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Versicherungen verstehen

Welche Versicherung leistet, wenn die Grabstätte beschädigt wird?

Welche Versicherung leistet, wenn die Grabstätte beschädigt wird?

 03.02.2020  Versicherungen verstehen  5 Kommentare  Kim Paulsen

Erst kürzlich haben wir wieder Post von einem Mitglied bekommen - ein Grabstein im Wert von 30.000 Euro sollte versichert werden. Doch ist das möglich und wenn ja, über welche Versicherung?  

© Joggie / Pixabay

Irgendwann muss sich jede*r einmal mit dem unschönen Thema „Beerdigung“ beschäftigen. Und die Kosten dafür sind meist nicht ohne. Schon bei günstigen Bestattungen fallen schnell ein paar Tausend Euro an. Da sind beispielsweise die Kosten für das Bestattungsinstitut, den Friedhof, die Herrichtung und Pflege der Grabstätte oder auch der Grabstein selbst. Für eine individuelle Gestaltung gibt es viele Möglichkeiten. Doch was ist, wenn das Grab beschädigt wird?

Wer kommt für die Wiederherstellung auf?

Das kommt ganz darauf an. Werden Gräber durch Friedhofsarbeiter*innen beschädigt, so kommt in der Regel der Friedhofsträger, also meist die Gemeinde, für den entstandenen Schaden auf. Das ist auch der Fall, wenn beispielsweise ein Baum auf das Grab stürzt und es beschädigt, zumindest dann, wenn der Friedhofsträger eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Wird die Grabanlage aus Versehen durch eine*n Besucher*in Mitleidenschaft gezogen, so haftet diese*r für den entstandenen Schaden, wenn ein Verschulden vorliegt. Dann kommt dessen private Haftpflichtversicherung für die Wiederherstellungskosten auf.

Und wenn das Grab mut- und böswillig beschädigt wird?

Bei Diebstahl, mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte oder Schäden von außen, wie beispielsweise Sturm- oder Witterungsschäden, bleiben Sie generell selbst auf dem Schaden sitzen.

Doch eine Möglichkeit dieses Risiko abzusichern gibt es: Eine Grabstätten-Versicherung – zum Beispiel die der Signal Iduna (Bundesverband Deutscher Steinmetze).

Versichert sind:

  • Grabsteine, Grabmale, Urnen-/Grabeinfassungen aus Stein und Metall
  • bewegliches Grabzubehör (insbesondere Grabvasen, Grablampen, Weihwassergefäße)
  • Anpflanzungen (nicht versichert sind Schnittblumen und Gestecke)

Gegen folgende Risiken:

  • Schäden in Folge von Diebstahl
  • Schäden in Folge von mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte
  • Sturmschäden

Nicht versichert bleiben alle Schäden, die nicht explizit genannt sind – und das sind so einige! So zum Beispiel, wenn das Erdreich absackt und der umstürzende Grabstein eine Beschädigung verursacht.

Ist die Versicherung sinnvoll?

Nein. Hände weg empfehlen wir vom BdV. Denn unseres Erachtens sollten Sie nur existenziellen Risiken absichern. Eine Versicherung für die Beschädigung von Grabsteinen gehört nicht dazu. Sinnvoller ist es, wenn Sie selbst einen gewissen Betrag ansparen, den Sie für solche Notfälle nutzen können. Da sind wir uns mit Stiftung Warentest einig: Die Verträge sind im Verhältnis zur erwartenden Leistung zu teuer.


Kommentare
Kommentar von Werner Deile  am  17.04.2023 18:39
Wir streben eine Grabstättenversicherung gegen Diebstahl usw. an auf dem Alten Friedhof Ebersberg
und bitten um ein diverenziertes Angebot! Grabsteingröße ca. 45x45x50 cm.
Vielen Dank im voraus!
Kommentar von Ulf  am  09.08.2021 11:16
Guten Tag,
eine ähnliche, aber dennoch etwas anders gelagerte Fragestellung, auch im Umfeld einer Flutkatastrophe oder durch Unwetter verursachten Schädigung: Wenn nun wie beispielsweise im Ahrtal ganze Friedhöfe der Katastrophe zum Opfer fallen, ist dies einerseits mehr als betrüblich für die Hinterbliebenen, aber verursacht zugleich auch für einen Betrieb der Gräber in Dauerpflege hält automatisch einen nicht unerheblichen Verdienstausfall, da die Fläche seines Wirkens unwiderbringlich zerstört wurde. Wie wäre so etwas wohl am ehesten zu versichern?
Kommentar von Sabine  am  25.07.2021 16:34
Ein Grab von uns ist durch die Flutkatastrophe total zerstört. Der Friedhof liegt direkt am Fluss.
Wer kommt da für die Kosten auf?
Antwort von  am  10.08.2021 10:52

Liebe Sabine,

es tut uns wirklich leid, dass Sie solch schlimme Zeiten durchleben mussten und sicherlich noch müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft.

Doch leider haben wir auf Ihre Frage keine positive Nachricht. Uns ist keine Versicherung bekannt, die einen solchen Schaden übernehmen würde. Sehr wahrscheinlich müssen Sie selber für diesen aufkommen - es sei denn, die Kommune oder der Staat würde im Rahmen seiner Hilfe auch hierfür Geld freisetzen. Ob das so kommen wird, muss sicherlich abgewartet werden.

Ihr BdV-Team

 

Kommentar von BdV-Team  am  28.04.2020 14:20
Hallo, vielen Dank für den Kommentar.

Jede Person hat natürlich das Recht, sich so bestatten zu lassen, wie es selbst gewünscht ist, da stimmen wir vollkommen zu. Bei dem Beitrag geht es vielmehr darum, dass die Kosten bei dieser Versicherung im Vergleich zur zu erwartenden Leistung aus unserer Sicht zu hoch sind. Daher empfehlen wir eine alternative Art einer Absicherung, beispielsweise eine individuelle Rücklage, für ggf. entstehende Schadenkosten.

Zu der zweiten Frage: Wir sehen ein Risiko immer dann als existenziell an, wenn bei Eintritt des Risikos die (finanzielle) Existenz einer Person gefährdet ist. Wann das der Fall ist, kommt natürlich immer auf die individuelle finanzielle Situation der jeweiligen Person an.

Viele Grüße vom BdV-Team.
Kommentar von Bernd  am  27.04.2020 15:00
So pauschal würde ich einen Kundenwunsch nicht weg empfehlen. Beispiel: Schön und teuer sanierte Grabstelle ehemals eine Schöheit aus der Freimaurergilde usw. und vieles mehr. Nicht jeder möchte im Wald oder im Haff verstreut werden und nicht ein jeder seinen Enkeln einen Hügelstein nach dem Ableben mit den Worten präsentiert wissen: Hier liegt der alte Zausel. Wer definiert eigentlich existenzielle Risiken? Und wer maßt sich hier die Deutungshoheit an.

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