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Versicherungen verstehen

Recht haben und Recht bekommen … wie ist das eigentlich mit der Rechtsschutzversicherung für mein Eigenheim?

Recht haben und Recht bekommen … wie ist das eigentlich mit der Rechtsschutzversicherung für mein Eigenheim?

 30.07.2019  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Wir beim Bund der Versicherten werden von unseren Mitgliedern und der Presse häufig zu Versicherungsfällen rund um das Thema Rechtsschutz gefragt – oft geht es hier um Grundstücks- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Das Feld ist breit gefächert: von Streitigkeiten rund um die Grundstücksgrenze bis hin zu Bauvorhaben, die nicht wie geplant verlaufen, ist alles dabei – aber nicht für alle denkbaren Streitfälle besteht Versicherungsschutz über eine Rechtsschutzversicherung!

© Wolfgang Eckert / Pixabay

Da ist zum Beispiel der junge Mann, der sich seinen Garten als Wohlfühloase gestaltet hat. Englischer Rasen, eine akkurat geschnittene Hecke, ein gepflegtes Blumenbeet neben der Holzterrasse. Nun hat er neue Nachbarn bekommen, die sich ihr Eigenheim ein wenig anders gestalten: ein natürlicher Garten als Bienenparadies. Nun kommt es, wie es kommen muss: Der natürliche Garten wird naturgemäß nicht regelmäßig beschnitten und kennt keine Grenzen. Jetzt wächst der eine oder andere Strauch in den Bereich der Wohlfühloase. Die beiden Nachbarn finden aber keinen gemeinsamen Nenner, gehen die Geschmäcker doch zu weit auseinander. Und da kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel, die unser Wohlfühloasenbesitzer vor einigen Jahren abgeschlossen hat – wohlwissend, dass auch in seine Nachbarschaft Naturliebhaber*innen einziehen könnten, die ihm das Leben schwermachen wollen.

Ist die Kostendeckungszusage erteilt?

Der Wohlfühloasenbesitzer möchte erreichen, dass der Nachbar seine Gewächse nicht über die Grundstücksgrenze wachsen lässt. Der Rechtsschutzversicherer wird für die hierfür notwendige anwaltliche Vertretung Kostendeckung zusagen, wenn nicht nur der Privat-Rechtsschutz, sondern zusätzlich der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist. Er gewährt dann Deckung, wenn er hier eine Aussicht auf Erfolg sieht und der Streit innerhalb des versicherten Zeitraumes aufgetreten ist.

Dann ist da noch die erfolgreiche Geschäftsfrau, die sich dazu entschieden hat, am Rande der Großstadt ein Eigenheim errichten zu lassen. Die Bank spielt mit, die Gewerke arbeiten fleißig, das Häuschen nimmt Gestalt an. Aber dann: beim Einbau der Türen fällt auf, dass die Türzargen verkehrtherum eingebaut wurden. Die Türen gehen nun leider in die falsche Richtung auf. Die verantwortliche Firma fühlt sich keiner Schuld bewusst, so dass die Geschäftsfrau einen Rechtsanwalt beauftragen will – sie ist ja schließlich rechtsschutzversichert.

Nicht in jedem Fall greift die Rechtsschutzversicherung

Als der Anwalt die Kostendeckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung anfordert, kommt das böse Erwachen: der Rechtsschutzversicherer lehnt die Kostenübernahme ab. Er begründet seine Entscheidung damit, dass für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen, grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht. Die Dame muss den Rechtsstreit, der ihr bevorsteht, nun aus eigener Tasche tragen – oder mit Türen, die in die falsche Richtung geöffnet werden, leben.

Sie sehen, der Bereich des Rechtsschutzes rund ums Haus sowie die Frage, was versichert ist und was nicht, ist sehr weitläufig – und wie heißt es so schön: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe!

Die Rechtsschutzversicherung zählt aus BdV-Sicht zu den weniger wichtigen Versicherungsverträgen. Erst wenn alle Risiken, wie die Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit abgesichert sind, sollte über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden. Sie funktioniert übrigens im Baukastenprinzip: Es gibt verschiedene Bausteine, die man im Vertrag auswählen und zusammensetzen kann. Eine Erklärung hierzu und viele weitere wichtige Tipps und Hinweise gibt unser Infoblatt, das Sie auf unserer Website finden.


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