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Versicherungen verstehen

Glanz & Globuli – Private Zusatzversicherungen für homöopathische Leistungen

Glanz & Globuli – Private Zusatzversicherungen für homöopathische Leistungen

 18.01.2024  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Die einen schwören drauf, die anderen sind skeptisch, weil es für homöopathische Produkte keine wissenschaftlich belegten Erfolge gibt. Die fehlende wissenschaftliche Evidenz führt nun auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach ins Feld bei seiner Ankündigung, homöopathische Behandlungen als kassenärztliche Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen.

© Kelly Sikkema / Unsplash

Denn „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, so seine Begründung. Das Einsparpotenzial von geschätzten 10-20 Millionen Euro fällt im Vergleich zu den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von rund 274 Milliarden Euro ohnehin kaum ins Gewicht.

Leistungspakete für homöopathische Behandlungen

Zwar übernehmen fast alle Krankenkassen Leistungen für homöopathische Behandlungen; da dies keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist, kann dies jede Kasse aber individuell regeln. Wer künftig trotzdem auf Besuche beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin und die Einnahme von Globuli nicht verzichten möchte, müsste diese selbst zahlen oder mit einer privaten Krankenzusatzversicherung versichern. Im Rahmen von (ambulanten) Ergänzungstarifen haben Anbieter unterschiedliche Leistungspakete und Bausteine kombiniert, darunter z. B. auch Leistungen für Heilpraktiker*innen oder Naturheilverfahren von Ärzt*innen. Grundsätzlich wichtig zu wissen: Üblicherweise sind die gebündelten Leistungen im Vergleich zu Einzelverträgen leistungsschwächer. Nach Ansicht des BdV ist es auch fragwürdig, ob die angebotenen „Komplettpakete“ dem individuellen Bedarf entsprechen. Jedoch gibt es in der Regel keine reinen naturheilkundlichen Tarife.

Wer dennoch eine Zusatzversicherung abschließen möchte, sollte genau schauen, welche Leistungen der Ergänzungstarif konkret einschließt, wie hoch die Kosten für homöopathische Behandlungen ausfallen und was hier jeweils vom Tarif übernommen wird.

Unübersichtliche Tarifvergleiche

Sich eine Übersicht zu verschaffen und Tarife zu vergleichen ist nicht einfach, denn die einzelnen Angebote unterscheiden sich teils sehr stark.

Erstattungen:

So erstatten die Anbieter meist einen prozentualen Anteil (75%, 80%, 90%) oder einen bestimmten, mitunter gestaffelten Betrag pro Kalenderjahr (je nach Kalenderjahr und Tarif zwischen 100-2.000 €) oder für die ersten zwei Kalenderjahre.

Manche Tarife erstatten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ), andere erstatten nach einem eigenen Leistungsverzeichnis oder übernehmen nur die Kosten für Naturheilverfahren, die auch im Hufelandverzeichnis gelistet sind. Ärztliche naturheilkundliche Behandlungen werden zudem meist nur erstattet, wenn sie bei einem Facharzt oder einer Fachärztin erfolgen.

Das „Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen“ dient als Orientierung bei der Preisberechnung für Heilbehandlungen. Hier werden naturheilkundliche Maßnahmen und Behandlungen gelistet, die direkt einer Gebührenordnungsziffer der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet werden.

Auch die vom Versicherten zu tragenden Eigenanteile (Kassenzuzahlungen) werden von einigen Anbietern zu 100%, von anderen zu 80% oder auch gar nicht übernommen.

Ähnliches gilt auch für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), also für solche Vorsorgeleistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Einige Anbieter erstatten sie nur bis zu einem bestimmten Betrag, andere bis einen bestimmten prozentualen Anteil, wiederum andere gar nicht.

Wartezeiten

Auch hinsichtlich der Wartezeiten gibt es Unterschiede. Manche Tarife sehen keine Wartezeit vor, bei anderen beginnt die Leistungspflicht erst 3 Monate nach Beitragszahlung. Eine Leistungsübernahme bei Schwangerschaften ist ausgeschlossen.

Gesundheitsprüfung

Bei der Antragstellung für Zusatztarife für homöopathische oder naturheilkundliche Leistungen sind Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Diese können in einigen Tarifen umfangreich sein, bei anderen ist die Antragstellung einfacher. Meist werden ambulante Behandlungen der letzten 3 Jahre, stationäre und psychotherapeutische Behandlungen der letzten 5 – manchmal auch der letzten 10 Jahre erfasst. Psychotherapeutische Behandlungen sind häufig ein Ausschlusskriterium bei der Annahme von Anträgen. Auch bei chronischen Krankheiten können einige Tarife häufig nicht abgeschlossen werden.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass auch bei Antragstellung dieser Zusatzversicherung Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Einige Tarife können bei chronischen Krankheiten häufig nicht abgeschlossen werden. Auch durchgeführte Psychotherapien führen meist dazu, dass Anträge vom Versicherer abgelehnt werden.

Gesundheitsfragen

Für die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten sich Verbraucher*innen Zeit nehmen. Am besten lässt man sich ärztlich unterstützen. Zumindest aber sollte man sich seine Krankenakte aushändigen lassen. Hierauf hat man einen gesetzlichen Anspruch. Zusätzlich sollte man sich von seiner Krankenkasse eine sogenannte Patientenquittung ausstellen lassen. Diese Versichertenauskunft reicht mindestens 18 Monate in die Vergangenheit und gibt einen Überblick, welche Diagnosen gestellt und welche Behandlungen durchgeführt wurden.

Anonymisierte Risikovoranfrage

Diese sollte man nutzen, wenn man gesundheitliche Einschränkungen hat. Die Risikovoranfrage kann man aber nicht eigenständig durchführen. Diese kann nur eine dritte Person für einen stellen, z. B. ein spezialisierter Versicherungsberater oder Versicherungsmakler. Die anonyme Risikovoranfrage ist allerdings vor allem bei wichtigen Verträgen mit hohen Prämien wichtig, wie zum Beispiel beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Risikotarife

Viele private Krankenversicherer bieten private Krankenzusatztarife – wie Ergänzungstarife mit Heilpraktikerleistungen – auch gegen einen reinen Risikobeitrag an. Man zahlt eine Prämie, die mit zunehmendem Alter automatisch steigt. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, die wie sonst üblich, die Prämiensteigerungen dämpfen. Das führt dazu, dass man im Alter (sehr) hohe Prämien zahlen muss.

Beispiel: Sie zahlen mit 30 Jahren für einen Ergänzungstarif 20 Euro und mit 60 Jahren 60 Euro monatlich.

Benötigen Sie einen Ergänzungstarif mit Heilpraktikerleistungen lebenslang, sollten Sie diese geplanten Prämiensteigerungen dringend bedenken.

Was kostet ein Ergänzungstarif?

Je nach Alter der versicherten Person und den im Tarif vereinbarten Leistungen variieren auch die Prämien (Beispiel – Vergleichsrechner eines Versicherungsmaklers: https://heilpraktikerversicherung.biz/).

So liegen die Angebote für eine 30-jährige Person zwischen 9 und 51,- Euro mtl. Eine 60-jährige Person zahlt zwischen 15 und 71,- Euro monatlich.

Wichtiger Hinweis: Private Krankenzusatzversicherungen für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich sind grundsätzlich weniger wichtige bis unwichtige Versicherungen. Zwei Ausnahmen: Die private Krankentagegeldversicherung und die private Pflegetagegeldversicherung gehören zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen. Vorab sollte man deshalb wichtige Absicherungen geprüft und abgeschlossen haben.

Ergänzungstarife mit Heilpraktikerleistungen erstatten die Kosten für Mehr- und Zusatzleistungen, die die GKV entweder nicht erstattet oder nur im geringen Maße. Wer diese Mehr- und Zusatzleistungen ausdrücklich wünscht, kann seinen individuellen Bedarf für eine Zusatzversicherung prüfen – oder aber natürlich selbst zahlen.

 


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