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Versicherungen verstehen

Fallstricke bei der Antragstellung und wie man sie vermeiden kann...

Fallstricke bei der Antragstellung und wie man sie vermeiden kann...

 01.12.2016  Versicherungen verstehen  2 Kommentare  Bianca Boss

Manch ein Versicherungsvertrag ist wichtig, ja sogar existenziell und sollte in keinem Versicherungsordner fehlen. Dazu gehören z. B. die Privathaftpflichtversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Besitzt man ein Haus, dann ist auch eine Wohngebäudeversicherung dringend zu empfehlen. Ausnahmsweise sind sich da Verbraucherschützer und Versicherungswirtschaft einig.

© Hands off my tags! Michael Gaida / Pixabay

Doch wenn nach einiger Überzeugungskraft die Existenz dieser Verträge dann vom Verbraucher nicht mehr in Frage gestellt wird, hört man sogleich von weiteren Problemen: Die Fragen bei der Antragsstellung müssen unbedingt vollständig und korrekt beantwortet werden, sonst droht nach jahrelanger Beitragszahlung der Verlust des Versicherungsschutzes. Tatsächlich ist dies in der Praxis ein häufiges Problem. Daher hier ein paar Tipps, wie man diesbezüglich „auf Nummer sicher“ gehen kann.

Wie bei allen Anträgen müssen auch bei einem Versicherungsantrag einige Angaben gemacht und Fragen beantwortet werden. Hierzu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum und selbstverständlich auch die Bankverbindung, damit der Versicherer die fälligen Prämien einziehen kann. Und dann gibt es viele weitere Fragen, deren Antworten der Versicherer benötigt, um das zu versichernde Risiko einschätzen zu können.

Gesundheitsfragen

Insbesondere im Bereich der Personenversicherungen (wie Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung) gilt es die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Hier werden die Behandlungen im ambulanten, stationären Bereich und im Zahnbereich erfragt. Oft liegen die nachgefragten Zeiträume im stationären Bereich bei bis zu zehn und im ambulanten Bereich bei bis zu fünf Jahren. Das Versicherungsunternehmen kann auch gezielt nach Beschwerden oder Vorerkrankungen fragen. Diese können sich zum Beispiel auf bestehende Erkrankungen und auf Vorerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes beziehen. Damit man im Versicherungsfall auch die Leistungen bekommt, für die man möglicherweise jahrelang Beiträge gezahlt hat, müssen die Angaben im Antrag unbedingt wahr und vollständig sein. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, hier einige Tipps hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Antragsteller haben dem Versicherer alle bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Durch falsche Angaben kann man den Versicherungsschutz verlieren, da der Versicherer im Fall einer Verletzung der Anzeigepflicht den Vertrag beenden kann! Dann kann man ohne Leistung und Versicherungsschutz dastehen.

Wenn der Versicherer fragt – richtig antworten!

Hier einige Beispiele für Antragsfragen und wie Verbraucher damit umgehen sollten:

Frage: Fanden in den letzten 5 Jahren ambulante Behandlungen, Beratung, Untersuchungen, Therapien… statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt? Erläuterung: Antworten Sie mit „ja“, müssen Sie jeden ambulanten Arztbesuch angeben und genaue Auskünfte über Art und Umfang der Behandlung. Alle Arztbesuche müssen angegeben werden, auch wenn es sich nur um eine prophylaktische Maßnahme oder Beratung handelte.

Frage: Haben Sie in den letzten 3 Jahren Medikamente (auch Salben, Tropfen, Spritzen) mindestens 10 Tage ununterbrochen eingenommen bzw. angewandt? Dies gilt auch für nicht ärztlich verordnete bzw. nicht rezeptpflichtige Medikamente (z. B. Aspirin). Erläuterung: Egal um welches Medikament es sich handelt, Sie müssen alles angeben, was Sie über einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen genutzt haben.

Frage: Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich des Stoffwechsels zum Beispiel auf eine Zuckerkrankheit, erhöhtes Cholesterin oder eine Funktionsstörung der Schilddrüse? Erläuterung: Hier müssen Sie alle Behandlungen hinsichtlich konkreter Untersuchungen Ihres Stoffwechsels angeben. Auch eine Blutuntersuchung ohne Befund müssen Sie angeben!

Frage: Fanden in den letzten drei Jahren ambulante Behandlungen aufgrund von Beschwerden, Medikamentenverordnungen, Untersuchungen oder Beratungen statt? Erläuterung: Hier sind alle Arten der Erkrankungen (Arztdiagnose), Beschwerden, Behandlungen, Untersuchungen, Beratungen, Medikamente mit Dosisangabe anzugeben.

Prüfung im Versicherungsfall

Das Problem besteht darin, dass der Versicherer nicht nur bei Antragstellung die Angaben im Antrag prüft, sondern auch nach Eintritt des Versicherungsfalls die dann erlangten Erkenntnisse mit den Angaben im Antrag abgleichen darf. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Verbraucher dazu verpflichtet, jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Hierfür müssen Ärzte und Heilbehandler von der Schweigepflicht entbunden werden, damit der Versicherer die Daten erheben kann. Kommt bei dieser Prüfung heraus, dass unrichtige Angaben gemacht wurden, kann der Versicherer sich vom Vertrag lösen und der Versicherte erhält keine Leistung.

Vermeintlich gute Ratschläge

Vorsicht bei guten Ratschlägen des Vermittlers. Dieser erhält für den Abschluss des Versicherungsvertrages eine Provision. Dies allerdings nur, wenn der Vertrag zwischen dem Verbraucher und der Gesellschaft zustande kommt. Und genau hier liegt das Problem. Ist im Vorwege zu erkennen, dass der Antrag bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht zustande kommt, wird auf Vermittlerseite häufig gesagt: Die Frage können wir verneinen, da die Behandlung ja längst abgeschlossen ist. Wer dem Tipp des Vermittlers folgt, riskiert den Versicherungsschutz. Alle Versicherungsverträge, die von einer erfolgreichen Risikoprüfung abhängig sind, stellen äußerst hohe Anforderungen an die Gesundheit.

BdV-Ratschläge

Jeder sollte sich Zeit für die Antragstellung nehmen und sich die Gesundheitsfragen genau durchlesen. Niemals beim ersten Termin einen Antrag unterschreiben. Bei Unsicherheiten unbedingt den Hausarzt und wenn nötig auch die Krankenversicherung fragen, um die notwendigen Informationen zum Krankheitsverlauf zu erhalten.
Lassen Sie sich unabhängig beraten, z. B. bei den Verbraucherzentralen, bei behördlich zugelassenen Versicherungsberatern oder als Mitglied beim Bund der Versicherten.


Kommentare
Kommentar von Frank Dietrich  am  04.12.2016 14:32
Die schlimmsten sind die sogenannten Freunde, Die lediglich fragen, ob man gesund ist.
Kommentar von Werner  am  01.12.2016 19:26
Genau so ist es meiner Frau vor etlichen Jahren gegangen, wir wurden vom unserem damaligen Bankmann dazu gedrängt wie oben aufgeführt zu verfahren. Es kam wie es kommen musste, Berufsunfähigkeit und die berufsunfähigkeit-Versicherung zahlte nicht. Wechsel des Bankberaters und danach Wechsel der Bank. Damals habe ich dem Bankmann vertraut, da wir uns gut und lange kannten. Seid der Zeit vertrauen wir keinen Bankmann und auch keinen Versicherungsvertreter mehr. Versicherugnsmakler, Verbraucherzentrale und bei Versicherungen ist ganz klar der Bund der Versicherten der richtige Ansprechpartner. Den Versicherugnsvertretern vertrauen wir seid dem nicht mehr. Das Vertrauen wird es auch nicht mehr geben.

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