Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Diese Frage hören unsere Berater*innen beim BdV recht häufig. Daher habe ich mir gedacht, es wäre schön, wenn wir dieser Frage auch außerhalb der BdV-Mitgliedschaft nachgehen. Here we go:
Dazu erst mal eine kurze Erläuterung, was eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist und wann und was sie leistet.
Die BU zahlt eine monatliche Rente – die Höhe kann variabel vertraglich vereinbart werden- wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich meistens mindestens sechs Monate nach ärztlicher Prognose nicht mehr zu einem bestimmten Grad (üblicherweise 50 Prozent) ausüben können. Dann liegt eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Und ganz wichtig: Die BU leistet, egal ob man durch Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig wird. Aber: Sie leistet eben erst ab 50 Prozent!
Für den „schlimmsten“ Fall der Fälle sind Sie mit der BU super abgesichert und da sie zu den Versicherungen gehört, die den Lebensstandard sichert, sollte jede*r einen solchen Vertrag haben - und zwar in ausreichender Höhe, damit ein Lebensstandard oberhalb des Sozialhilfeniveaus sichergestellt ist. Schließlich sichert sie ja die Ausgaben ab, die Sie benötigen, um Ihren Lebensunterhalt weiter zu bestreiten – Kredit fürs Haus, Essen, Trinken, Kleidung, Auto, Reisen, Ausbildung der Kinder etc..
Wenn man zu den glücklichen Menschen gehört, die einen solchen Vertrag haben, ist das eine Menge wert. Man meint, man könne sich nun beruhigt zurücklehnen. Doch dann taucht die Frage auf: Ist eine Unfallversicherung „On-Top“ zur Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Zumal eine Unfallversicherung deutlich günstiger ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dazu auch hier eine kurze Info, was die Unfallversicherung wann überhaupt zahlt.
Die Unfallversicherung zahlt einen festen einmaligen Geldbetrag bei unfallbedingter Invalidität. Die liegt vor, wenn die versicherte Person durch einen Unfall einen dauerhaften, bleibenden körperlichen oder geistigen Schaden erlitten hat.
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der Invaliditätsgrundsumme und der unter Umständen vereinbarten Progression. Der Grad der Invalidität bestimmt sich entweder aus einer sogenannten Gliedertaxe - der Versicherer ordnet bestimmten Körperteilen oder Sinnesorganen feste Prozentsätze zu - oder wenn das nicht so einfach festzustellen ist, nach dem Grad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Zum Beispiel:
Jetzt dürften zwei große Unterschiede zwischen einer BU und einer Unfallversicherung aufgefallen sein:
Fangen wir mal mit einem praktischen Beispiel an und schauen, ob wir dann die Frage beantworten können:
Aufgrund eines Unfalles bin ich querschnittsgelähmt und sitze künftig im Rollstuhl. Da ich nur am Schreibtisch arbeite, ist es aber möglich, dass ich meinen Beruf normal (also fast wie in gesunden Tagen) weiter ausüben kann. Die BU zahlt also nichts. Eine bestehende Unfallversicherung dagegen würde aber einen Geldbetrag leisten, denn aufgrund des Unfalles habe ich eine erhebliche Invalidität zurückbehalten. Dieses Geld kann ich dann dafür nutzen, um z. B. das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umzubauen – breitere Türen, eine Rampe vor dem Haus oder Umbauten im Badezimmer. Oder ich leiste mir etwas Hilfe im Haushalt, die ich dann bezahlen muss.
Also: Wenn noch Geld da ist und alle anderen wichtigen Versicherungen bestehen, kann eine Unfallversicherung zusätzlich zur BU sinnvoll sein. Schließlich kann auch eine Invalidität durch einen Unfall, die jedoch nicht gleich die erforderlichen 50 Prozent der BU erreicht, das tägliche Leben erheblich einschränken. Dann zahlt dies die Unfallversicherung. Aber grundsätzlich gilt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen – die Unfallversicherung tut dies nicht.