Menu
Versicherungen verstehen

Advent, Advent, wer zahlt, wenn's brennt?

Advent, Advent, wer zahlt, wenn's brennt?

 30.11.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Machen Sie es sich jetzt zu Hause auch so richtig gemütlich? Mit Kaffee oder Tee, einem Buch und Kerzenschein dazu? Ich zumindest mache es genauso. Und leider ertappe ich mich auch das eine oder andere Mal dabei, dass ich beim Verlassen des Raumes nicht, wie eigentlich sinnvoll und notwendig, die Kerzen ausmache. Kennen Sie das auch?

© NoName_13/ Pixabay

Offene Flammen sind in der dunklen Jahreszeit sicherlich ein Zeichen von Gemütlichkeit, bergen aber auch Gefahren. Eigentlich wissen das alle…

Im schlimmsten Fall gehen nicht nur die Kerzen, sondern gleich das ganze Haus samt Inhalt in Flammen auf. Ein Glück, wenn Leib und Leben verschont bleiben und: wenn man gut versichert ist.

Existenzielle Schäden absichern!

Denn wenn das Haus den Flammen zum Opfer gefallen ist, ist der finanzielle Schaden meist existenziell. Schließlich müssen Kredite dennoch weiter bedient und das Haus neu aufgebaut werden. Die Wohngebäudeversicherung ist daher für jede Gebäudeeigentümerin und jeden Gebäudeeigentümer unverzichtbar. In der Regel fordern Banken bei kreditfinanzierten Gebäuden – und das dürfte ja die Regel sein – ohnehin die Absicherung des Gebäudes durch eine Feuerversicherung. Und das ist auch gut so. Zusätzlich sollten Eigentümerinnen und Eigentümer auch die Risiken wie Sturm, Hagel und Leitungswasser sowie ggf. auch die gegen Elementargefahren (u. a. Überschwemmungen, Rückstau …) in die Wohngebäudeversicherung mit einschließen. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die direkt am Haus entstehen. Also z. B. an den Türen, am Mauerwerk oder auch an festverklebten Teppichen oder Parkettböden.

Doch was ist mit den Möbeln, der Kleidung, den Spielsachen oder Vorräten? Weniger Sorgen müssen sich diejenigen machen, die eine Hausratversicherung ihr Eigen nennen. Die ersetzt unter anderem Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser entstehen. Im Fall, dass der Weihnachtsbaum selbst in Flammen aufgeht, wären sogar dieser und alle darunter liebevoll arrangierten Geschenke mitversichert – wenn diese nicht mehr gerettet werden können.

Aber …

Aber eine Versicherung entbindet nicht davon, auf die brennenden Kerzen Acht zu geben. Denn lässt man - wie ich – brennende Kerzen unbeaufsichtigt, kann die Versicherung im Schadenfall Leistungskürzungen vornehmen. Daher habe ich darauf geachtet, dass in meinen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungsbedingungen vereinbart ist, dass der Versicherer „ohne Ausnahmen auf den Einwand der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet“. Denn wenn die Gesellschaft generell auf diesen Einwand verzichtet, ist das für die Versicherten ein wesentlicher Vorteil: Im Schadenfall werden auch dann 100 Prozent des Schadens erstattet, wenn ich mal vergessen haben sollte, die Kerzen beim Verlassen des Raumes auszumachen – also grob fahrlässig handle.

So kann ich dann doch mit einem besseren Gefühl die Kerzenzeit genießen. Dennoch ist es natürlich besser, die Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen zu lassen, denn die finanzielle Entschädigung ist das eine, aber liebgewonnene Andenken, wie die selbst gemalten Bilder der Kinder, Fotos der Lieben oder Babysachen aus alten Tagen, kann mir keine Versicherung mehr zurückbringen.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Advents- und Kerzenzeit!


Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.