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Versicherungen verstehen

In vino veritas. In vino Versicherungsschutz?

In vino veritas. In vino Versicherungsschutz?

 13.08.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Mannomannomann, der Wein von Samos. Schon Costa Cordalis wusste um die Auswirkungen von zu viel Weingenuss. Jetzt im Spätsommer hätten in vielen Gegenden Weinfeste zum geselligen Beisammensein eingeladen. Selbst in meiner Heimatstadt gibt es ein Weinfest, obwohl in dieser norddeutschen Gegend nun wirklich kein Wein angebaut wird. Von Hitzacker mit seinem 53 Meter hohen Weinberg mal abgesehen. Durch Corona fallen diese Veranstaltungen in diesem Jahr zumeist aus.

 

© John Cassel / Pixabay

Dennoch wird in den Medien über verstärkten Alkoholgenuss in Coronazeiten spekuliert.
Egal, ob diese Vermutungen stimmen oder nicht. Eines ist stimmt auf jeden Fall: Alkohol wirkt sich nicht nur auf den menschlichen Körper aus, sondern zuweilen auch auf den Versicherungsschutz.

Alkohol im Straßenverkehr

Dass man sich nicht alkoholisiert ans Steuer setzen soll, wissen die meisten Fahrer*innen eines Kraftfahrzeugs hoffentlich. Wer es trotzdem tut, riskiert seinen Führerschein und macht sich unter Umständen auch strafbar. Außerdem kann es den Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung kosten. In den Versicherungsbedingungen (hier die Musterbedingungen des GDV) wird denn auch explizit darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug nicht gefahren werden darf, „wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“

Bei Missachtung kann im Schadensfall kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz bestehen. Der Kfz-Haftpflichtversicherer zahlt zwar auch in diesen Fällen an Geschädigte, nimmt aber die/den Unfallverursacher*in bis zu 5.000 Euro je Verstoß in Regress. Bei einem Kaskoschaden kann die Kaskoversicherung etwaige Leistungsansprüche je nach Grad des Verschuldens kürzen.
Das gilt neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch für die Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung.

Alkohol und die Unfallversicherung

Und wenn ich betrunken auf dem Nachhauseweg über etwas stolpere und mich so verletze, dass ein bleibender körperlicher Schaden zurückbleibt? In vielen Unfallversicherungen sind Unfälle ausgelöst durch Alkoholeinfluss vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Versicherer leisten aber auch bei Bewusstseinsstörungen infolge von Trunkenheit. Oft gibt es jedoch eine Promillegrenze, insbesondere bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Alkohol und die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn ein durch Alkoholeinfluss verursachter Unfall zu einer Berufsunfähigkeit führt, leistet ggf. die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). In den Musterbedingungen des GDV heißt es: „Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache die Berufsunfähigkeit beruht.“ Allerdings kann beispielsweise die Leistung ausgeschlossen sein, wenn der Versicherte bei Antragstellung bzw. Abschluss der BU Alkoholiker gewesen ist und dieses Risiko im Leistungsumfang ausgeschlossen wurde oder er dies bei Antragstellung in den Gesundheitsfragen verschwiegen hatte.

Alkohol und die Private Haftpflichtversicherung

Wer betrunken nachhause geht und dabei einen Schaden verursacht, etwa indem er in ein parkendes Auto fällt und dieses verbeult, muss nicht um seinen Privathaftpflichtschutz fürchten. Solange der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist er von der Versicherung gedeckt.

Damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt, fährt man also in jeder Hinsicht am besten immer nüchtern.

 

 


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