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Versicherungen verstehen

Die richtigen Versicherungen für die ganze Familie

Die richtigen Versicherungen für die ganze Familie

 02.11.2023  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Sarah Sperling

Die Familie ist für 77 Prozent der Bevölkerung der wichtigste Lebensbereich, noch vor Beruf und Freundeskreis – zu diesem Ergebnis kommt der Familienreport 2020 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ). Bei Eltern mit minderjährigen Kindern sind es sogar 91 Prozent. Doch sobald die Familie wächst, steigt auch der Absicherungsbedarf. Dabei stellen sich frischgebackene Eltern natürlich die Frage, welche Versicherungen sie für ihre Familie brauchen. Wir geben Antworten.

 

© Alvin Mahmudov / Unsplash

Viele Eltern fragen sich zuerst, welche Versicherungen sie für Kinder benötigen. Doch das ist der falsche Ansatz. Um die Familie bestmöglich abzusichern, gilt:

Erst Eltern, dann Kinder absichern!

Dabei steht an oberster Stelle die Privathaftpflichtversicherung, die als Familientarif abgeschlossen werden sollte. Denn wird ein Kind geboren, adoptiert oder bringt ein Partner oder eine Partnerin ein Kind aus einer vorherigen Beziehung mit, gilt: Minderjährige Kinder sind automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Die vereinbarte Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

Wichtig zu wissen: Kinder unter sieben Jahren gelten rechtlich als ‚deliktunfähige Personen‘, die für ihr Verhalten nicht haften. Eine weitere Regelung greift im Straßenverkehr: Hier gilt die Deliktunfähigkeit für Kinder sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Damit die Versicherung trotzdem für von ihnen verursachte Schäden aufkommt, müssen Eltern ‚Schäden durch deliktunfähige Personen‘ in ihrem Vertrag einschließen.

Ebenfalls von sehr hoher Bedeutung ist die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitskraftverlustes. Das funktioniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Pauschale Empfehlungen oder Richtwerte zu Rentenhöhen wie zum Beispiel „1.000 Euro Monatsrente“ sind nichtssagend beziehungsweise nutzlos. Welche Höhe persönlich ausreichend ist, hängt von der individuellen Situation ab. Eltern sollten die Rentenleistung beider Versicherungen daher so ansetzen, dass sie den Lebensstandard absichert und damit auch potenzielle Ausgaben für ihre Kinder, die zum Beispiel während eines Studiums anfallen, für einen bestimmten Zeitraum mit abdecken.

Welche Einnahmen und Ausgaben der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit im Detail zu berücksichtigen sind, können Sie hier auf Seite 9 nachlesen.

Als Nächstes müssen Eltern – leider – an ein eher unschönes Szenario denken: Die Möglichkeit, dass ein Elternteil stirbt und die Tatsache, dass in diesem Fall auch dessen Einkommen entfällt. Eine weitere Konsequenz kann sein, dass der andere Elternteil aufgrund der alleinigen Kinderbetreuung möglicherweise weniger arbeiten kann als zuvor. Um die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung empfehlenswert (Infoblatt hier abrufbar). Ist die Familie von einer/einem Alleinverdiener*in wirtschaftlich abhängig, ist die Versicherung besonders wichtig.

Im Todesfall würden die Hinterbliebenen eine Einmalleistung erhalten, die sie beispielsweise für Immobiliendarlehen aufwenden oder in die Ausbildung der Kinder investieren können. Die Versicherungsprämie richtet sich vor allem nach der Todesfallsumme, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und der Laufzeit. Je länger die Hinterbliebenen abgesichert sein sollen, desto höher ist die Prämie. Denn mit steigendem Alter steigt das Todesfallrisiko. Bei besonderen Risiken wie Rauchen oder Motorradfahren erhöht sich die Prämie ebenfalls deutlich.

ACHTUNG!

Für Paare wird oft mit der Variante ‚verbundene Leben‘ geworben. Mit ihr ist ein Paar in einem einzigen gemeinsamen Vertrag versichert. Die Leistung wird dabei allerdings nur einmal fällig: dann, wenn einer von beiden Partnern stirbt. Diese Form der Risikolebensversicherung ist nicht zwingend günstiger als zwei separate Verträge und damit häufig die schlechtere Lösung. Zudem kann eine veränderte Lebenssituation während der Vertragslaufzeit, wie beispielsweise eine Scheidung, diesen Versicherungsvertrag unzweckmäßig werden lassen.

Achtung: Kapitalbildende Versicherungen sind absolutes No-Go
Eltern, die fürs Alter später sparen wollen, sollten keinesfalls eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abschließen. Sämtliche kapitalbildenden Versicherungen sind weder zur Altersvorsorge noch zur Vermögensbildung geeignet. Niedrigzinsen, intransparente (und oftmals überteuerte) Kostenstrukturen sowie – bei Rentenversicherungen – überzogene Langlebigkeitsannahmen haben zur Folge, dass die versicherten („garantierten“) Leistungen nicht einmal der Summe der eingezahlten Prämien entsprechen. Auch Verträge für die Kinder wie eine Ausbildungsversicherung oder Sparprodukte leisten nicht das, was sie versprechen.
Wie Sie sich für die Rente wappnen können, erfahren Sie in unserem BdV-Online-WorkshopAltersvorfreude statt Altersvorsorge – die Top-Ten-Faktoren für Ihre entspannte Zukunft“ am 22. November um 18 Uhr per Zoom. Mehr Infos hier.

Jetzt sind die Kinder an der Reihe

Erst jetzt können Eltern über die Absicherung ihrer Kinder nachdenken. Und auch hier ist es leider unumgänglich, an ein trauriges Szenario zu denken: Eine dauerhafte schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes. Denn die kann auch bei den Eltern zu einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit und damit zu einer Reduzierung des Einkommens führen.

Um sich hierfür abzusichern, empfiehlt sich eine Pflegetagegeldversicherung. Sie leistet bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit ein lebenslanges Tagegeld in vertraglichem Umfang.

Die Leistungen sind identisch mit denen für Erwachsene. Allerdings gibt es aufgrund des Eintrittsalters die Absicherung zu deutlich geringeren Prämien. Hat ein Elternteil eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, können Kinder ebenfalls über einen eigenen Vertrag mitversichert werden. Auch bei Kindern sollte man auf eine bedarfsgerechte Leistungshöhe im ambulanten und stationären Bereich achten. Mehr Infos finden Sie hier.

Ebenfalls sinnvoll ist die möglichst frühe Absicherung des Arbeitskraftverlustes im Kindesalter. Der Vorteil einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist, dass der Versicherungsschutz dann für die Zukunft (v. a. die spätere Berufstätigkeit) gesichert ist und man so vermeidet, später (wegen Vorerkrankungen, „falschem“ Beruf, etc.) keinen Vertrag mehr zu bekommen. Denn meist gibt es in diesem Alter noch keine Vorerkrankungen, die den Vertragsabschluss erschweren könnten. Problematisch kann dabei die Prämienbelastung sein. Die Tarife starten meist schon im Schulkindalter ab sechs Jahren. Dabei ist es sehr wichtig, zu prüfen, wie der Versicherungsfall für „Schüler“ in den Versicherungsbedingungen konkret definiert ist. Entscheidend ist, wann ein Schüler „berufsunfähig“ ist – vor allem hinsichtlich Lebensstellung und Verweisbarkeit. Wie bei der BU für Erwachsene sollte auch bei der SBU für Schüler auf die weiteren Leistungskriterien – vor allem Dynamisierungen und Nachversicherungen – geachtet werden. Mehr dazu lesen Sie hier im Infoblatt sowie hier im Blog.

Alternativ können Eltern für ihren Nachwuchs eine Kinderunfallversicherung abschließen. Hier empfiehlt sich, eine hohe Invaliditätsgrundsumme zu vereinbaren, die man dann als Einmalbeitrag in ETFs anlegen kann. Grundsätzlich unterstützt die Unfallversicherung in erster Linie mit einer einmaligen Kapitalleistung, um Mehrbedarfe abzudecken, die nach einem Unfall mit Invalidität entstehen können – beispielsweise für barrierefreie Umbaumaßnahmen. Wichtig ist, eine Progression zu vereinbaren. Dadurch steigt die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden stufenweise an. Eine Progression von 225 bis 350 Prozent bei Vollinvalidität ist empfehlenswert. Lesen Sie hier alle wichtigen Infos zur privaten Unfallversicherung.


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