Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Die meisten Unfälle passieren im Haushalt oder beim Sport. Allein dadurch kamen wir in den vergangenen Jahren in Deutschland auf fast neun Millionen Unfälle. Auch wenn man sich noch so vorsichtig und vorausschauend verhält – vermeiden lassen sich leider nicht alle Unfälle.
Freizeitunfälle fallen nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn die greift nur bei berufsbedingten Unfällen – etwa am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit oder bei Berufskrankheiten.
Eine private Unfallversicherung hingegen greift in der Regel weltweit und 24 Stunden am Tag. Sie kann einen möglichen Kapitalbedarf sichern, der nach einem Unfall entstanden ist. Verletzt sich eine Person so schwer, dass sie invalide, also dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt, ist, kann das Geld aus der Unfallversicherung für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Auto genutzt werden oder auch für Therapien oder Hilfe im Haushalt.
Allerdings ist die private Unfallversicherung eine grundsätzlich nachrangige Versicherung. Vorab sollten daher solche Absicherungen geprüft werden, die wichtiger sind.
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme sowie einer gegebenenfalls vereinbarten Progression.
Der Grad der Invalidität wird oftmals für viele Körperteile nach der sogenannten Gliedertaxe bemessen, die je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich ist. So führt etwa in einer beispielhaften Gliedertaxe der Verlust bzw. die vollständige Funktionsuntüchtigkeit eines Daumens zu einem Invaliditätsgrad von 20 %, der Verlust eines Auges zu 50 %, der einer Hand zu einem Invaliditätsgrad von 55 %.
Bei Körperbereichen außerhalb der Gliedertaxe hängt der Grad der Invalidität davon ab, inwieweit die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch den Unfall insgesamt beeinträchtigt ist.
Nach dem Invaliditätsgrad bemisst sich die Auszahlungssumme (Invaliditätsleistung). Wer durch einen Unfall ein Auge verliert und gemäß der Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 50 % hat, erhält 50 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme.
Durch die Vereinbarung einer Progression steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an. Die Progression sollte dabei im Bereich zwischen 225 und 350 % liegen.
Wenn bereits eine Vorinvalidität vorliegt oder Krankheiten oder Gebrechen an dem Unfall mitgewirkt haben, führt dies meistens zu einer anteiligen Kürzung der Versicherungsleistung.
Die im Markt angebotenen Unfalltarife sind sehr unterschiedlich – manche Leistung, die bei einem Versicherungsunternehmen im Leistungsumfang enthalten ist, muss beim anderen zusätzlich durch einen erweiterten Tarif abgeschlossen werden. Nicht alle Leistungen sind dabei zwingend an eine dauerhafte Beeinträchtigung gekoppelt.
So sind Zusatzleistungen wie z. B. Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, „Gipsgeld“, Schmerzensgeld (z. B. für Schnittwunden) oder Übergangsleistungen verzichtbar und verteuern den Vertrag nur unnötig.
Eine Unfallrente ist (mit Ausnahme der Kinder-Unfallversicherung) meist entbehrlich. Denn üblicherweise ist Voraussetzung für die volle Rente, dass der Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Auch als Ausgleich des unfallbedingten Ausfalls des Einkommens ist die Unfallrente nicht geeignet. Wer auf den Ersatz seines Einkommens angewiesen ist, sollte eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Informieren Sie sich zu diesen Sparten gerne in unseren gesonderten Infoblättern.
Andere zusätzliche Leistungen wie z. B. Assistance-Leistungen sind fragwürdig, weil sie oftmals Leistungen erbringen, die bereits anderweitig in größerem Umfang versichert sind (gesetzliche Arbeitslosen-/Rentenversicherung, Kranken-/Pflegeversicherung oder anderweitige private Versicherungen). Die Verträge leisten außerdem nur bei unfallbedingter Hilfebedürftigkeit und nicht bei Krankheit oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Eine anbieterunabhängige Beratung ist daher empfehlenswert.
Wichtige Kriterien, die eine gute Unfallversicherung mindestens erfüllen sollte, sind aus Sicht des BdV:
Wichtig: Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht der Unfallversicherung herbeiführt, muss die versicherte Person unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, seine Anordnungen befolgen (ist aber nicht verpflichtet, sich einer Operation zu unterziehen) und ihre Versicherung darüber unterrichten. Wird diese Obliegenheit eingehalten oder zumindest nicht grob fahrlässig verletzt, bleibt der Leistungsanspruch auf alle Fälle voll gewahrt.
Auch bei vermeintlich kleinen Schäden: Wer etwa von einer Zecke gebissen wurde, sollte dies seiner Versicherung melden, da ein Zeckenbiss später zu einer Hirnhautentzündung und unter Umständen zu dauerhaften Beeinträchtigen führen kann.
Wichtige Fristen – Wer diese Fristen nicht einhält, bekommt keine Invaliditätsleistung aus dem Unfallversicherungsvertrag:
Weitere Informationen und Kriterien zur Unfallversicherung hat der BdV in seinem Infoblatt „Unfallversicherung“ zusammengestellt. BdV-Mitglieder können sich zur privaten Unfallversicherung von unseren Expert*innen beraten lassen.