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Versicherungen verstehen

Ich packe meinen Koffer – und was ist mit meinen Versicherungen?!

Ich packe meinen Koffer – und was ist mit meinen Versicherungen?!

 01.02.2017  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Mein Schwager und seine Freundin sind mit Beginn des neuen Jahres in die Schweiz ausgewandert. Zeit und Grund genug für mich, einmal darüber zu berichten, was beim Auswandern in Puncto Versicherungen alles zu beachten ist – und das ist ganz schön viel!

© Sue / Pixabay

Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung
Fragen Sie Ihren Haftpflichtversicherer, ob er, wie bisher auch, in Ihrer Wahlheimat Versicherungsschutz gewährt. Wenn er dies tut, ist das allerdings meist nur für eine befristete Zeit. Deshalb sollten Sie sich im Ausland umgehend neu versichern.

Hausratversicherung
Wegen des Umzugs besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Wegfall des versicherten Interesses. Sie können daher nur ordentlich kündigen.

Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung erlischt durch die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.

Wohngebäudeversicherung
Verkaufen Sie Ihr Haus, geht der Vertrag nach dem Eigentumsübergang automatisch auf den neuen Eigentümer über. Bleiben Sie Eigentümer, führen Sie auch die Wohngebäudeversicherung fort. Bei Vermietung empfiehlt sich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Öltankhaftpflichtversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung kommt es darauf an, ob Sie für das Risiko weiterhin die Verantwortung tragen. Bleibt es dabei, sollten Sie den Vertrag fortführen. Anderenfalls können Sie ihn wegen Interessewegfall kündigen. Ob das versicherte Interesse mit dem Verkauf tatsächlich weggefallen ist, hängt davon ab, wie der Versicherungsfall in Ihrer Haftpflichtversicherung definiert ist. Besprechen Sie dies mit Ihrem Versicherer.

Rechtsschutzversicherung
Fragen Sie Ihren Versicherer, ob er in Ihrer Wahlheimat Versicherungsschutz gewährt. Ist dies zeitlich begrenzt, können Sie den Vertrag nutzen, bis Sie im Ausland neuen Schutz bekommen haben. Gilt Ihr deutscher Vertrag am neuen Wohnort nicht mehr, können Sie ihn wegen Risikofortfalls kündigen.

Unfallversicherung
Die Unfallversicherung können Sie weiterführen, weil die Verträge keine örtliche oder zeitliche Begrenzung haben. Der Versicherer ist jedoch berechtigt, eigene Ärzte zu beauftragen, um die Leistungspflicht festzustellen. Sie müssten in dem Fall nach Deutschland reisen.

Risikolebensversicherung
Bei diesen Verträgen gilt ein weltweiter und unbefristeter Versicherungsschutz. Deshalb können Sie die Versicherung fortführen.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Ob der Vertrag weiter gültig bleibt, hängt davon ab, ob die Gesellschaft zeitlich unbegrenzten und weltweiten Versicherungsschutz gewährt. Werden Sie berufsunfähig, können die Gesellschaften eigene Ärzte beauftragen, um die Leistungspflicht festzustellen. Dann müssen Sie nach Deutschland reisen.

Private Krankenversicherung
Ihr Vertrag kann fortgeführt werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Ihr Versicherer ist aber lediglich zu den Leistungen verpflichtet, die er auch in Deutschland zu erbringen hätte. Leben Sie außerhalb der genannten Länder, endet das Versicherungsverhältnis. Manche Versicherer gewähren aber auf Antrag weiterhin Versicherungsschutz. Tipp: Wollen Sie später wieder nach Deutschland zurückkehren, empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung.

Kranken- und Pflegezusatzversicherung
Das Versicherungsverhältnis endet grundsätzlich, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

Altersvorsorge

Riester
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind Sie in Deutschland meist nicht mehr steuerpflichtig und damit endet Ihre Förderberechtigung. Erhaltene Riester-Förderungen müssen Sie zurücküberweisen. Falls Sie später wieder nach Deutschland zurückkehren wollen, können Sie auf Antrag die zurückzuzahlende Förderung stunden lassen. Bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie beantragen, dass Ihnen der geschuldete Betrag erlassen wird. Ziehen Sie in ein Land der Europäischen Union, bekommen Sie Ihre Riester-Förderung weiter.

Rürup-Rente
Ziehen Sie ins Ausland, endet üblicherweise Ihre Steuerpflicht in Deutschland. Somit verlieren Sie auch den Steuervorteil. Ihren Vertrag können Sie beitragsfrei stellen lassen oder weiter aus eigener Tasche einzahlen. Eine Besonderheit gibt es hinsichtlich der Besteuerung der Rürup-Rente. Näheres besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und mit Ihrem Anbieter.

Betriebliche Altersvorsorge
Ähnlich wie bei der Rürup-Rente müssen die steuerlichen Vorteile nicht zurückgezahlt werden. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder aus eigener Tasche weiter bezahlen.

Private Altersvorsorge
Ihre private Altersvorsorge können Sie fortführen, kündigen oder beitragsfrei stellen.

Ausführliche Informationen können Sie unserem Infoblatt „Richtig versichert auswandern“ entnehmen.


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