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Versicherungen verstehen

Wat mud dat mud!

Wat mud dat mud!

 29.08.2017  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Am 2. September wird es schmutzig für den BdV. Denn dann nehmen einige Kolleginnen und ich am Muddy Angel Run teil. Bei diesem Lauf, bei dem ausschließlich Frauen mitmachen dürfen, gilt es, als Team auf einer 5 Kilometer langen Strecke Hindernisse zu überwinden. Zugleich soll auf das Thema Brustkrebs aufmerksam gemacht werden.

© BdV

Für unser Team geht es dabei vor allem um die Gemeinschaft. Wir wollen keine Rekorde brechen, für uns ist der Weg das Ziel. Trotzdem sind wir natürlich nicht davor gefeit, dass uns auf der Strecke etwas zustößt.

Wenn eine von uns sich verletzt, etwa weil sie mit dem Fuß an einem Hindernis hängen bleibt und so schwer stürzt, dass sie dadurch im schlimmen Fall invalid wird, ist es gut, wenn sie eine Unfallversicherung hat. Denn diese zahlt einen vereinbarten Betrag, der für Umbaumaßnahmen im Haus oder Auto verwendet werden kann. Alternativ kann auch eine Rentenzahlung vereinbart werden.

Für die Versicherungssumme kann man sich für den Fall der Invalidität, also für den Fall, dass eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung verbleibt, an folgender Faustregel orientieren:

Für Versicherte, die

  • 30 Jahre alt sind: Das Sechsfache des Brutto-Jahreseinkommen
  • 40 Jahre alt sind: Das Fünffache des Brutto-Jahreseinkommen
  • 50 Jahre alt sind: Das Vierfache des Brutto-Jahreseinkommen

Grundsätzlich sollte das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein, denn nicht nur Unfälle, sondern auch Krankheiten können zum Verlust der Arbeitskraft führen.

Sollte eine von uns im Getümmel eine andere Sportlerin verletzen, hilft eine Privathaftpflichtversicherung. Bei sportlichen Kampfspielen gehen die Gerichte regelmäßig davon aus, dass die Teilnehmer im Sinne einer gemeinsamen Selbstgefährdung nur Schäden gegenüber anderen Teilnehmern geltend machen können, die durch eine gewichtige Regelverletzung verursacht wurden.

Da also die meisten Verletzungen keine Schadensersatzpflicht auslösen, hilft die Privathaftpflichtversicherung bei der Abwehr der unbegründeten Ansprüche.

Sollte ein geltend gemachter Schadensersatzanspruch ausnahmsweise begründet sein, wird die Privathaftpflichtversicherung auch hierfür einstehen. Das könnte bei Personenschäden ansonsten teuer werden und in den finanziellen Ruin führen.

Trotz aller Versicherungen gilt für uns hier ausnahmsweise das Motto: No risk – Fun!


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