Menu
Versicherungen verstehen

Rechtsschutzversicherung - Versicherungsschutz für alle Fälle?

Rechtsschutzversicherung - Versicherungsschutz für alle Fälle?

 08.03.2017  Versicherungen verstehen  1 Kommentar  Bianca Boss

Falsch gedacht! Zumindest müssen wir das immer wieder in unserem Beratungsalltag feststellen. Viele Verbraucher denken nämlich, mit der Rechtsschutzversicherung hätten sie jeglichen Streitfall vor Gericht abgesichert.

© Tikwa / Pixabay

Doch es gibt zahlreiche Ausschlüsse, über die sich der Verbraucher vor Abschluss des Vertrages im Klaren sein sollte. Eine Rechtsschutzversicherung trägt zwar die Kosten für die Wahrnehmung der Interessen – dazu zählen beispielsweise die Vergütung eines Rechtsanwaltes, die Gerichtskosten, die Entschädigung für Zeugen, die vom Gericht herangezogen wurden und die Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind - aber, es gibt auch viele Schadensfälle, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind.

Als wir Mitte des letzten Jahres angefangen haben zu bauen, meinte mein Mann auch gleich: „Schatz, wir sollten eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Beim Bau gibt’s meistens Streit mit der Baufirma oder einem der ausführenden Handwerker.“ Doch wussten Sie, dass genau aus diesem Grund die Versicherer keinen Versicherungsschutz für Streitigkeiten rund um den Hausbau, die Baufinanzierung und den Grundstückskauf/-verkauf gewähren?

Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem auch in dem Bereich des Familien- und Erbrechts. Alle Streitigkeiten z. B. rund um die Themen Scheidung, Unterhalt, Adoption, Pflegschaft und Betreuung sind daher ausgeschlossen. Rechtsstreitigkeiten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Hätten Sie´s gewusst?

Stellt jemand Schadensersatzansprüche gegen Sie, könnte man meinen: „Gut, dass man eine Rechtschutzversicherung hat.“ Doch weit gefehlt! Die Rechtsschutzversicherung ist nicht für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen zuständig, sondern eine dann hoffentlich ohnehin vorhandene Privathaftpflichtversicherung würde dies regeln. Die Rechtsschutzversicherung ist nur dafür zuständig, eigene Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Viele Verbraucher legen ihr Geld in der Hoffnung auf eine gute Altersvorsorge in Wertpapiere (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechte, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaften und Genossenschaften) an. Ergeben sich daraus Streitigkeiten, sind auch diese Rechtsstreitkosten nicht über die Rechtsschutzversicherung abgesichert. Denn sie gelten als „Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte“ und sind laut den Bedingungen ausgeschlossen. Hätten Sie´s gewusst?

Weitere Ausschlüsse gelten für vorsätzliche Straftaten, kollektives Arbeits- und Dienstrecht, Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen, bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit.

Unser Rat daher: Eine Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach Bedarf „unter Dach und Fach“ sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden. Und: Wägen Sie vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau ab, ob das Risiko, welches Sie unbedingt versichern wollen, überhaupt versicherbar ist.


Kommentare
Kommentar von Klaus  am  28.04.2017 19:13
Trotz einiger Ausschlüsse kann eine Rechtsschutzversicherung im Streifall viel Geld einsparen.

Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.