. Allenfalls bieten viele Anbieter höchst eingeschränkten Versicherungsschutz, in dem sie den Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug oftmals mitversichern. Jedoch gilt dieser nur bei manchen Tarifen auch für den Diebstahl aus verschlossenen Wohnwagen oder Wohnmobilen, teilweise auch mit Summenbegrenzungen und/oder auch weiteren Beschränkungen. Denn die Hausratversicherung, die als Außenversicherung mitgeführte Reiseutensilien auch auf Reisen versichert, leistet insbesondere nur, wenn der Schaden in Hotels oder anderen Gebäuden entstanden ist.

Spezielle Arten des Reisens erfordern spezielle Versicherungen

Wer im Wohnmobil unterwegs ist, kann für sein Hab und Gut auf Reisen daher eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Camping-Versicherung abschließen. Es gibt unterschiedliche Tarife, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Je nach Tarif können Sie z. B. neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik sowie Sportausrüstung absichern, aber auch Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen. Der Versicherungsschutz besteht meistens gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung dieser Gegenstände unter anderem durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl und Raub.

Wer in den Campingurlaub Fahrräder mitnimmt, für den kann eine Fahrradversicherung zusätzlich zur Hausratversicherung mit einem 24 Stundenschutz sinnvoll sein. Denn dann ist das Fahrrad auch gegen einfachen Diebstahl versichert, wenn es über Nacht an einem Baum oder Fahrradständer angeschlossen ist. Besonders hochwertige und teure Fahrräder können auch mit einer von der Hausratversicherung unabhängigen speziellen Fahrradversicherung abgesichert werden. Hier erstreckt sich der Versicherungsschutz je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl, sondern beinhaltet beispielsweise auch oft Versicherungsschutz gegen Vandalismus und vielfach Leistungen bei Unfall- und Sturzschäden. Diese Policen sind teuer und können nur in einzelnen Bedarfsfällen lohnenswert sein.

Wer das Fahrrad ins Ausland mitnehmen möchte, sollte sich bei seinem Versicherungsunternehmen erkundigen, ob der Schutz auch für das Reiseland gültig ist.

Schutz für das Wohnmobil

Für das eigene Wohnmobil ist auch eine Kaskoversicherung empfehlenswert, denn sie ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die durch Brand, Explosion oder Entwendung, Diebstahl, Raub oder Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, aber auch durch Zusammenstöße mit Haarwild, Glasbruch/Steinschlag, Marderbisse oder auch Kurzschlussschäden an der Verkabelung am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Sie zahlt Reparaturkosten und ersetzt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Wohnmobils. Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am eigenen Wohnmobil bei selbstverschuldeten Unfällen. Außerdem sind mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde (Vandalismus) versichert.

Wer viel mit dem Wohnmobil unterwegs ist, für den kann ein Kfz-Schutzbrief sinnvoll sein. Er bietet Leistungen bei Pannen und Unfällen, sichert z. B. in der Regel Hilfe beim Abschleppen zu sowie den Fahrzeugrücktransport und stellt bei Bedarf meistens einen Mietwagen zur Verfügung. Schutzbriefe bieten auch personenbezogene Leistungen, wie zum Beispiel meistens Krankenrücktransport, oft Kostenerstattung bei außerplanmäßiger Heimreise oder Hilfe beim Todesfall im Ausland. Doch man sollte genau auf die Bedingungen schauen, da die Leistungen der Schutzbriefe variieren. Manche Anbieter versichern Wohnmobile nur bis zu einem bestimmten Maximalgewicht z. B. 4 oder 7,5 Tonnen.

Unverzichtbar im Ausland

Unverzichtbar für den Urlaub im Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Denn sie übernimmt die gegebenenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland. Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt wenn nötig zumindest auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland. Einige bessere Anbieter bezahlen auch, wenn nach Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt oder am besten bereits dann, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
Wer mehrere Monate mit dem Camper unterwegs ist, sollte mit der Versicherung vor Antritt der Reise klären, ob der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum ausreicht oder angepasst werden muss.

Last but not least sollte man darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung im Gepäck haben. Denn natürlich kann man sich auch im Campingurlaub verletzen. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. In diesen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Mit den Leistungen aus der privaten Unfallversicherung können im Fall einer Invalidität Umbaumaßnahmen im Haus oder Auto, Therapien oder Haushaltshilfen bezahlt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab - für den Fall, dass man dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

 

 


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