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Versicherungen verstehen

Versicherungen für Senioren

Versicherungen für Senioren

 05.04.2017  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Heiko Gaußmann

Heute ist der „Tag der älteren Generation“. An jedem ersten Mittwoch im April wird bereits seit 1968 mit einem internationalen Aktionstag auf die Situation und Funktion der älteren Menschen in unserer Gesellschaft aufmerksam gemacht. Grund genug für uns, das Thema Versicherungen für Senioren einmal näher zu betrachten.

© NoName_13 / Pixabay

Als Senioren möchte ich in diesem Beitrag Menschen bezeichnen, die aus dem aktiven Erwerbsleben bereits ausgeschieden sind.

Welche Versicherungen benötigt man nach seinem aktiven Erwerbsleben eigentlich noch? Welche Besonderheiten gibt es möglicherweise zu beachten?

Privathaftpflichtversicherung

Beginnen wir mit einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt: der Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt vor den Haftungsrisiken des privaten Alltags. Sie ist auch für Senioren unverzichtbar.

Die Haftung richtet sich hierbei nach diversen Haftungsnormen des Zivilrechts. Wenn Sie als Fußgänger unachtsam die Straße überqueren und einen Verkehrsunfall verursachen oder ihrem Nachbarn zur Hand gehen und dabei versehentlich sein Eigentum beschädigen, hält Sie Ihr Versicherer von den Schadensersatzansprüchen frei.

Die Haftpflichtversicherung fungiert sogar als passive Rechtsschutzversicherung: macht jemand unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend, wehrt der Versicherer die Ansprüche für Sie ab, notfalls sogar vor Gericht.

Eine Haftpflichtversicherung bleibt unverzichtbar, selbst wenn Sie in ein Seniorenheim ziehen oder an Demenz erkranken.

Zwar kann eine fortgeschrittene Demenz zur Deliktsunfähigkeit führen mit der Folge, dass Sie für Ihr Handeln nicht mehr verantwortlich sind. Doch ist dies immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls und daher bleibt auch in diesem Fall die Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Denn der Versicherer prüft auch hier Ihre Einstandspflicht und zahlt den Schaden oder wehrt diesen ab.

Eine Demenzerkrankung müssen Sie dem Versicherer nicht anzeigen. Sie führt auch nicht dazu, dass der Versicherungsschutz endet. Einzelheiten können Sie meinem Blogbeitrag zu diesem besonderen Thema entnehmen.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht seit 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht. Jeder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland muss sich gegen das Risiko der Krankheitskosten versichern.

Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es keine Besonderheiten zu beachten. Wer einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung hat und mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert war, wird mit Rentenantragsstellung automatisch Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, bleibt Ihnen regelmäßig nur die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

Privat Krankenversicherte, die unter stark steigenden Prämien zu leiden haben, sollten einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft in Erwägung ziehen. Hierdurch lässt sich unter Umständen der Beitrag erheblich reduzieren.

Bei einem Tarifwechsel sollten Sie darauf achten, dass der angestrebte Tarif nicht ein wesentlich geringeres Leistungsniveau hat. Denn gerade im hohen Alter können die Krankheitskosten ein erhebliches Ausmaß annehmen. Sind Sie dann in einem leistungsschwachen Tarif, drohen hohe Eigenleistungen.

Gegebenenfalls ist auch ein Wechsel in Sozialtarife (Basistarif oder Standardtarif) eine Überlegung wert.

Unsere BdV Verwaltungs GmbH berät Sie als Mitglied zu diesem Themenkomplex gerne.

Sollten Sie ein privates Krankentagegeld abgeschlossen haben, so endet der Vertrag regelmäßig mit dem Bezug einer Altersrente.

Absicherung der Arbeitskraft

Sollten Sie zu Rentenbeginn noch eine private Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, so können Sie diese kündigen. Dieser Fall kann eintreten, wenn Sie entgegen Ihrer ursprünglichen Lebensplanung früher in die Altersrente gehen und der BU-Vertrag noch nicht ausgelaufen ist.

Haben Sie eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen, kann vertraglich vereinbart sein, dass Sie in den letzten fünf Vertragsjahren die Zusatzversicherung nicht mehr separat kündigen können. Dies sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen.

Private Pflegeversicherung

Das Pflegerisiko ist für Senioren zweifelsohne am höchsten. Gleichwohl gehört die private Pflegeversicherung nicht zu den unverzichtbaren Versicherungen.

Maßgeblich ist stets eine individuelle Bedarfsermittlung. Wer nach Leistung der sozialen Pflegeversicherung die Mehrkosten für eine Pflege aus eigenen Mitteln bestreiten kann, benötigt diese Versicherung nicht.

Wer dies nicht in voller Höhe kann, für den dürfte regelmäßig eine Pflegetagegeldversicherung am sinnvollsten sein. Sie leistet bei Erreichen eines bestimmten Pflegegrads das zuvor vereinbarte Tagegeld unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann regelmäßig nur abgeschlossen werden, wenn Ihr Gesundheitszustand dies zulässt. Für die Prämienhöhe ist neben der Leistungshöhe vor allem das Eintrittsalter maßgeblich. Je länger Sie mit dem Abschluss warten, desto teurer wird der Vertrag.

Alternativ kann eine geförderte Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) abgeschlossen werden. Hier spielt der Gesundheitszustand keine Rolle. Der Versicherer muss den Vertrag mit Ihnen schließen (sog. Kontrahierungszwang).

Das Leistungsniveau der Pflege-Bahr-Tarife liegt deutlich hinter den ungeförderten Pflegezusatz-Tarifen.

Sie können den Vertrag abschließen, solange Sie noch nicht pflegebedürftig sind oder waren.

Es steht zu erwarten, dass derjenige einen Pflege-Bahr abschließt, der aus gesundheitlichen Gründen keinen ungeförderten Pflegezusatzvertrag erhalten kann. Wir erwarten daher mittelfristig erhebliche Beitragssteigerungen in den Pflege-Bahr-Tarifen, da dort vermehrt die hohen Pflegerisiken versichert sind.

Vorrangig sollte daher ein ungeförderter Pflegezusatztarif abgeschlossen werden.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung kann auch für Senioren sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in Ihrer Freizeit sehr aktiv sind oder häufig verreisen.

Eine Unfallversicherung soll den einmaligen Kapitalbedarf abdecken, der durch eine unfallbedingte Invalidität entsteht. Ein Unfall kann den Umbau der Wohnung oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs notwendig machen.

Die Invaliditätssumme kann auch hilfreich sein, wenn Sie an besonderen Reha-Maßnahmen teilnehmen oder besondere Hilfsmittel anschaffen möchten, wofür die Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt.

Auch Senioren sollten eine moderate Progression vereinbaren. Wir empfehlen einen Bereich von 225 bis 350 Prozent. Eine Progression führt dazu, dass bei hohen Invaliditätsgraden die ausgezahlte Summe stark ansteigt.

Die Unfalltarife sehen vor, dass der Versicherer die Leistung kürzen darf, wenn am Unfall bereits bestehende Gebrechen oder Vorerkrankungen mitgewirkt haben. Dies führt bei Unfällen von Senioren häufig zu Streit mit dem Versicherer. Achten Sie beim Abschluss des Vertrags darauf, dass der Tarif einen möglichst umfassenden Verzicht dieses Leistungskürzungsrechts vorsieht.

Der nicht zu berücksichtigende Mitwirkungsanteil sollte bei mindestens 50 Prozent liegen.

Assistance-Leistungen erhalten eine immer größere Bedeutung in der Unfallversicherung. Hierzu zählen beispielsweise Dienstleistungen für die häusliche Betreuung oder Pflegeleistungen. Assistance-Leistungen gewinnen an Bedeutung, wenn keine Familienangehörigen die Pflege übernehmen können oder wollen.

Achten Sie darauf, dass der Versicherer nicht nur die Organisation der Dienstleistungen schuldet, sondern auch die Kosten hierfür übernimmt.

Kfz-Versicherung

Jeder Halter eines PKW ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne Nachweis dieser Versicherung können Sie ein Auto gar nicht zulassen.

Für die Höhe der zu zahlenden Prämie sind viele Faktoren maßgeblich, die auch als „harte und weiche Tarifmerkmale“ bezeichnet werden. Weitere Einzelheiten können Sie in meinem Blogbeitrag hierzu nachlesen.

Für die Versicherungsprämie sind nicht nur die schadensfreien Jahre („SF-Klasse“) entscheidend. Auch spielt das Alter des Fahrerkreises eine große Rolle. Viele Senioren beschweren sich regelmäßig bei uns, dass mit zunehmenden Lebensalter die Prämien in der Kfz-Versicherung stark ansteigen und halten diese Praxis für rechtswidrig.

Nach derzeitigem Stand sehen wir keine rechtlichen Angriffsmöglichkeiten, gegen die Prämienerhöhungen bei Senioren vorzugehen.

Versicherer haben das Recht, die Prämien risikoadäquat, d. h. nach dem jeweiligen individuellen Risiko der Versicherten, zu kalkulieren. Das Lebensalter kann hierbei zulässiger Anknüpfungspunkt sein, wenn statistische Erhebungen eine entsprechend erhöhte Schadenswahrscheinlichkeit belegen.

Das Statistische Bundesamt wertet regelmäßig die Unfallstatistiken aus. Die Statistiken zeigen, dass Häufigkeit und Schwere von Unfällen mit Senioren als Hauptverursacher ab einem Alter von 65 Jahren leicht über dem Durchschnitt liegen und ab einem Alter von 75 Jahren weiter deutlich ansteigen (Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle - Unfälle von Senioren im Straßenverkehr, 2015, S. 10)

Gleiches betrifft übrigens auch sehr junge Fahrer und vor allem Fahranfänger. Auch sie haben ein statistisch erhöhtes Unfallrisiko, was sich in erhöhten Beiträgen niederschlägt.

Da die Versicherer auch auf eigenes Statistik-Material zurückgreifen, gibt es kein brancheneinheitliches festes Alter, zu dem das Beitragsniveau angehoben wird. Auch die Höhe der Anhebung variiert von Versicherer zu Versicherer teils erheblich. Wir empfehlen Ihnen daher, einmal jährlich Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und ggf. den Versicherer zu wechseln.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung gehört auch bei Senioren nicht zu denjenigen Versicherungen, die vordringlich abgeschlossen werden sollten. Sie kann erst dann in Betracht kommen, wenn die existenziellen Risiken abgesichert sind.

Besonders hinzuweisen ist auf den Berufsrechtsschutz. Nur auf den ersten Blick erscheint er für Senioren sinnlos zu sein.

Der Berufsrechtsschutz umfasst bei vielen Versicherern auch Streitigkeiten in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge. Kündigen Sie den Berufsrechtsschutz, besteht dann keine Deckung für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Betriebsrente. Gleiches gilt, wenn Sie sich als Rentner „nebenbei“ etwas dazu verdienen.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

In diesen Sparten gibt es keine Besonderheiten, die speziell Senioren betreffen.


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