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Versicherungen verstehen

Outdoorsport und Unfallversicherung – besser ist es!

Outdoorsport und Unfallversicherung – besser ist es!

 23.06.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Beim BdV wurde kürzlich eine sportliche Challenge gestartet. So wollten einige Kolleg*innen, darunter auch ich, gegen die Corona-Pfunde aus dem Home Office ankämpfen und am Ende Restaurantgutscheine gewinnen, um die Pfunde auch schnell wieder drauf zu haben.

© BdV

Wir waren wirklich fleißig – es wurden Hanteln gestemmt, die Laufschuhe strapaziert und Yogaübungen am Strand gemacht. Aber haben auch alle dabei bedacht, dass der untrainierte Körper durch die ganz neue Aktivität auch einen Unfall erleiden könnte? Na klar!

Trägt man bei einem Unfall – egal, ob dieser in der Freizeit oder bei der Arbeit passiert - einen bleibenden körperlichen oder geistigen Schaden davon, ist man gut bedient, wenn man zumindest eine private Unfallversicherung besitzt, die eine Invaliditätsleistung erbringt. Es soll an dieser Stelle natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die weit wichtigere Absicherung ist – aber darauf gehen wir in unseren anderen Blog-Beiträgen ein.

Ein Unfall muss umgehend gemeldet werden!

Sie müssen einen Unfall beim Versicherer unverzüglich melden. Geben Sie dabei an, was passiert ist und welche Verletzungen Sie erlitten haben. Wichtig: Informieren Sie den Versicherer auch, wenn Sie noch nicht absehen können, ob Sie eine dauerhafte Beeinträchtigung davontragen werden. Der Versicherer wird Ihnen ein Formular für die Schadenmeldung schicken, welches Sie ausgefüllt einreichen müssen. Hier werden Ihnen Fristen mitgegeben, die bei der Feststellung einer Invalidität eingehalten werden müssen. Achtung: Halten Sie diese Fristen nicht ein, muss der Unfallversicherer nicht leisten.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung sind die vereinbarte Versicherungssumme, eine eventuell vereinbarte Progression und der Grad der Invalidität. Dieser bemisst sich – zumindest bei den dort genannten Körperteilen - nach der sogenannten Gliedertaxe, die in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.

Nachdem die Invalidität innerhalb der vorgegebenen Frist eingetreten ist und ärztlich festgestellt wurde, erhalten Unfallversicherte eine Geldleistung. Diese kann dann beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung oder die Anschaffung eines entsprechenden Autos verwendet werden.

Der BdV hat in einem Infoblatt alle wichtigen Kriterien für einen guten Unfallversicherungsvertrag zusammengestellt und gibt Tipps und Hinweise zur passenden Versicherungssumme, schauen Sie doch mal auf der Website vorbei.

Gut abgesichert lässt sich der Sport doch gleich noch besser erledigen – das war dann sicher nicht die letzte Challenge, an der wir teilgenommen haben!


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