Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Es geht für ein Jahr ins Ausland und Ihr Auto bleibt so lange ungenutzt daheim in der Garage? Bleibt das Fahrzeug über diesen Zeitraum angemeldet, werden weiterhin Versicherungsbeiträge sowie Kfz-Steuern fällig. Doch es gibt eine günstigere Lösung: die Ruheversicherung. Wie der Name gut verdeutlicht, ruht für die Zeit der Abmeldung die Kfz-Versicherung und Sie zahlen keine Beiträge für den Versicherungsschutz und auch keine Kfz-Steuern.
Die Ruheversicherung beginnt automatisch, wenn die Zulassungsstelle die Versicherung über die Abmeldung (auch „Stilllegung“ genannt) in Kenntnis gesetzt hat. Wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, besteht auch diese bei den meisten Versicherungsverträgen weiter. In der Vollkaskoversicherung gibt es manche Tarife, die den Komplettschutz auch in der Ruheversicherung gewährleisten (dies ist jedoch eher selten). In diesem Fall ist das Auto dann auch gegen Vandalismus abgesichert.
Auch die Wiederanmeldung des Fahrzeugs beim Versicherer erfolgt automatisch über die Zulassungsstelle. Sobald das Fahrzeug wieder angemeldet ist, wird der bestehende beitragspflichtige Versicherungsvertrag wieder „aufgeweckt“ und läuft weiter. Die Kosten für die An- und Abmeldung liegen je nach Zulassungsstelle bei ca. 10 bis 30 Euro. Wird das Fahrzeug wieder auf Sie zugelassen, hat der bisherige Versicherer die älteren Rechte (im Vergleich zu etwaigen anderen Versicherern). Somit muss das Fahrzeug auch dort wieder versichert werden. Möchten Sie Ihr Fahrzeug anderweitig versichern, ist dies nur möglich, wenn das bisherige Versicherungsunternehmen auf den Vertrag verzichtet. Das sollten Sie vor der Wiederanmeldung des Fahrzeuges klären.
Wenn nun noch Fragen offen sind oder Sie Informationen zu möglichen Tarifen benötigen, beraten wir Sie gern! Als Mitglied des BdV können Sie so viel unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, wie Sie brauchen, der gemeinnützige Verein erhält für seine Tarifempfehlungen keinerlei Provision, er finanziert sich ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge (die übrigens zu 80 % steuerlich absetzbar sind).
Sie können sich aber auch ohne Mitgliedschaft beraten lassen (dann allerdings zu erhöhten Telefongebühren) und das nicht nur zum Vertragsabschluss, sondern auch bei bestehenden Verträgen und bei Problemen im Schadenfall.