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Extremwetter und die Hausratversicherung: wie Versicherer uns in der Werbung veräppeln – Teil II

Extremwetter und die Hausratversicherung: wie Versicherer uns in der Werbung veräppeln – Teil II

 06.10.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Auch wir vom Verbraucherschutz müssen irgendwo versichert sein und bekommen dann öfter mal Werbung zugeschickt. Natürlich gucken wir dann ganz genau hin, ob in einem dieser Werbenewsletter nicht auch Futter für einen neuen Blogbeitrag zu finden ist – das ist ganz schön oft der Fall!

© Ludger Aundrup / Pixabay

Kürzlich plingte also ein Newsletter eines Versicherers in meinem Postfach auf. Mir stach sofort der Hinweis auf Extremwetter-Ereignisse ins Auge, die zeigen würden, wie wichtig ein „leistungsstarker und zuverlässiger Schutz“ ist. Soweit so gut. Der Versicherer wirbt dann aber direkt danach für seine Hausratversicherung, mit Hilfe derer man sich vor finanziellen Schäden an seinem Eigentum absichern sollte.

Infos des Versicherers über die Hausratversicherung

Klicke ich mich durch die Seiten, werden mir viele Beispiele aufgeführt, wann die Hausratversicherung eintritt. Der geplatzte Waschmaschinenschlauch ist dabei (Leitungswasserschaden), die aufgebrochene Tür und die ausgeräumte Wohnung (Einbruchdiebstahl), der Blitz-Einschlag und die dadurch beschädigten Elektrogeräte und sogar die eingeschaltete Herdplatte, die vergessen wurde (Brand durch grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls), wurde erwähnt. Aber: von Extremwetter-Ereignissen keine Spur.

Erweiterungsmöglichkeiten um Elementarschäden gut versteckt

Nach eifrigem Klicken und Scrollen komme ich irgendwann zum Bereich „Zusatzschutz“ und kann mir dort die Elementarversicherung ansehen. Dort versteckt sich dann auch die Erklärung, dass diese beispielsweise bei Überschwemmungen durch heftige Regenfälle greifen würde. Dort kann ich dann auch auf relativ einfache Art und Weise zum Antrag gelangen.

Laien werden über kurz oder lang auf die Nase fallen – gut, dass es den BdV gibt!

Aber was, wenn ich keinen Versicherungsbackground habe und kein Mitglied beim BdV bin, das gerade die BdV-Kampagne zur Elementarschadenversicherung verfolgt? Gehe ich dann nicht bei dem Einleitungstext fälschlicherweise davon aus, dass Schäden durch Extremwetter-Ereignisse über die „normale“ Hausratversicherung abgedeckt sind? Und ist es so nicht vorprogrammiert, dass die Menschen, die sich für eine Hausratversicherung (ohne Elementarschutzerweiterung) entscheiden, weil sie den Werbenewsletter erhalten haben, über kurz oder lang auf die Nase fallen, wenn ihre Erdgeschosswohnung von einer Überschwemmung heimgesucht wird?

Da ist es umso wichtiger, dass der BdV Aufklärungsarbeit leistet. Die Spezial-Website, die zum Thema Elementarschadenversicherung aufgesetzt wurde, erklärt genau, worauf bei dem so wichtigen Versicherungsschutz geachtet werden muss – auch hinsichtlich der noch viel wichtigeren Wohngebäudeversicherung. Schauen Sie unbedingt mal rein bevor Sie sich von einem Versicherer in die Irre führen lassen!


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