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Risikolebensversicherung: So finden Sie einen guten Tarif

Risikolebensversicherung: So finden Sie einen guten Tarif

 04.01.2024  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Julia Alice Böhne

Sie wollen eine Risikolebensversicherung abschließen und sind sich unsicher, auf welche Details Sie in den Versicherungsbedingungen achten müssen? Lesen Sie hier, welche Leistungen einen guten Tarif ausmachen.

© Bradyn Trollip / Unsplash

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell absichern. Sie ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihre Angehörigen wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind – beispielsweise, weil diese nicht oder nur einen kleinen Teil zum Haushaltseinkommen beitragen. Bei einem hohen Darlehen (beispielsweise zur Immobilienfinanzierung) kann die Risikolebensversicherung zudem als Restschuldversicherung den Todesfall des Darlehensnehmers absichern.

Versicherungssumme in ausreichender Höhe vereinbaren

Die Höhe der Todesfallsumme und die Laufzeit des Vertrages sollten Sie nach Ihrem individuellen Bedarf – also Ihrer wirtschaftlichen und familiären Situation – vereinbaren. Haben Sie eine große Familie mit kleinen Kindern, wählen Sie eine Versicherungssumme, die demensprechendhöher liegt. Berücksichtigen Sie auch die Inflationsrate. Die von Ihnen vereinbarte Todesfallsumme sollte der Versorgungslücke entsprechen, die bei Ihren Hinterbliebenen durch Ihren Tod entsteht. Sie dient dazu, die Zeit zu überbrücken, bis diese von Ihnen unabhängig sind und keine finanzielle Unterstützung mehr benötigen – beispielsweise bis Ihre Kinder ihre Ausbildung beendet haben.

Wenn es keine größeren Verbindlichkeiten wie etwa eine Immobilienfinanzierung gibt, können Sie die Höhe Ihres Einkommens als Bezugspunkt nutzen. Eine Todesfallsumme in drei- bis fünffacher Höhe des Jahresbruttoeinkommens (der versicherten Person) ist sinnvoll. Die angebotenen Tarife in der Risikolebensversicherung haben ein sehr unterschiedliches Leistungsniveau. Auch in der Risikolebensversicherung gilt: Wenn Sie die Tarife vergleichen, legen Sie den Fokus stets auf die Leistungen und nicht auf die Prämie. Der günstigste Tarif ist nutzlos, wenn er im Schadenfall nicht (ausreichend) leistet.

Im kostenlosen BdV-Infoblatt finden Sie weitere wichtige Informationen zur Risikolebensversicherung – insbesondere dazu, wer diesen Versicherungsschutz benötigt, was Sie nicht brauchen und worauf Sie bei der Tarifwahl und beim Vertragsschluss achten sollten.


Am Markt existieren keine einheitlichen Bedingungswerke, daher unterscheiden sich die angebotenen Tarife hinsichtlich ihrer Leistungen zum Teil erheblich.

Ein guter Tarif erfüllt die folgenden drei Kriterien:

  • Der Versicherer verzichtet auf sein Recht zur Kündigung und Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht.

  • Wenn Sie nach Vertragsschluss eine im Vertrag ausdrücklich genannte Gefahrerhöhung (üblicherweise Beginn des Nikotinkonsums) vornehmen, verzichtet der Versicherer auf sein Recht zur Kündigung.

  • Nehmen Sie nach Vertragsschluss eine im Vertrag ausdrücklich genannte Gefahrerhöhung vor (üblicherweise Beginn des Nikotinkonsums) ohne diese dem Versicherer zu melden und dieser erfährt erst im Leistungsfall davon, dann gilt: Der Versicherer leistet bei Eintritt des Versicherungsfalls zumindest mit einer der Gefahrerhöhung entsprechenden, reduzierten Versicherungsleistung.

 Sinnvoll können zudem diese beiden Kriterien sein:

  • Sie haben bei sogenannten Nachversicherungsgarantien die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung zu erhöhen, wenn bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Hierzu können beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer Immobilie zählen. Bei einigen Versicherern gilt eine Nachversicherungsgarantie sogar ohne Eintritt eines bestimmten Ereignisses.

  • Für bestimmte Berufsgruppen (beispielsweise Polizei, Bundeswehr, Krisenhelfer*innen, medizinisch Tätige mit Einsätzen in Krisengebieten etc.) kann es sinnvoll sein, wenn der Versicherungsschutz auch bei inneren Unruhen oder im Falle des Einsatzes der versicherten Person bei Kriegsereignissen besteht. Dies gilt zum Beispiel für den Fall einer Tätigkeit für humanitäre Hilfsorganisationen oder für die Bundeswehr bei humanitären Hilfeleistungen, friedenserhaltenden Maßnahmen oder friedenskonsolidierenden/friedenssichernden Maßnahmen im Rahmen eines UN- oder NATO-Mandates.

 


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