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Versicherungen verstehen

Im Urlaub auf dem Kreuzfahrtschiff

Im Urlaub auf dem Kreuzfahrtschiff

 11.06.2019  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Kreuzfahrten werden immer beliebter. 2017 waren laut Deutschem Reiseverband e. V. 2,19 Millionen Urlauber*innen aus Deutschland mit einem Kreuzfahrtschiff unterwegs – 8,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Doch auch, wenn man sich in der Kabine fast wie zuhause fühlen mag, ohne den richtigen Reise-Versicherungsschutz sollten Urlauber*innen nicht ablegen.

© Three-shots / Pixabay

So ist ein Arztbesuch auf einem Kreuzfahrtschiff meist teurer als Behandlungen in Deutschland. Unverzichtbar ist daher die Auslandsreisekrankenversicherung, denn an Bord sind Kreuzfahrer*innen Privatpatient*innen, da die Bordärzt*innen keine Verträge mit Krankenkassen haben. Da viele Kreuzfahrtschiffe unter außereuropäischer Flagge fahren, gilt das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen nicht. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die Kosten, die von der Krankenkasse nicht gedeckt werden. Sie bietet weltweiten Versicherungsschutz auf Reisen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Doch auch, wenn das Schiff in Europa registriert ist oder Reisende bei Landgängen auf dem europäischen Festland ärztliche Hilfe benötigen, ist die Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Sie übernimmt nicht nur die von der gesetzlichen Krankenkasse gegebenenfalls nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, sondern auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Hause. Den übernimmt die Krankenkasse nämlich nicht.
Eine Jahrespolice der Auslandsreisekrankenversicherung ist bereits für 8 bis 13 Euro zu bekommen. Vor allem Reisende mit Vorerkrankungen oder chronisch Kranke sollten sich die Versicherungsbedingungen vor Abschluss genau anschauen. Häufig werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wichtig zu wissen: Auslandsreisekrankenversicherungen, die in Kreditkarten enthalten sind, schließen Seereisen meist aus. Verbraucher*innen sollten sich daher die Konditionen dort genau anschauen.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Wenn Kinder oder ältere Personen an der Kreuzfahrt teilnehmen, kann eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt, wenn die versicherte Person aus einem wichtigen Grund die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Gründe können ein Todesfall oder Unfall sein, eine unerwartet schwere Erkrankung, eine Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft. Da eine Kreuzfahrt teuer ist, können die Stornokosten entsprechend hoch ausfallen. Diese Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.

Doch nicht jedes Ereignis ist über die Reiserücktrittversicherung abgedeckt. Wer etwa aufgrund eines verspäteten Fliegers das Ablegen des Schiffes verpasst und daher zum nächsten Einschiffungshafen reisen muss um an Bord zu gehen, erhält grundsätzlich keine Versicherungsleistung.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Versicherungen bzw. Versicherungspakete für Kreuzfahrer*innen an, die zum Beispiel auch Seekrankheit als versichertes Ereignis explizit erwähnen oder krankheitsbedingte bzw. unfallbedingte Verhinderungen bei Landausflügen. Außerdem wird teilweise im Falle einer Strafverfolgung Hilfe bei der Beschaffung anwaltlicher Unterstützung oder Hilfestellung bei Übersetzungen geleistet.

Inwieweit diese Verträge jedoch wirklich sinnvoll sind, müssen alle Reisenden selbst entscheiden, denn jede versicherte Leistung erhöht die Prämie. So sollte sich immer die Frage gestellt werden, ob mit der Extraleistung wirklich ein existenzielles Risiko abgesichert wird.

Verzichtbarer Schutz

Eine Reisegepäckversicherung ist dagegen aus Sicht des BdV verzichtbar. Es gibt viele Ausschlüsse, im Schadenfall wird oft nur ein gewisser Anteil des entstandenen Schadens gezahlt oder überhaupt nicht. Werden Gepäck oder Wertgegenstände aus der Kabine gestohlen und sind Einbruchspuren vorhanden, kommt für die gestohlenen Dinge regelmäßig die Hausratversicherung auf.

Grundsätzlich sollten sich Kreuzfahrer*innen vor dem Abschluss ihrer Reiseversicherungsverträge die Versicherungsbedingungen genau durchlesen, denn nicht jedes denkbare Risiko kann abgesichert werden.

Ob im Urlaub auf hoher See oder zuhause – unverzichtbarer Versicherungsschutz ist grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung. Über eine solche sollten wirklich alle abgesichert sein, denn sie kommt für Schäden auf, die man aus Fahrlässigkeit anderen zufügt. Berufstätige sollten außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben für den Fall, dass sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls einmal ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Weitere Tipps gibt das BdV-Infoblatt „Reisen“. 


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