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Versicherungen verstehen

Leitungswasserschäden – ein Fall für welche Versicherungen?

Leitungswasserschäden – ein Fall für welche Versicherungen?

 22.03.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Rund 3.000 Mal am Tag kommt es in deutschen Haushalten zu Leitungswasserschäden - dies hat das Magazin Finanztest in seiner Ausgabe 02/2021 ermittelt. Die Ursachen sind vielfältig, die Schäden schnell beträchtlich. Ob schadhafte Dichtungen oder Schläuche, Rohrbrüche oder Installations- und Montagefehler – ein Wasserschaden im Haus zieht meist viel Instandsetzung nach sich.

Und gerade in den letzten Februartagen mit Schnee und Minusgraden im zweistelligen Bereich drohten vielerorts auch eingefrorene Wasserleitungen, die Rohre zum Platzen bringen können. Frost und Kälte sorgen jedes Jahr in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen. Rund 3 Milliarden Euro leisteten die Wohngebäudeversicherer 2019 für Leitungswasserschäden so der GDV.

Welche Versicherungen leisten eigentlich bei Leitungswasserschäden?

Leitungswasserschäden sind nicht selten. Für Schäden an Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die durch Leitungswasser verursacht wurden, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Für die Absicherung beschädigter Einrichtungsgegenstände, Möbel, Kleidung etc., bedarf es einer Hausratversicherung. Wenn bei einem Leitungswasserschaden das Wasser nicht nur die eigene Wohnung beschädigt, sondern auch in die darunterliegende Wohnung des Nachbarn sickert, kommt für diesen Schaden die Privathaftpflichtversicherung auf. Bei Schäden durch einen Rückstau, wenn z. B. Wasser aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren ins Haus dringt, ist eine Elementarschadenversicherung nötig. Sie muss ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Irrtümer

Doch nicht alle Wasserschäden sind von der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Hier ein paar Irrtümer:

  • Nein, Rohrschäden sind oft nur versichert, wenn die Rohre innerhalb des Hauses liegen und auch, wenn es sich um Zuleitungsrohre für die Wasserversorgung oder Rohre von Heizungsanlagen handelt, die sich außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Liegen die Rohre außerhalb des versicherten Grundstücks, leistet die Wohngebäudeversicherung bei vielen Tarifen nicht. Einige Tarife sehen allerdings beschränkte Leistungen bis zu bestimmten Höchstsummen (z. B. 10.000 Euro) oder Prozentsätzen der Versicherungssumme (z. B. bis zu 10 Prozent) vor sowie vereinzelt bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme oder unbegrenzt. Innerhalb der einzelnen Arten von Rohren können bei unterschiedlichen Tarifen betragsmäßige Höchstgrenzen zu beachten sein.

  • Nein. In diesem Fall leistet die Wohngebäudeversicherung nicht.

  • Nein, dieser Schaden ist in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht versichert. Hier leistet ggf. die Privathaftpflichtversicherung, wenn das überlaufende Wasser das Eigentum Dritter beschädigt, zum Beispiel in einer darunterliegenden Nachbarwohnung einen Wasserschaden auslöst.

  • Nein. Schäden, die durch Wischwasser verursacht wurden, sind vom Leistungsumfang der Wohngebäude- und Hausratversicherung ausgenommen.

  • Nein, diese Risiken müssen gesondert durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert sein, die ergänzend zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung abgeschlossen wird.

  • Nein. Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Sanierungsversicherung. Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht nur Anspruch auf den Austausch der konkret betroffenen Rohrteile. Es handelt sich hierbei um Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungsarbeiten – und das zahlt keine Versicherung! Siehe auch BdV-Blogbeitrag.

Na? Hätten Sie es gewusst? Nein? Dann geben unsere Infoblätter Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Unwetter gerne Nachhilfe.


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