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Versicherungen verstehen

Schüler*innen allein zu Haus

Schüler*innen allein zu Haus

 07.07.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Was Eltern zum Versicherungsschutz beim Schüler-Home-Office wissen sollten

Die Corona-Pandemie ist in vielerlei Hinsicht eine Belastungsprobe. Das sogenannte Homeschooling ist für viele Eltern sicher eine davon, denn sie stellt den Familienalltag gehörig auf den Kopf. Eltern als Pädagog*innen, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuung, Pausenaufsicht. Da kommt ganz schön was zusammen. Doch wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz? Müssen Eltern in dieser Sondersituation etwas beachten?

© WOKANDAPIX / Pixabay

Grundsätzlich sind Schüler*innen während des Unterrichts und in den Pausen auf dem Schulgelände sowie auf dem Schulweg ja versichert. Geschieht dem Kind etwas, verletzt es sich zum Beispiel beim Sport oder beim Toben auf dem Pausenhof, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das ist bei der „Schule am Küchentisch“, die in vielen Bundesländern coronabedingt zeitweise noch besteht, anders. Denn hier lernt das Kind zu Hause, also im privaten Bereich. Dann jedoch greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Diesbezüglich nicht versichert sind ohnehin das Lernen und Hausaufgabenmachen oder die private Nachhilfe zu Hause.

Aber auch dies ist in der aktuellen Situation offenbar nicht bundesweit einheitlich gültig. So sind zum Beispiel Schüler*innen in Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert, wenn im Rahmen der schrittweisen Öffnung der Schulen, die eine Klassenhälfte in der Schule und parallel die restliche Klasse über Videochat zu Hause unterrichtet wird. Dies gilt auch für die Verlagerung des Unterrichts in einen Videochat, an dem die ganze Klasse teilnimmt. Dann gilt dieser als versicherte Schulveranstaltung.

Gesetzliche Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, „nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Dazu gehören je nach Einzelfall die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Auszahlung von Übergangsgeldern und Renten“, heißt es bei der DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Grundsätzlich und unabhängig von der Corona-Pandemie sollten Eltern sich und ihre Familie privat gut absichern. Denn der beste Schutz der Kinder ist ein guter Versicherungsschutz der Eltern (s. Blogbeitrag vom 5.6.20.)
Doch die richtige Risikoabsicherung für Kinder ist natürlich ebenfalls wichtig. Denn eine Invalidität des Kindes kann auch bei den Eltern zu gravierenden Einschränkungen führen. Etwa wenn sie aufgrund einer Pflegebedürftigkeit des Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren müssen oder entsprechende finanzielle Aufwendungen für Umbaumaßnahmen oder die Betreuung oder spezielle Bildungseinrichtungen haben.

Kinderunfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung?

Die meisten Eltern denken vermutlich bei der Absicherung ihrer Kinder zuerst an eine Kinderunfallversicherung. Erleidet das Kind zum Beispiel beim Toben im Wohnzimmer einen Unfall mit besonders schweren Folgen, einer Invalidität, zahlt diese Versicherung einen vereinbarten Geldbetrag (Invaliditätssumme) oder, falls zusätzlich vereinbart, eine lebenslange Unfallrente.
Der BdV empfiehlt für Kinderunfallversicherungen eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich.

Einen umfassenderen Schutz bietet jedoch die Kinderinvaliditätsversicherung. Denn sie leistet nicht nur bei einer unfallbedingten, sondern auch bei einer Invalidität aufgrund einer schweren Krankheit. Von allen Kindern mit schwerer Behinderung sind gut 60 Prozent krankheitsbedingt schwerbehindert. Hingegen sind in nur 0,3 Prozent der Fälle Unfälle die Ursache für eine Schwerbehinderung. Der BdV empfiehlt daher die Kinderinvaliditätsversicherung vor der Kinderunfallversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Ebenfalls existenziell ist die private Haftpflichtversicherung. Denn sie leistet bei Schäden, die man Dritten zufügt. Kinder sind dabei über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Wenn sich ein Kind also ein Laptop der Schule ausgeliehen hat, um damit zu Hause zu lernen, und dieses dann versehentlich vom Tisch stößt oder die Geige aus dem Schulbestand beim Üben zu Hause fallen lässt, leistet bei einem bestehenden Schadensersatzanspruch der Schule die Haftpflichtversicherung der Eltern. Oder wehrt gegebenenfalls Ansprüche gegen die versicherte Person ab.
Die Deckungssumme einer Privathaftpflichtversicherung sollte mindestens 15 Millionen Euro betragen.

Spezielle über die Schulen angebotenen Schülerversicherungen, die zum Preis von wenigen Euro eine Unfall- und Haftpflichtversicherung beinhalten, ersetzen eine Absicherung über die Eltern nicht, da die Deckungssummen und Leistungsumfänge meist zu niedrig sind und Eltern daher in einer trügerischen Sicherheit wiegen. So wurde die Schülerversicherung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. und der BGV Badische Versicherung AG vom BdV u. a. deshalb mit dem Versicherungskäse 2018 ausgezeichnet. Trotz Nachbesserungen ist diese Versicherung nicht ausreichend. S. BdV-Presseinfo vom 12.6.19

Weitere Infos gibt es im Infoblatt „Unfallversicherung“ 

In der Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit. Unfallversichert in der Schule“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Überblick über die Leistungen, versicherte Personen und versicherte Tätigkeiten zusammengestellt.


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