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Versicherungen verstehen

Zecken erschrecken? Zahlt die Unfallversicherung bei Folgen durch Zeckenstiche?

Zecken erschrecken? Zahlt die Unfallversicherung bei Folgen durch Zeckenstiche?

 24.06.2019  Versicherungen verstehen  1 Kommentar  Bianca Boss

Wir haben Katzen zuhause, die – wie es sich für Katzen gehört - ordentlich in Wald und Wiesen rumstreunen. Mit nach Hause bringen sie dann in ihrem Fell ungewollte Besucher: Zecken. Da wir kleine Kinder haben, die auch gerne mit den Katzen schmusen und die Katzen auch gerne bei den Kindern im Bett liegen, stellte sich uns früher oder später dann tatsächlich die Frage: Können die Zecken gefährlich für unsere Kinder werden und wie sieht‘s da in puncto Versicherungen aus? Welche schützen vor eventuellen Folgen eines Zeckenbisses?

© Elias / Pixabay

Ein paar Informationen vorab:

Die von allen durch Zeckenstiche gefürchtete Erkrankung heißt: Lyme-Borreliose. Es ist eine Krankheit, die durch eine Infektion mit Bakterien verursacht wird. Die Krankheit kann verschiedene Organsysteme betreffen, insbesondere die Haut, das Nervensystem und die Gelenke.

Laut dem Robert Koch-Institut sind jedoch keine genauen Zahlen über Erkrankungen bekannt. Unterschiedliche Untersuchungen von unterschiedlichen Institutionen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Doch unabhängig von den unterschiedlichen Ergebnissen solcher Studien ist unstrittig, dass es sich bei der Borreliose um eine weit verbreitete Erkrankung handelt, die ernst zu nehmen ist. In den allermeisten Fällen handelt es sich aber um vergleichsweise milde Verläufe, die mit Antibiotika gut zu behandeln sind. Und um grundsätzlich vorzubeugen gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich gegen Meningoenzephalitis (FSME) impfen zu lassen – nach ärztlicher Beratung.

Aber was, wenn doch eine Erkrankung bzw. Invalidität nach einem Zeckenbiss nachbleibt?

Was ist nun mit den Versicherungen?

Laut den Musterbedingungen zur Unfallversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) „Besondere Bedingungen für den Einschluss von Infektionen durch Zecken- und Insektenstiche (BB Zecken und Insekten 2014)“ sind Infektionen durch Zeckenstiche - Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Borreliose - mitversichert.

Wichtig ist also, einmal den Blick in die Unfall-Versicherungsbedingungen zu wagen und zu schauen, wie das dort hinsichtlich der Zeckenbisse geregelt ist. Auch wir sind da auf Nummer sichergegangen.

Wichtig noch zu wissen: Die Fristen zur Meldung des Unfalles beginnen nicht mit dem Unfall (Zecken oder Insektenstich), sondern erst mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen Arzt oder eine Ärztin.

Wer sein Kind noch umfassender gegen die Folgen von Zeckenstichen oder anderen Krankheiten versichern möchte, sollte eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen. Sie bietet einen umfassenderen Schutz als eine Unfallversicherung. Denn sie leistet nicht nur bei bleibenden Schäden nach einem Unfall, sondern auch nach schwerer Krankheit.
Aber auch der Versicherungsschutz durch eine Kinderinvaliditätsversicherung bleibt letztendlich unvollständig und teilweise eingeschränkt.

Zum Schluss

Ach ja: Bevor wir im schlimmsten Fall auf unsere Versicherungen zurückgreifen müssen, haben wir den Katzen jetzt ein Mittel gegen die Zecken verpasst. Das dürfte zwar nicht das Allheilmittel gegen Zecken sein, denn Kinder streichen ja auch so durch Feld und Wiesen. Aber die Sicherheit der Familie geht trotz einer guten Unfallversicherung nun einmal vor. ;-)

Allen noch einen schönen – zeckenfreien - Sommer. :-)


Kommentare
Kommentar von PetraF  am  16.07.2019 11:08
Sehr geehrte Frau Boss,
das klingt nach einem Rundum-Sorglos-Paket, ist es aber nicht, wie selbst die Stiftung Warentest festgestellt hat. Denn vor Gericht gibt es immer wieder Streit, ob nachweisbar ein versicherter Zeckenstich oder eine chronische Erkrankung zu der dauerhaften Invalidität geführt haben." (Freie Presse vom 26.6.19)

Für Ärzte ist es aber schwer, einen kausalen Zusammenhang zwischen Zeckenstich und der Erkrankung an Borreliose herzustellen zum einen weil nicht jeder Betroffene die typischen Krankheitszeichen aufweist, und weil die gängigen Labortests (=Antikörpertests) nicht standardisiert und qualitativ sehr unterschiedlich sind und selbst nicht die Infektion, sondern nur den Kontakt mit Borrelien anzeigen (siehe Nationales Referenzzentrum (NRZ) für Borrelien). Bei FSME sei der Nachweis in der Regel einfacher zu erbringen.
Viele betroffene Forstarbeiter und Landschaftsgärtner, die beruflich ein höheres Risiko haben, streiten jahrelang um Rentenzahlungen bzw. können keinen eindeutigen Nachweis bringen, das Krankheitsfolgen genau durch "DIESEN" Zeckenstich ausgelöst wurden.
Für Betroffene wird es im Einzelfall also schwer werden, das erforderliche Attest für die Versicherung zu bekommen, solange es keinen sicheren Nachweis zur Lyme-Borreliose gibt. Desweiteren gilt für die meisten Ärzte die Borreliose mit einer erfolgten Antibiotikabehandlung als "austherapiert".

Auf der sicheren Seite ist man nur sich so gut wie möglich vor einem Zeckenstich zu schützen bzw. nach jedem Aufenthalt im Freien sich gründlich abzusuchen. Sollte doch eine Zecke sich festgesetzt haben, ist diese auf dem schnellsten Weg zu entfernen ohne dabei zu quetschen.

Ich schreibe hier aus eigener gemachter Erfahrung inkl. Begutachtungen im Fall einer viel zu spät diagnostizierten Borreliose und als Mitglied eines Patientenvereins. Meine Infektion und Erkrankung wurde z. B. im Rahmen der Meldepflicht nachweislich dem Gesundheitsamt gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen aus Sachsen
PetraF

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