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Versicherungen verstehen

Wie errechnet sich eigentlich die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung?

Wie errechnet sich eigentlich die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung?

 12.10.2017  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer unverzichtbar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung zum Beispiel durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird. 
Doch wie ermittelt man den Wert seines Hauses für den Fall des Falles?

© Annie Spratt / Pixabay

Versichert werden soll in der Wohngebäudeversicherung natürlich der Neuwert der Immobilie. Dafür sollte der Versicherungsvertrag die „gleitende Neuwertversicherung“ beinhalten. Nur dann wird das Haus nach dem aktuellen Stand der Baukosten wiederaufgebaut, unabhängig davon, wie alt es vorher war. Man bekommt also ein neues Haus gleicher Güte.

Um den Neuwert, also den Wiederaufbauwert zu ermitteln, gibt es verschiedene Methoden:

Versicherungswert 1914
Bei dieser Methode wird die Entschädigungssumme jährlich anhand eines Faktors, dem sogenannten Baupreisindex, an das aktuelle Preisniveau angepasst. Basis hierfür ist der „Versicherungswert 1914“. Davon ausgehend werden die Preissteigerungen der Bauwirtschaft Jahr für Jahr fortgeschrieben. Der Baupreisindex wird jährlich neu berechnet und vom Statistischen Bundesamt bekannt gegeben.

Sie haben zum Beispiel 2007 ein Haus gebaut. Es hat nach Fertigstellung (ohne Grundstück) 200.000 Euro gekostet. Um den Wert 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baukostenindex, der in diesem Jahr bei10,69 gelegen hat. Der Versicherungswert 1914 beträgt 18.700 Mark. Wenn Ihr Haus 2017 abbrennen sollte, wird der Versicherungswert 1914 mit dem Baupreisindex für dieses Jahr multipliziert (letzter Stand August 2017: 14,063). Das Ergebnis ist der Wiederaufbauwert: 18.700 x 14,063 = 262.978 Euro. Das ist die Summe, die Sie von Ihrer Wohngebäudeversicherung für den Neubau bekommen würden.

Wohnflächenmodell
Bei dieser Herangehensweise errechnet sich die Versicherungssumme nach dem ortsüblichen Neubauwert. Es wird ein Beitrag pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt, der sich nach der Fläche, dem Gebäudetyp, der Bauausführung oder anderen vereinbarten Merkmalen richtet. Dieser wird dann mit der Quadratmeterzahl des Hauses und einem Anpassungsfaktor multipliziert. Auch hier passt der Versicherer den Versicherungsschutz an die Baupreisentwicklung an.

Wird das Haus im Laufe der Zeit vergrößert oder umgebaut, erhält es etwa eine Fußbodenheizung oder einen Indoorpool, erhöht sich der Wert des Hauses. Die Versicherungssumme sollte dann umgehend angepasst werden – anderenfalls besteht eine Unterversicherung, denn der Wert des Gebäudes ist dann höher als der Versicherungswert. Laut Rechtsprechung liegt eine Unterversicherung dann vor, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist - mind. 10 Prozent - als der Versicherungswert.

Der Versicherer muss in diesem Fall aber nur nach dem Verhältnis zu diesen beiden Werten leisten. Beispiel: Wert des Gebäudes 300.000 Euro, Versicherungssumme 150.000 Euro. Der Versicherer zahlt nur dann die volle Versicherungssumme (im Beispiel 150.000 EUR), wenn das Haus total zerstört ist. Bei Teilschäden muss der Versicherer nur 50 Prozent des Schadens zahlen.


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