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Versicherungen verstehen

Die Ruheversicherung fürs Kfz

Die Ruheversicherung fürs Kfz

 02.02.2023  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Tina Schönig

Es geht für ein Jahr ins Ausland und Ihr Auto bleibt so lange ungenutzt daheim in der Garage? Bleibt das Fahrzeug über diesen Zeitraum angemeldet, werden weiterhin Versicherungsbeiträge sowie Kfz-Steuern fällig. Doch es gibt eine günstigere Lösung: die Ruheversicherung. Wie der Name gut verdeutlicht, ruht für die Zeit der Abmeldung die Kfz-Versicherung und Sie zahlen keine Beiträge für den Versicherungsschutz und auch keine Kfz-Steuern.

© Hayes Potter/Unsplash

Die Ruheversicherung beginnt automatisch, wenn die Zulassungsstelle die Versicherung über die Abmeldung (auch „Stilllegung“ genannt) in Kenntnis gesetzt hat. Wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, besteht auch diese bei den meisten Versicherungsverträgen weiter. In der Vollkaskoversicherung gibt es manche Tarife, die den Komplettschutz auch in der Ruheversicherung gewährleisten (dies ist jedoch eher selten). In diesem Fall ist das Auto dann auch gegen Vandalismus abgesichert.

Was ist zu beachten?

  • Das Kfz darf während der Stilllegungszeit natürlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – also auch nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden (dies gilt noch nicht für den Tag der Abmeldung). Es muss auf einem geschützten (d. h. mindestens eingezäunten) Privatgrund, Garage etc. abgestellt werden. Notfalls kostenpflichtig auf einem gemieteten Parkplatz.
  • Sie können erst eine Ruheversicherung in Anspruch nehmen, wenn für das Kfz mindestens ein Jahr Versicherungsschutz bestanden hat.
  • Wohnmobile/Camper sind von dem beitragsfreien Versicherungsschutz meistens ausgeschlossen, für sie gelten besondere Bedingungen.
  • Zwischen der Abmeldung des Autos und der Wiederanmeldung dürfen nicht weniger als zwei Wochen liegen (falls Sie Ihren Traumjob hier zu Hause angeboten bekommen und doch nicht ins Ausland gehen).
  • Die Abmeldung darf einen Zeitraum von 12, bzw. 18 Monaten (je nach Versicherungsgesellschaft) nicht überschreiten.

Auch die Wiederanmeldung des Fahrzeugs beim Versicherer erfolgt automatisch über die Zulassungsstelle. Sobald das Fahrzeug wieder angemeldet ist, wird der bestehende beitragspflichtige Versicherungsvertrag wieder „aufgeweckt“ und läuft weiter. Die Kosten für die An- und Abmeldung liegen je nach Zulassungsstelle bei ca. 10 bis 30 Euro. Wird das Fahrzeug wieder auf Sie zugelassen, hat der bisherige Versicherer die älteren Rechte (im Vergleich zu etwaigen anderen Versicherern). Somit muss das Fahrzeug auch dort wieder versichert werden. Möchten Sie Ihr Fahrzeug anderweitig versichern, ist dies nur möglich, wenn das bisherige Versicherungsunternehmen auf den Vertrag verzichtet. Das sollten Sie vor der Wiederanmeldung des Fahrzeuges klären.

Wenn nun noch Fragen offen sind oder Sie Informationen zu möglichen Tarifen benötigen, beraten wir Sie gern! Als Mitglied des BdV können Sie so viel unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, wie Sie brauchen, der gemeinnützige Verein erhält für seine Tarifempfehlungen keinerlei Provision, er finanziert sich ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge (die übrigens zu 80 % steuerlich absetzbar sind).

Sie können sich aber auch ohne Mitgliedschaft beraten lassen (dann allerdings zu erhöhten Telefongebühren) und das nicht nur zum Vertragsabschluss, sondern auch bei bestehenden Verträgen und bei Problemen im Schadenfall.


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