Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Gerade an Jahrestagen wie dem Welttierschutztag oder dem Welttag des Hundes häufen sich auch in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Anfragen von Journalisten nach dem richtigen Versicherungsschutz für Hund und Katze. Kein Wunder - allein 7,9 Millionen Hunde gibt es in Deutschland.
Entsprechend gibt es auch diverse Versicherungen im Markt. Eine davon ist unverzichtbar: die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie schützt den Tierbesitzer vor den finanziellen Folgen, wenn sein Tier bei anderen einen Schaden anrichtet. Wenn der Hund zum Beispiel ausreißt und einem Fahrradfahrer vor‘s Rad läuft, so dass dieser stürzt, kann das nicht nur schmerzhaft für den Fahrradfahrer sein, sondern finanziell auch für den Hundehalter. Denn er haftet für seinen Hund. Gegebenenfalls mit seinem gesamten Vermögen. Dabei kommt es bei Haustieren, also nicht gewerblich genutzten Tieren, für die Frage der Haftung nicht auf ein Verschulden des Tierhalters an.
Die Pflicht zum Ersatz des Schadens kann Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden umfassen.
In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung bereits für alle Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben, einige Bundesländer sehen sie nur für bestimmte Hunderassen vor. In Baden-Württemberg ist die Entscheidung über eine Haftpflichtversicherungspflicht für Hundehalter nur Sache der jeweiligen Gemeinden.
So sieht es in den einzelnen Bundesländern mit der Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung aus:
Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung kostet für einen Hund bei einem Selbstbehalt von 150 Euro eine Jahresprämie zwischen 50 und 80 Euro. Für Kampf- oder sogenannte Listenhunde liegt sie höher.
BdV-Tipp: Wer seinen Hund öfter mal vom Nachbarn hüten lässt, sollte prüfen, ob seine Tierhalterhaftpflichtversicherung auch fremde Tierhüter mit in den Versicherungsschutz einschließt. Weitere Informationen gibt’s im BdV-Infoblatt „Tierhalterhaftpflichtversicherung“.