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Versicherungen verstehen

Drohnen gehören in die Private Haftpflicht

Drohnen gehören in die Private Haftpflicht

 27.10.2015  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Dirk Ulbricht

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nachdem sie als anonyme, ferngesteuerte Killer im „Krieg gegen den Terror“ unrühmliche Bekanntheit erlangt haben, werden sie zunehmend auch im zivilen Bereich eingesetzt. 

 

© David Mark / Pixabay

So finden die kleineren Geschwister der Kampfdrohnen z. B. in der Landwirtschaft Verwendung. Mit ihrer Hilfe lässt sich die Schädlingsbekämpfung auf die Bereiche konzentrieren, die am meisten befallen sind, und der Einsatz von Chemie vermindern. Insbesondere im Katastrophenschutz sorgen sie für eine effektive und kostengünstige Aufklärung, damit die Rettungskräfte optimal eingesetzt werden können.

Seitdem aber relativ leistungsstarke Modelle im Baumarkt bereits ab 30 Euro erhältlich sind, hat sich der Drohnenflug zum Breitensport entwickelt. Die Möglichkeit, die Welt aus der Vogelperspektive zu erleben und spektakuläre live Videos der näheren Umgebung oder einer Familienfeier zu drehen, zieht immer mehr Menschen in ihren Bann. Der massenweise Einsatz von Drohnen birgt aber auch seine Tücken. Zivile Drohnen werden immer leistungsstärker, so leistungsstark sogar, dass sie die zivile Luftfahrt gefährden. Immer häufiger berichten Piloten von Rettungshubschraubern von beinah Zusammenstößen mit Freizeitdrohnen. Viele der Hobby-Piloten wissen nicht, was sie mit ihrem neuen Spielzeug alles anrichten können und sind oft nicht ausreichend über den rechtlichen Rahmen informiert.

Ab einer gewissen Flughöhe muss beispielsweise eine Fluggenehmigung bei der Deutschen Flugüberwachung eingeholt werden. Mitten in Berlin, auf dem Tempelhofer Feld, werden an schönen Tagen mittlerweile bis zu 125 solcher Ausnahmegenehmigungen eingeholt. So weit, so gut.

Experten schätzen allerdings, dass deutlich mehr Drohnen zur gleichen Zeit ohne Erlaubnis unterwegs sind, obwohl sie sich in gleichen Höhen bewegen.
Außerdem ist vielen Hobby-Piloten nicht klar, dass ihre private Haftpflicht ihre Ausflüge nicht abdecken. Hierfür ist eine spezielle Drohnenversicherung notwendig. Für eine Jahresgebühr zwischen 40 und 150 Euro lässt sich ein entsprechender Versicherungsschutz darstellen. Oft werden entsprechende Versicherungsangebote von den entsprechenden Vereinen angeboten oder sie sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Empfehlenswert für eine Drohnenversicherung sind die Kriterien, die der Bund der Versicherten in dem entsprechenden Merkblatt zur privaten Haftpflichtversicherung aufführt. So empfehlen wir für eine Drohnenversicherung eine möglichst hohe Versicherungssumme, mindestens aber in Höhe von fünf Millionen Euro. Zumindest sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet werden. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung stellen Drohnen mittlerweile ein gängiges Risiko für Verbraucher dar. Insofern fordern wir, den Schutz privaten Haftpflichtversicherungen standardmäßig entsprechend auszuweiten.

(Mitarbeit: Heiko Gaußmann und Maja Kreßin, BdV)

 


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