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Versicherungen verstehen

Nach Sonne kommt (Stark-)Regen

Nach Sonne kommt (Stark-)Regen

 31.05.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

Mit Temperaturen von bis zu 30 Grad hat der Mai einen Vorgeschmack auf den Sommer gegeben. Doch nach dem „Maisommer“ drohen nun in vielen Teilen Deutschlands Unwetter mit Sturm, Starkregen und Hagel. Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung reichen allein nicht aus, um sich gegen Unwetterschäden zu schützen. Schäden, die durch Starkregen entstanden sind, werden beispielsweise nur durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung gedeckt. Welche Versicherungen übernehmen die entstehenden Schäden und wie sollten sich Verbraucher*innen im Schadenfall verhalten?

© Mystic Art Design / Pixabay

Wenn ein Sturm die Schadenursache bildet, decken die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung die entstandenen Schäden. So zahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Haus - beispielsweise abgedeckte Dächer. Auch Folgeschäden am Gebäude sind durch sie abgesichert: Wenn etwa durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Die Hausratversicherung ersetzt durch ein versichertes Ereignis beschädigte Möbel und andere bewegliche Gegenstände.
Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die durch Blitzschlag entstehen, sind in vielen Hausrat- und Gebäudeversicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten jedoch eine entsprechende Erweiterung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an – einige sogar ohne Beitragszuschlag. Wie auch in anderen Bereichen sollte hier auf entsprechende Entschädigungsgrenzen geachtet werden, mit denen viele Anbieter ihre Leistung begrenzen. Mindestens fünf Prozent der Versicherungssumme sollten es bei dieser Art von Schäden sein.

Was deckt die Elementarschadenversicherung?

Für Schäden durch Hochwasser oder Witterungsniederschläge kommt weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung auf. Insofern sind vollgelaufene Keller mit teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat nicht versichert. Diese Risiken können nur über die Hinzunahme einer Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung abgesichert werden. Daher sollte sich zumindest jeder Gebäudebesitzer frühzeitig um eine Elementarschadenversicherung bemühen und sich dazu unabhängig beraten lassen, bevor etwas passiert ist. Sollte ein Schaden bereits eingetreten sein, ist ein nachträglicher Versicherungsschutz nämlich nicht mehr möglich.
Ob ein Haus mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden kann, hängt auch davon ab, in welchem Gebiet es liegt. Beispielsweise werden Gebäude, die besonders stark von Hochwasser bedroht sind, in einer Datenbank für Hochwassergefahren aufgelistet. Auf die Datenbank „ZÜRS Geo“ können alle Versicherer zugreifen und überprüfen, in welcher Gefahrenzone sich ein Haus befindet. Folge dieser Überprüfung kann sein, dass ein Elementarschadenschutz nur unter Einbeziehung einer sehr hohen Selbstbeteiligung oder sogar gar nicht angeboten wird.

Wie kann man sein Auto schützen?

Im Bereich der Kfz-Versicherung sind Sturm- und Hagelschäden nur dann versichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Auch das Überschwemmungsrisiko ist hier mit abgedeckt. Demgemäß sind allerdings nur Schäden versichert, die unmittelbar durch eine Überschwemmung entstehen; die Überschwemmung muss also unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt haben.

Was tun im Schadenfall?

Im Schadenfall muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Zudem haben Versicherte eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass beispielsweise zerbrochene Fenster abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. Außerdem sollten zur Dokumentierung Fotos gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden.
Damit die Versicherungen bei Sturm leisten, muss mindestens Windstärke 8 (rund 63 km/h) geherrscht haben. Die Versicherten haben im Fall eines Sturmschadens hierfür den Nachweis zu erbringen. Dazu kann man die Windmessungen und -aufzeichnungen der Wetterämter nutzen. Ist das nicht möglich, gelten Beweiserleichterungen. Hierfür ist es hilfreich, eigene Schäden und Schäden in der Umgebung mit Fotos zu dokumentieren und diese sowie aktuelle Presseberichte zu Schäden in der Umgebung dem Versicherungsunternehmen zuzuleiten.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise hat der BdV in seinem „Infoblatt Unwetter“ gesammelt.


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