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Die private Unfallversicherung: So finden Sie einen guten Tarif

Die private Unfallversicherung: So finden Sie einen guten Tarif

 26.10.2023  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

Sie suchen eine private Unfallversicherung und wollen im Dickicht der Versicherungsbedingungen nicht die Orientierung verlieren? Wir verraten Ihnen, welche Leistungen einen guten Tarif ausmachen.

Wenn Sie wissen möchten, ob der Abschluss einer Unfallversicherung für Sie sinnvoll ist, dann lesen Sie zunächst den Beitrag „Die private Unfallversicherung – kurz zusammengefasst“

© Jackson Simmer / Unsplash

Die angebotenen Tarife in der Unfallversicherung haben ein sehr unterschiedliches Leistungsniveau. Auch in der Unfallversicherung gilt: Wenn Sie die Tarife vergleichen, legen Sie den Fokus stets auf die Leistungen und nicht auf die Prämie. Der günstigste Tarif ist nutzlos, wenn er im Schadenfall nicht (ausreichend) leistet.

Folgende Leistungen sollte ein Tarif auf jeden Fall bieten: Die Invaliditätsgrundsumme sollte eine ausreichende Höhe aufweisen (mindestens 100.000 Euro). Die Todesfallsumme liegt mindestens bei 10.000 Euro. Die Progression sollte im Bereich von 350 Prozent liegen.

Ein guter Tarif erfüllt zudem die folgenden BdV-K.-o.-Kriterien:

1) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die folgenden, dem Unfall gleichgestellten Ereignisse:

a) Psychische und nervöse Störungen, wenn und soweit die Störungen auf eine durch den Unfall entstandene organische Erkrankung des Nervensystems oder Epilepsie zurückzuführen sind,

b) Infektionen durch Hautverletzungen einschließlich Insektenstichen/-bissen sowie sonstigen Verletzungen durch Tiere,

c) Infektionskrankheiten, die im Wege von Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektion oder auf sonstigen Infektionswegen übertragen wurden (z. B. Röteln, Scharlach),

d) Allergische Reaktionen als Folge eines Insektenstiches oder einer Hautverletzung,

e) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge von Kreislaufstörungen, Schlaganfall, Krampfanfall, Medikamenteneinnahme oder Trunkenheit.

 

2) Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden, die durch Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen sowie Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden.

 

3) Mindestfristen: Die Fristen für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfallereignis, für die ärztliche Feststellung der Invalidität sowie die Frist zur Geltendmachung des Versicherungsfalls betragen jeweils mindestens 15 Monate.

 

4) Mitwirkungsanteil: Versicherer legen eine prozentuale Höchstgrenze fest bis zu der die Mitwirkung bestehender Krankheiten und Gebrechen an der unfallbedingten Invalidität unschädlich ist und zu keinen Abzügen in den Versicherungsleistungen führt. Dieser Mitwirkungsanteil beträgt zumindest 50 Prozent.

 

5) Rettungsmaßnahmen: Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und sind somit mitversichert.

 

Für die Unfallversicherung haben wir außerdem sinnvolle Kriterien (neben den BdV-K.-o.-Kriterien) ergänzt. Diese sichern gesonderte Risiken ab. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob diese Risiken bei Ihnen eintreten können und Sie sie ebenfalls absichern möchten.

Sinnvolle Kriterien für die Unfallversicherung:

1) Absicherung tauchtypischer Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit, Verletzung des Trommelfells)

2) Mitversichert werden können Gesundheitsschäden durch Strahlen oder allmähliche Vergiftungen durch ausströmende Dämpfe, Gase oder sonstige schädliche Mittel. Auch Infektionen bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit können eingeschlossen werden.

3) Auch Bergungs- und Rücktransportkosten können abgesichert werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im BdV-Infoblatt „Unfallversicherung“.

 


FAQ

Was gilt als Unfall?

Laut den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) liegt dann ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch

  •        ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
  •        unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ein Unfall liegt demnach auch dann vor, wenn durch

  •        erhöhte Kraftanstrengung
  •        ein Gelenk an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird
  • oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder gezerrt oder zerrissen werden.

Auch Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe und Unfälle unter Wasser zählen demnach zum Unfallbegriff.

Die Musterbedingungen finden Sie hier. Sie sind unverbindlich und die Versicherer können die Regelungen in ihren eigenen Bedingungswerken noch weitgehender und verbraucherfreundlicher definieren.

Wie setzt sich die Höhe der Versicherungsleistung zusammen?

In privaten Unfallversicherungen ist zunächst eine Grundsumme versichert, an der sich die Entschädigung bei bedingungsgemäßer Invalidität orientiert. Je höher der Grad der Invalidität ausfällt, desto höher ist die Leistung aus der Unfallversicherung.

Die Höhe ist abhängig vom gewählten Tarif, der Gliedertaxe des Versicherers, der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, dem ärztlich attestierten Invaliditätsgrad und gegebenenfalls der vereinbarten Progression.

Was ist eine Gliedertaxe?

Durch die sogenannte Gliedertaxe wird in der privaten Unfallversicherung der Grad der Invalidität bei Verlust und/oder Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile, Organe und Sinnesorgane festgelegt. Die Höhe der Versicherungsleistung ist unter anderem vom Invaliditätsgrad abhängig. Je höher dieser ist, desto höher ist auch die Leistung.

Die Gliedertaxen können von Versicherer zu Versicherer variieren. Sie werden meist als Prozentwert in einer Tabelle ausgewiesen, die alle Körperteile und die ihnen zugeschriebenen Gliedertaxen enthält.

Was ist Progression?

Mit der Schwere der Unfallfolgen steigt auch der finanzielle Absicherungsbedarf. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine sogenannte Progression zu vereinbaren. Durch die Vereinbarung einer sogenannten Progression steigen die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an.

Was ist die Todesfallleistung?

Sie können vereinbaren, dass die Unfallversicherung auch bei Unfalltod zahlt. Sofern Sie eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Falle des Todes benötigen, sollten Sie besser eine Risikolebensversicherung abschließen.

Dennoch ist die Absicherung einer kleinen Summe (10.000 bis 20.000 Euro) für den Fall des Unfalltodes im Rahmen der Unfallversicherung wichtig. Denn die Versicherer leisten im ersten Jahr nach dem Unfall und vor Abschluss der Invaliditätsbemessung eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme.


BdV hilft

Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Im Rahmen der Rechtsberatung helfen wir unseren Mitgliedern zudem bei Streitfällen mit Versicherungen und/oder Versicherungsvermittlern.

Alle Vorteile einer BdV-Mitgliedschaft finden Sie hier.


 


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