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Versicherungen verstehen

Heute ist der Liebe-Dein-Haustier-Tag

Heute ist der Liebe-Dein-Haustier-Tag

 20.02.2016  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

31 Millionen Haustiere gibt es laut Statistikportal Statista in Deutschland. Die Zahl der Katzen wird vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V. auf 11,8 Millionen, die der Hunde auf 6,8 Millionen geschätzt. 4,44 Mrd. Euro haben die Deutschen 2014 für Heimtierfutter und –zubehör ausgegeben. Ein großer Markt. Daher wundert es nicht, dass auch diverse Versicherungen für Haustiere angeboten werden.

© Samuele Schirò / Pixabay

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wer privat Hunde oder Pferde hält, sollte eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Wer gewerblich Tiere nutzt benötigt eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn richten Tiere einen Schaden an, muss der Halter für diesen aufkommen. Katzen oder andere zahme Haustiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Für Hunde sollte die Tierhalterhaftpflicht folgende Punkte umfassen:

  • weltweiter Auslandsaufenthalt, oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich.
  • Mietsachschäden an Wohnräumen: Beschädigungen der gemieteten Wohnung, zum Beispiel Türen.
  • privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht Ihres Hundes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert.
  • Deckschäden: Kosten für Abtreibung oder Aufzucht von Welpen.
  • Welpen in der Obhut des Muttertieres für mindestens sechs Monate.

In den meisten Bundesländern ist für Hundehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht.

Für Pferde:

  • weltweiter Auslandsaufenthalt, oftmals allerdings nur mit zeitlicher Begrenzung möglich.
  • privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht Ihres Pferdes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert.
  • Flurschäden: Bissschäden an Sträuchern und Bäumen sowie etwa niedergetrampelte Felder.
  • Fremdreiter-Risiko bei unentgeltlicher Überlassung eines Pferdes (Ansprüche des Reiters gegen den Eigentümer des Pferdes)
  • Reitbeteiligungen. Somit sind diese im haftungs- und versicherungsrechtlichen Sinne dem versicherten Pferdebesitzer gleichgestellt.
  • Deckschäden: Kosten für Abtreibung oder Aufzucht des Fohlens.
  • Reiten fremder Pferde oder fahren fremden Fuhrwerks.
  • Fohlen in der Obhut des Muttertieres für bis zu 12 Monate.

Krankenversicherung für Tiere

Erkrankt das Haustier, kann eine Tierkrankenversicherung das finanzielle Risiko möglicherweise mindern helfen. Versicherbar sind vor allem Hunde, Katzen und Pferde.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie etwa Rasse, Alter und beispielsweise ob das Haustier ausschließlich in einer Wohnung gehalten wird.
Der Neuabschluss ist aber nur für gesunde Tiere in einem bestimmten Alter möglich. In der Regel muss das Haustier mindestens zwei bis vier Monate alt sein. Das Höchsteintrittsalter liegt meist bei sieben bis neun Jahren.
Der Tierarzt kann frei gewählt werden. Kastrationen und Sterilisationen sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wichtig: Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen.

Es gibt unterschiedlich umfangreiche Angebote:
Operationskostenversicherung:
Versichert sind die Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Narkose nach Unfall oder Krankheit. Die Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation, für eine mögliche stationäre Unterbringung sowie für die Nachbehandlung werden ebenfalls übernommen. Auf die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes sollten Sie verzichten.

Wer eine Operationskosten- oder Krankenversicherung abschließen möchte, sollte einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen und folgende Fragen klären:
Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte besteht Versicherungsschutz?
Gibt es Entschädigungsgrenzen?
Ist eine Wartezeit vereinbart?
Auf wie viele Tage ist die Nachbehandlung beschränkt?
Ab welchem Alter bei Eintritt in die Versicherung wird die Entschädigung der Gesamtkosten begrenzt?
Krankenvollversicherung:
Die Krankenversicherung bietet im Vergleich zur Operationskostenversicherung umfangreicheren Versicherungsschutz. Enthalten sind darin ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen sowie Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren und Parasitenmittel.

Tierversicherung (Tod, Diebstahl, dauernde Unbrauchbarkeit)

Diese Art der Versicherung ist vor allem für Pferdebesitzer von Bedeutung.
Die Tierversicherung tritt ein bei: Tod oder Nottötung z. B. durch Krankheit, Unfall, Trächtigkeit oder Geburt, Operation, Kastration, Transporte innerhalb Deutschlands oder der EU, Brand, Blitzschlag und Explosion. Sie tritt auch ein bei Diebstahl, Raub, dauernder Zuchtuntauglichkeit, Totgeburt, Tod der Leibesfrucht oder bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall.
Versichert wird der tatsächliche Wert des Tieres. Häufig sinkt die Entschädigungssumme mit zunehmendem Alter des Tieres. Bei hohen Versicherungssummen ist häufig ein Gutachten erforderlich. Die Versicherbarkeit (Neuabschluss) hängt vom Alter des Tieres ab. Vielfach gibt es Mindest- und Höchstaltersgrenzen.

Wer eine Lebensversicherung für sein Tier abschließen möchte, sollte Antworten auf diese Fragen einholen:
Wie hoch ist die prozentuale Entschädigung?
Ist eine Wartezeit vereinbart?

Der Beitrag richtet sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes, dem Verwendungszweck sowie dem Alter des Pferdes.

BdV-Tipp: Wenn Sie ein Jungtier versichern möchten, fragen Sie nach einem Beitragsnachlass.

Weitere Jahrestage für Haustierliebhaber: Am 4. Juni ist der Umarme-Deine-Katze-Tag, es gibt den Weltkatzentag (8. August), den Tag der schwarzen Katze (17. August) und den Welttag des Hundes (10. Oktober).