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Versicherungen verstehen

Irrtümer in der Kfz-Versicherung

Irrtümer in der Kfz-Versicherung

 25.05.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Alle, die ein Auto oder ein Motorrad zulassen wollen, benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei kommen immer wieder Irrtümer auf, mit denen wir heute aufräumen möchten:

  • Bitte  auf den linken oder rechten Pfeil klicken.

     

  • Keinesfalls! Um im Schadenfall nicht im Regen zu stehen, sollte man auf einige Kriterien achten, die ein guter Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag erfüllen sollte. Allein der Beitrag sollte nicht das ausschlaggebende Kriterium sein. Welche Kriterien wichtig sind, finden Sie im BdV-Infoblatt.

  • Unnötig! Kommen Mitfahrer*innen bei einem Unfall zu Schaden, werden beispielsweise Schmerzensgeldansprüche entweder durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung oder die der Unfallgegner*innen übernommen.

  • Das muss nicht sein. Wenn Sie beispielsweise als Fahranfänger*in vor Anschaffung eines Pkw ein Moped versichert hatten, oder wenn Sie den Führerschein seit mindestens drei Jahren besitzen, kann dies zu einer günstigeren Einstufung führen.

  • Doch. Es gibt noch Möglichkeiten, aus dem Vertrag zu kommen, wenn Sie diese Frist verpasst haben:
    - Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung,
    - Nach einem Versicherungsfall,
    - Beim Verkauf des Fahrzeugs.

  • Manchmal doch. Die Übernahme eines SFR ist bei einem bestehenden Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades möglich (zum Beispiel: zwischen Ehegatten, Eltern/Kind, Bruder/Schwester). Zudem prüft der neue Kfz-Versicherer beispielsweise, seit wann der bisherige Versicherungsvertrag besteht, ob dort Schäden in der Vergangenheit angefallen sind, seit wann Sie den Führerschein besitzen und ob Sie als berechtigter Fahrer*in schon eingetragen waren.

 

 


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