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Unterschätzte Naturgefahren: Warum sich die Elementarversicherung lohnt

Unterschätzte Naturgefahren: Warum sich die Elementarversicherung lohnt

 12.10.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Sarah Sperling

Wie wichtig die Absicherung des eigenen Domizils ist, hat die verheerende Hochwasserkatastrophe erst kürzlich unter Beweis gestellt. Denn bei Schäden durch Überschwemmungen und Hochwasser erhalten Haus- und Wohnungseigentümer*innen nicht automatisch finanzielle Entschädigung von ihrem Versicherer. Doch warum ist das so?

© LucyKaef / Pixabay

Zuerst einmal müssen Eigentümer*innen an den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung denken, an zweiter Stelle steht die Hausratversicherung – zumindest, sofern man sehr wertvolles Inventar besitzt.

Jetzt kommt der große Haken: Für beide Versicherungen ist eine zusätzliche Absicherung gegen sogenannte weitere Naturgefahren (Elementargefahren) erforderlich. Eigentümer*innen, die nur mit einer Wohngebäudeversicherung gewappnet sind, können insbesondere bei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel sowie Leitungswasser finanzielle Entschädigung erwarten. Die Wohngebäudeversicherung kommt dabei nicht nur für direkt verursachte Schäden wie zerstörte Schornsteine auf, sondern auch für bestimmte Folgeschäden – beispielsweise, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden durchfeuchtet werden.

Schäden durch weitere Naturgefahren, die sogenannten Elementargefahren, sind nicht von der marktüblichen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dazu gehören:

  • Überschwemmung,
  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen
  • und Vulkanausbruch.

Verzichten Eigentümer*innen auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im entsprechenden Schadenfall keine Versicherungsleistungen erhalten. Besonders bitter ist dies für Menschen, die ihr darlehensfinanziertes Eigentum noch abbezahlen müssen. Zwar können sie Immobiliendarlehen kurzfristig aussetzen, verlängern oder umschulden. Allerdings hat der Darlehnsgeber die Option, das Darlehen zu kündigen, wenn die Sicherheit nicht mehr werthaltig ist. Beispielsweise wenn das Haus zerstört und damit weitgehend entwertet ist. In diesem Fall müssten Darlehensnehmer*innen den gesamten noch offenen Darlehensbetrag unverzüglich in einer Summe zurückzahlen. Bei höheren Beträgen kann das zur finanziellen Überforderung führen.

Kein Rundum-Sorglos-Paket

Worüber man sich unbedingt im Klaren sein sollte: Auch die Erweiterung um Elementargefahren bietet keinen hundertprozentigen Schutz. So zum Beispiel üblicherweise im Falle von Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser. Auch Witterungsniederschläge, wie beispielsweise ein Starkregen, sind ohne eine daraus resultierende Überschwemmung oder einen Rückstau in den gebäudeeigenen Ableitungsrohren regelmäßig nicht versichert.

Nicht mitversichert sind oftmals auch Schäden durch witterungsbedingten Rückstau aus der Kanalisation, sofern keine funktionsfähige Rückstauklappe eingebaut ist. Ist eine solche Klappe installiert und funktionsfähig, wird dennoch regelmäßig ein Selbstbehalt vereinbart. Auch bei Schäden durch Überschwemmung vereinbaren Versicherer häufig einen Selbstbehalt, meist 500 Euro bis 5.000 Euro. Auf jeden Fall müssen Versicherte die in den Versicherungsbedingungen geforderten Sicherungsmaßnahmen (Rückstauklappe) einbauen und funktionsfähig halten.

Letztlich ist das entscheidende Problem bei der Elementarversicherung, dass zu wenig Menschen daran denken, sie nicht ernst genug nehmen oder am vermeintlich falschen Ende sparen. Kommt es aber zu einem extremen Unwetter mit heftigen Schäden am Haus oder der Wohnung, ist es zu spät. Man sitzt allein auf dem Schaden. Auch wenn man mit kleineren Schäden quasi noch mal mit dem Schrecken davongekommen sein sollte, kann es unter Umständen schwieriger sein, sich für die Zukunft gegen Elementargefahren abzusichern. Denn aufgrund der Vorschäden werden manche Versicherer etwaige Anträge auf Versicherungsschutz ablehnen.

Neben der richtigen Absicherung ist es ebenfalls relevant, sich mit der Risikosituation seines Wohnorts auseinanderzusetzen. Entschließt man sich trotz hoher potenzieller Gefahrenlage dafür, sein Haus in einer solchen Gegend zu errichten, darf man sich im Umkehrschluss nicht darüber wundern, wenn der Wohngebäudeversicherer die Absicherung gegen Elementargefahren nur gegen entsprechend höhere Beiträge oder eine sehr hohe Selbstbeteiligung anbietet.

Wie der Bund der Versicherten sich ein bezahlbares Lösungskonzept zur Absicherung gegen Extremschäden vorstellt, können Sie hier auf unserem Facebook-Kanal sehen.

Weitere Informationen, unter anderem darüber, was es alles bei Sturm und Blitzeinschlag oder beim Auto im Zusammenhang mit Unwetterschäden zu beachten gilt, erhalten Sie hier in unserem Unwetter-Infoblatt.


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