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Versicherungen verstehen

Waldbrandgefahr in Deutschland: Diese Versicherungen übernehmen die Schäden

Waldbrandgefahr in Deutschland: Diese Versicherungen übernehmen die Schäden

 10.08.2018  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

In den vergangenen Wochen standen in Deutschland schon große Waldflächen in Flammen – und mit einer Entwarnung ist aufgrund der Wetterlage vorerst nicht zu rechnen. Im Gegenteil steigt die Waldbrandgefahr in der Fläche vielerorts weiter an. Sehr häufig werden die Brände durch menschliches Handeln verursacht. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein Funke vom Grill können schwerwiegende Folgen haben. Doch welche Versicherungen zahlen, wenn man durch das eigene Verhalten einen Waldbrand auslöst? Und wie können Haus, Auto und Co. gegen Feuer abgesichert werden?

Dieses Jahr wird wohl niemand die Frage stellen: „Wann wird es mal wieder richtig Sommer?“ Im Gegenteil sehnen viele mittlerweile eine Abkühlung herbei. Insbesondere Ältere haben unter der Hitze zu leiden. Doch nicht nur Menschen belasten die hohen Temperaturen, auch für die Natur stellen sie mehr und mehr eine Herausforderung dar. Deutschlandweit hat sich das Risiko für Waldbrände aufgrund der anhaltenden Hitze und Dürre in den letzten Wochen deutlich erhöht. Umso wichtiger, dass sich alle Menschen umsichtig verhalten und darauf achten, mögliche Brandquellen zu vermeiden. Denn schon eine achtlos auf die Straße geworfene Zigarette, deren Glut vom Wind weitergetragen wird, kann ein Feuer entfachen. Auch heißgelaufene Katalysatoren von Autos sind eine unterschätzte Brandursache.

Auch fahrlässige Brandstifter müssen haften

Dass Personen, die vorsätzlich Feuer legen, strafrechtlich belangt werden, ist hinlänglich bekannt. Doch auch wer durch Fahrlässigkeit einen Brand verursacht, haftet für die Schäden. Anders, als wenn die Tat vorsätzlich begangen wird, kann in einem solchen Fall eine bestehende Privathaftpflichtversicherung die (fahrlässigen) Brandstifter vor den finanziellen Folgen schützen. Sie übernimmt die Folgekosten von Sach- und Personenschäden und bietet somit einen unverzichtbaren Versicherungsschutz, den ausnahmslos jeder haben sollte. Schadensersatzansprüche, die zu Unrecht erhoben werden, wehrt die Privathaftpflichtversicherung – notfalls sogar gerichtlich – ab. Besonders wichtig ist es, die Deckungssumme so hoch wie möglich zu vereinbaren: Der BdV empfiehlt mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wenn das eigene Auto die Brandursache bildet, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung die durch das Feuer entstandenen Schäden.

Insbesondere in der Nähe von Wäldern gelegene Wohngebiete sind nun auch gefährdet. Greifen die Flammen eines Waldbrands auf das eigene Haus über, kann das zu erheblichen Schäden an Gebäude und Hausrat führen. Schäden an Immobilien, Möbeln und anderen Hausratgegenständen sind dann durch die Wohngebäudeversicherung beziehungsweise die Hausratversicherung gedeckt. Wird das eigene Auto durch das Feuer beschädigt, greift die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung.

 

Wichtige Informationen und Tipps zu den erwähnten Versicherungen finden Interessierte in den Infoblättern des BdV:

Infoblatt – Privathaftpflichtversicherung

Infoblatt – Wohngebäudeversicherung

Infoblatt – Hausratversicherung

Infoblatt – Kraftfahrzeugversicherung

 

Grundsätzliche Verhaltensregeln für alle Waldbesucher*innen:

(Quelle: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald)

  • Rauchverbot einhalten: das Rauchen im Wald ist in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. In einigen herrscht sogar ein ganzjähriges Rauchverbot.
  • Kein Feuer im und am Wald entzünden. Das gilt auch für Grillfeuer.
  • Keine Zigaretten aus dem Auto werfen.
  • Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden. Denn von heißgelaufenen Katalysatoren geht eine Brandgefahr aus.
  • Müll vermeiden: Weggeworfene Glasflaschen, Folien oder Feuerzeuge können zu einem Brandherd werden.
  • Waldbrände unverzüglich der Feuerwehr oder der lokalen Forstdienststelle melden.