Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Wer ein Tier besitzt, muss für sämtliche Schäden haften, die dieses bei anderen verursacht. Während für zahme Kleintiere Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht besteht, benötigen Hundebesitzerinnen und -besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese Kriterien sollte ein guter Tarif erfüllen.
Frei nach Loriot ist ein Leben ohne Hund möglich, aber sinnlos. Bei aller Liebe zum „besten Freund des Menschen“, sollten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer auch an die richtige Absicherung denken. Denn verursacht das Tier einen Schaden bei Dritten, müssen sie dafür haften – und zwar in unbegrenzter Höhe. Sie müssen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht für sämtliche Schäden aufkommen, die das Tier angerichtet hat – mit Einkünften und Vermögen.
Über die Privathaftpflichtversicherng sind nur zahme Kleintiere, wie beispielsweise Katzen oder Kaninchen, mitversichert. Daher gehört für alle Hundebesitzer*innen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen. Sie schützt gegen die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht. Ein Leben ohne Hundehalterhaftpflichtversicherung ist möglich, aber eventuell sehr kostspielig.
In einigen Bundesländern und Kommunen in Deutschland sind Hundehalterinnen und Hundehalter sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die angebotenen Tarife in der Tierhalterhaftpflichtversicherung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen teilweise erheblich. Auf der Suche nach dem passenden Versicherungsvertrag, sollte man einen Tarif wählen, der die folgenden BdV-K.-o.-Kriterien erfüllt:
Zusätzliche Kriterien, die eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung erfüllen sollte:
Weitere Informationen finden Sie im BdV-Infoblatt „Tierhalterhaftpflichtversicherung“.
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