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Versicherungen verstehen

Akku: Elektroauto-Herzstück gut absichern!

Akku: Elektroauto-Herzstück gut absichern!

 14.09.2023  Versicherungen verstehen  2 Kommentare  Sarah Sperling

Elektroautos sind kostspielig, oft liegt ihr Preis deutlich über dem eines Verbrenners. Trotzdem will jede/r dritte Autofahrer/in einer repräsentativen Umfrage des ADAC zufolge beim nächsten Fahrzeugwechsel ein E-Auto kaufen. Eine solche Investition sollte gut versichert sein. Nimmt man zum Beispiel das Herz des Antriebs – der Akku – Schaden, geht es schnell in die Tausende. Doch worauf kommt es an, brauche ich einen Extra-Versicherungsschutz oder reicht die gängige Absicherung?

© Ralph Hutter / Unsplash

Check 1: Spezieller Versicherungsschutz notwendig?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie bei einem Verbrenner, auch für das Elektroauto verpflichtend. Erst nach Abschluss dieser Versicherung darf man sein elektrisches Gefährt auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegen. Hinsichtlich der Prämienhöhe gibt es für Elektroautos ebenfalls eine Einstufung in Typklassen, die die Schadenhäufigkeit des entsprechenden Fahrzeugtyps widerspiegelt. Somit kann die Versicherungsprämie schwanken und mal höher, mal niedriger ausfallen, wie bei einem Verbrenner auch.

Die Kaskoversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, jedoch empfehlenswert, um bei eventuellen Schäden nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Allerdings sollte die Suche nach einem Kasko-Anbieter nicht unter dem Motto ‚Je günstiger, desto besser!‘ laufen. „Gerade bei E-Autos ist es dringend angeraten, fast schon penibel auf die Elektro-Leistungen der Kaskoversicherungen zu achten. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Absicherung des Akkus liegen. Nimmt dieser Schaden und muss ersetzt werden, wird es zumeist richtig teuer“, rät Bianka Bobell, Kfz-Expertin beim Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Check 2: Wie finde ich einen guten Kaskoschutz?

Auf Anhieb einen guten Voll- und/ oder Teilkaskoschutz für sein Elektroauto zu finden, kommt ohne viel Expertenwissen einem Glückstreffer gleich. Denn obwohl Anbieter mit ähnlichen Tarifen werben, gibt es in einigen Bereichen eklatante und für den Laien kaum erkennbare Unterschiede. Wir decken Spitzfindigkeiten auf und zeigen Ihnen, auf welche Elektro-Leistungen Sie bei der Tarifsuche achten sollten.

Der Lithium-Ionen-Akku wird häufig in Elektroautos verbaut und ist sehr empfindlich. Schäden an der Batterie, beispielsweise aufgrund eines Schmorschadens durch Kurzschlussdefekt am Akku oder der Elektronik, münden quasi in einen Totalschaden. Innerhalb des Garantiezeitraums ist in der Regel Verlass auf den Hersteller, nach Ablauf dieser Frist können sich Elektroauto-Halter*innen mit klug gewähltem Kaskoschutz glücklich schätzen. Insbesondere beim Akku gibt es enorme Leistungsunterschiede, beispielsweise im Hinblick auf die All-Risk-Deckung oder Kurzschlussschäden. „Allein bei diesen zwei Beispielen tun sich Diskrepanzen von mehreren Tausend Euro auf. Wer zum Beispiel eine All-Risk-Deckung für seinen Akku in der Kaskoversicherung vereinbart hat, erhält bei Beschädigung oder auch bei Zerstörung und Verlust einen neuen Ersatz-Akku. Anders sieht es bei Verschleiß und Abnutzung aus. Hier gelten leider viel zu häufig Ausschlüsse sowie enorme Leistungsbegrenzungen. So übernehmen einige Versicherer unbegrenzte Deckung, manche beschränken die Leistung auf 5.000 Euro“, erläutert Kfz-Expertin Bobell.

Es lohnt sich, auf folgende Elektro-Kriterien besonders viel Wert zu legen (entsprechen den BdV-K.O.-Kriterien, mehr im Infoblatt hier):

  • Folgeschäden durch Tier- oder Marderbisse werden zumindest bis 3.000 Euro ersetzt. Beim Akku des E-Autos sind diese Folgeschäden bis mindestens 20.000 Euro mitversichert.
  • Der Akku des E-Autos ist gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versichert („All-Risk“-Deckung), die nicht in den Versicherungsbedingungen konkret ausgeschlossen ist. Hinweis: Üblicherweise besteht auch bei „All-Risk“-Deckungen kein Versicherungsschutz bei Obliegenheitsverletzung, Vorsatz, höherer Gewalt oder Abnutzung/Verschleiß/Leistungsminderung.
  • Kurzschlussfolgeschäden am Akku des E-Autos werden bis mindestens 20.000 Euro ersetzt.
  • Bei einem Totalschaden werden eventuelle Entsorgungskosten für den Akku des E-Autos erstattet.

Sinnvolle Kriterien:

  • Der Akku des E-Autos ist zum Neuwert versichert („Neuwertentschädigung“).
  • Pannenhilfe bei leerem Akku: Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Abschleppen des Elektrofahrzeugs bis zur nächsten Ladesäule. Hinweis: Für die versicherten Abschleppkosten bestehen oftmals Summenbegrenzungen, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer das Abschleppunternehmen beauftragt und dies nicht vorab mit dem Versicherer abgestimmt hat.
  • Verlust und Beschädigung von fest installierten Wallboxen sind in der Kaskoversicherung mitversichert, z. B. bei Diebstahl sowie Brand-/Feuer-, Überspannungs- und Tierbissschäden.
  • Es besteht Versicherungsschutz für Überspannungsschäden am Akku.
  • Der Versicherer erstattet die Kosten für Schäden am Akku durch Bedienfehler.
 
Akkuschäden – eine besondere Gefahr?
Verbraucher*innen sollten stets im Hinterkopf behalten, dass über die Risiken der vergleichsweise „jungen“ Technologie bisher wenig bekannt ist. Für die Zuverlässigkeit der aktuellen Elektroantriebe gibt es noch keine umfänglichen Erfahrungswerte, beispielsweise hinsichtlich Risiken und Schäden, vor allem bei langjähriger Nutzungsdauer. Es sind somit Risiken und Schäden möglich, die aktuell weder bekannt noch absehbar sind und gegebenenfalls nicht versichert beziehungsweise versicherbar sind.
Ein eklatanter Unterschied zum Verbrenner zeigt sich bereits jetzt beim Löschvorgang: Entzündet sich eine Hochvoltbatterie, dauert es vergleichsweise länger, diese zu löschen. Das zeigt beispielsweise der VW Golf GTE Plug-in-Hybrid in Hessen, der Anfang 2021 nach nur wenigen Kilometern explodierte. Karl-Heinz-Knorr, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands, erläutert in einem Interview gegenüber dem ADAC die Hintergründe: Während Einsatzkräfte brennendem Treibstoff den notwendigen Sauerstoff meist durch Löschschaum entziehen können, sei bei Lithium-Ionen-Akkus Wasser das Löschmittel der ersten Wahl. Denn bei einem Feuer werde die Energie vor allem im Innern des Akkus freigesetzt. Um es zu löschen, benötige man in der Regel mehr Wasser als gewöhnlich. Allerdings dränge das Wasser sowie auch Löschmittel kaum in das Batteriegehäuse ein, wodurch das Löschen mehr Zeit koste, so Knorr.
Allerdings hält die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes in ihren Empfehlungen zur Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien auch fest: „Grundsätzlich gilt, dass bei guten Fertigungsstandards, zertifizierten Lade- und Zellenüberwachungssystemen sowie bei sachgerechter Handhabung Lithium-Ionen- Speichermedien als ausreichend sicher einzustufen sind“, und ziehen das Fazit: „Von zertifizierten Elektrofahrzeugen gehen weitgehend vergleichbare Gefahren aus, wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten (Kraftstoff, Gas). Auch Brandversuche haben gezeigt, dass die Brandleistung [MW] unter Fahrzeugen einer Generation und Größe unabhängig von der Antriebsart vergleichbar ist.“
Diese Einschätzung ist nach Ansicht des BdV mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht auf langjähriger Betrachtung, sondern aktueller Praxiserfahrung fußt. Eine umfassende Studie über einen längeren Zeitraum muss abgewartet werden.

Check 3: Wie versichert man seine Wallbox?

Wer keine Zeit findet, öffentliche Ladestationen aufzusuchen, holt sich sein Ladesystem, die sogenannte Wallbox, in die Garage beziehungsweise nach Hause. Wallboxen können Versicherungsbestandteil der Kaskoversicherung sein. Es gibt jedoch unterschiedliche Versicherungssummen. Manche Versicherer begrenzen die Leistung auf 1.000 Euro, andere wiederum leisten unbegrenzt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Diebstahl, direkten Blitzeinschlag und Tierschäden entstanden sind, werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Schlägt ein Blitz neben der Wallbox ein und beschädigt diese, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden.

Auch über die Wohngebäude- und Hausratversicherung kann die Wallbox oftmals mitversichert werden. Das geht auch über denBund der Versicherten e.V.. Unsere Vereinstochter BdV Mitgliederservice GmbH (BMS) bietet eine Gruppen-Wohngebäude und –Hausratversicherung an, in der die Wallbox automatisch abgesichert ist. Als Voraussetzung muss die Wallbox fest mit dem Gebäude, der Garage oder dem Carport verbunden sein und der Eigennutzung dienen. Es ist sogar der einfache Diebstahl mitversichert. In der Gruppen-Wohngebäudeversicherung bis maximal 3.000 Euro und der Gruppen-Hausratversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme.  Mehr dazu erfahren Sie hier oder Sie kontaktieren uns unter info@bundderversicherten.de


Kommentare
Kommentar von Robert de Raay  am  16.10.2023 16:38
Können sie bitte spezielle Versicherer für E-Autos empfehlen , die die aufgeführten Kriterien berücksichtigen ?
Antwort von  am  01.11.2023 14:10

Lieber Robert de Raay,

über den Kfz-Vergleichsrechner von Nafi lassen sich auch faire und günstige Kfz-Versicherungen für E-Autos finden.

https://www.bundderversicherten.de/mein-versicherungsbedarf/kfz-vergleichsrechner

Das BdV-Team

Kommentar von Bernhard Joseph Heying  am  16.10.2023 15:47
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