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Versicherungen verstehen

Ein Hoch auf die Eltern - und wie sie versichert sein sollten

Ein Hoch auf die Eltern - und wie sie versichert sein sollten

 05.06.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Gerade in diesen Zeiten, in denen sie zu Erzieher*innen, Lehrkräften und manchmal auch zu Physiotherapeut*innen werden, kann man sie gar nicht genug loben: die Eltern.

© Bruno / Pixabay

Schön, dass es Jahrestage wie den Weltelterntag gibt, der jährlich am 1. Juni stattfindet. Der Weltelterntag wurde erstmals 2012 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um allen Eltern den nötigen Respekt und eine besondere Wertschätzung zu zollen. Mit diesem Tag sollen sich gerade junge Menschen und Kinder der wichtigen Rolle der Eltern bewusst werden. Gerade für Eltern ist es existenziell wichtig, die richtigen Versicherungsverträge zu besitzen. Wir sagen, welche das sind.

Privathaftpflichtversicherung steht an oberster Stelle

Für Eltern, wie auch für alle anderen Personengruppen, ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich. Sie sichert die (mit-)versicherten Personen (Kinder, Lebenspartner etc.) bei Schäden ab, die diese anderen zufügen. Besteht dieser Versicherungsvertrag nicht, haftet die Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, mit ihrem gesamten Vermögen.

Empfehlenswert ist für Eltern auch, dass Schäden deliktunfähiger Personen über den Vertrag mitversichert sind. So kann der Versicherer auch dann einen Ausgleich leisten, falls die kleinen Kinder mal einen Ball ins Nachbarfenster schießen und die Scheibe zerbricht und der Nachbarschaftsfrieden ist nicht gefährdet. Alles, was Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung beachten sollten, steht im Infoblatt des BdV.

Das Risiko, nicht mehr arbeiten zu können

Existenziell wichtig ist auch die Absicherung der Arbeitskraft. Im besten Fall verfügen beide Elternteile über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einspringt, wenn der Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann schnell den finanziellen Ruin bedeuten – vor allem, wenn es den Elternteil trifft, der die Familie ernährt. In diesem Fall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Was noch wichtig ist, finden Sie im passenden Infoblatt des BdV.

Kann aufgrund von Vorerkrankungen keine oder wegen des hohen individuellen Risikos nur eine sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, gibt es Ausweichprodukte zur Arbeitskraftabsicherung.

Für den Fall, dass ein Kind durch einen Unfall einen bleibenden Schaden davonträgt, ist eine private Unfallversicherung ratsam. Diese sollte eine monatliche – lebenslange – Rente in ausreichender Höhe leisten, der sowohl die dauerhafte Verdienstunfähigkeit des Kindes als auch den Verdienstausfall der Eltern kompensieren kann, wenn sie aufgrund der Betreuung des Kindes ihre berufliche Tätigkeit einschränken müssen.

Absicherung des Pflegerisikos

Um die Kinder davor zu schützen, ggf. für die Pflegekosten der Eltern aufkommen zu müssen, empfiehlt sich früh mit der Vorsorge zu beginnen. Die Tendenz der pflegebedürftigen Menschen ist steigend und die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung reichen kaum aus.

Es ist daher ratsam, die Lücke beim Pflegebedarf durch eine private Pflegezusatzversicherung zu schließen oder zumindest zu mindern. Mit welchen Möglichkeiten Sie dies tun können, erklärt der BdV hier.

Der schlimmste Fall: ein Elternteil verstirbt

Für den Fall, dass ein Elternteil verstirbt und die Hinterbliebenen abgesichert sein sollen, hilft die Risikolebensversicherung. Diese leistet im schlimmsten aller Fälle eine Todesfallleistung, um zumindest den finanziellen Verlust aufzufangen. Mehr dazu im Infoblatt.

Darauf können Sie getrost verzichten

Sparvorgang und Versicherungsvertrag sollten stets voneinander getrennt werden. Das bedeutet für Eltern, die für später sparen wollen, um sich im Alter weiter etwas leisten zu können, keinesfalls eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen. Auch Verträge für die Kinder, wie eine Ausbildungsversicherung oder Sparprodukte, die mit lustigen Namen wie Biene Maja beworben werden, leisten nicht das, was sie versprechen. Auch über alle anderen unsinnigen Versicherungsverträge klärt der BdV in einem Infoblatt auf.


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