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Versicherungen verstehen

Sommer, Sonne, Sonnenschein – und dann der Diebstahl im Schwimmbad

Sommer, Sonne, Sonnenschein – und dann der Diebstahl im Schwimmbad

 15.07.2016  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Mit Sack und Pack geht es mit den Kindern bei strahlendem Sonnenschein und warmen Temperaturen ins Schwimmbad im Nachbarschaftsort. Schmuck und Uhren werden vorsichtshalber schon Zuhause gelassen, aber das Portemonnaie zum Kauf von Eis und Naschkram muss einfach mit – genau wie das Handy für die ständige Erreichbarkeit.

Bild: Original_R_B_by_Dieter Schütz_pixelio.de


Das alles wird vor Ort sorgsam mit den Klamotten in dem Spind eingeschlossen und los geht’s ins kühle Nass. Was jedoch, wenn während der Badefreuden der Spind aufgebrochen und Portemonnaie und Handy gestohlen werden? Zahlt hier die eigene Hausratversicherung?

Ja, unter bestimmten Umständen kann so ein Schaden von der Hausratversicherung ersetzt werden - und zwar über die darin enthaltene sogenannte „Außenversicherung“. Sie ersetzt den Verlust des Hausrates – in diesem Fall Handy und Geld - auch dann, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Ein Diebstahl nach Aufbrechen eines Spinds im Schwimmbad kann beispielsweise darunter fallen.

Nicht versichert ist aber der einfache Diebstahl – wenn man also Portemonnaie und Geld, Smartphone oder MP4-Player offen auf der Decke der Badewiese liegen lässt und dann ins Wasser geht. Hier bleibt man auf seinem Schaden sitzen.

Also hier unser Tipp: Hochwertige Gegenstände und das Portemonnaie mit allen Papieren am besten Zuhause lassen. Dann steht der Badefreude nichts im Weg!


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