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Versicherungen verstehen

Auslandssemester: Mach den Versicherungscheck!

Auslandssemester: Mach den Versicherungscheck!

 13.07.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Sarah Sperling

Im Pandemie-Jahr platzte für viele Studierende der Traum vom Auslandssemester. Mittlerweile nimmt die Impfkampagne allerdings an Fahrt auf und viele möchten ihren verpassten Auslandsaufenthalt endlich nachholen.

Ganz oben auf deiner To Do-Liste sollte der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung stehen!© Simon Maage/Unsplash.com

Im Gegensatz zu kurzen Urlaubstrips reicht es für ein Auslandssemester allerdings nicht aus, Flug und Unterkunft zu buchen, Sachen zu packen und loszudüsen. International zu studieren, bedeutet deutlich mehr organisatorischen Aufwand, der sich aus der Suche nach einem passenden Austauschprogramm, Finanzierungsmöglichkeiten und vielem mehr ergibt. Zusätzlich müssen Studierende an ihre Versicherungen denken. Und da können wir vom BdV Dir weiterhelfen! :)

Auslandskrankenversicherung, denn sicher ist sicher

Bevor du abfliegst, solltest du dich über das Krankenversorgungssystem deines Gastlandes informieren. Bis auf wenige Ausnahmen wie den USA gibt es in den meisten Ländern Pflichtsysteme, die häufig auch für Gaststudenten gelten. Mit allen EU-Ländern hat Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Ein solches Abkommen besteht auch mit weiteren Ländern, die du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse erfragen kannst. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, allerdings nur die im Reiseland üblichen Leistungen. Du wirst quasi wie alle Einheimischen behandelt. Davon ausgenommen sind teure privatärztliche Behandlungen sowie ein medizinisch sinnvoller Rücktransport. Wenn du dir also ein Bein brichst und dringend zurück in die Heimat möchtest, müsstest du den Rücktransport selbst organisieren und bezahlen. Deshalb ist es empfehlenswert, für den Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Da die meist nur für wenige Wochen – in der Regel maximal 60 Tage – leisten, kommt bei mehrmonatigen Aufenthalten aber nur eine ‚Auslandskrankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte‘ infrage.

Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Versicherung sinnvoll. Besonders dann, wenn von der privaten Krankenvollversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden. Verzichtest du als Privatversicherte/r außerdem darauf, deine Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen und reichst Rechnungen stattdessen beim Auslandsreisekrankenversicherer ein, behältst du eventuell deinen Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung 

Sofern du unter einer chronischen Krankheit leidest, also beispielsweise Asthma oder Diabetes, kann es unter Umständen schwierig bis unmöglich sein, einen privaten Versicherungsschutz fürs Ausland zu bekommen. In solchen Fällen ist deine Krankenkasse allerdings verpflichtet, etwaige Behandlungskosten nach Inlandssätzen zu erstatten. Damit das auch wirklich glatt läuft, musst du schriftlich nachweisen, dass du vor Abreise wegen deiner Vorerkrankung keinen privaten Versicherungsschutz erhalten konntest.

Haftpflicht – daran führt kein Weg vorbei

In deiner Gast-Uni kippst du versehentlich Kaffee über den Laptop einer/s Kommiliton*in und abends beschädigst du mit dem Duschkopf den Badewannenboden deiner Gastunterkunft – an manchen Tagen läuft einfach alles schief. In solchen Fällen greift deine private Haftpflichtversicherung - auch im Ausland!

Untervermieten und Geld sparen

Möchtest du deine Wohnung oder dein WG-Zimmer untervermieten, weil du Kosten sparen möchtest, musst du das auf jeden Fall vorab mit dem/r Vermieter*in der Wohnung absprechen. Deine zurückgelassenen Hausratgegenstände kannst Du über eine Hausratversicherung absichern. Überlässt du deine Wohnung oder dein WG-Zimmer samt Möbeln dann einem/r Untermieter/in, sind deine Sachen während deiner Abwesenheit versichert.

Doch was passiert, wenn der/die Untermieter*in versehentlich die Kochplatte anlässt und durch ein Feuer deinen verbliebenen Hausrat beschädigt? Dann würde deine Hausratversicherung für solche Schäden aufkommen und versuchen, sich das Geld vom Verursacher wiederzuholen.

Daher solltest du deine/n Untermieter*in darauf hinweisen, dass es für ihn/sie sinnvoll wäre, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

 


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